Denkmäler
Häufig werden bei der Standortplanung von Erneuerbaren Energien-Anlagen die Belange des Denkmalschutzes berührt. Hiervon betroffen sind Baudenkmäler, Bodendenkmäler und Baudenkmalensembles. Ein Teil dieser Denkmäler kann zusätzlich den Status eines "landschaftsprägenden Denkmals" besitzen. Im Kartenteil des Energie-Atlas Bayern sind die verschiedenen Denkmäler für jede ausgewählte Region in Bayern abrufbar.
Der Kartenteil des Energie-Atlas Bayern zeigt
- landschaftsprägende Denkmale, deren optische und/oder funktionale Wirkung in einen größeren, als Landschaft zu beschreibenden Raum hinausgeht,
- die bekannten Bodendenkmäler in Bayern (Die Zahl der tatsächlich vorhandenen Bodendenkmäler kann höher sein),
- die bekannten Baudenkmäler in Bayern (Die Zahl der tatsächlich vorhandenen Baudenkmäler kann höher sein),
- Baudenmalensembles. Das sind Mehrheiten von baulichen Anlagen deren Orts-, Platz- oder Straßenbild insgesamt erhaltungswürdig ist.
Bau- und Bodendenkmäler sowie Baudenkmalensembles
Im Nähebereich von Bau- und Bodendenkmälern sowie bei Baudenkmalensembles ist zu beachten, dass Energieanlagen eine negative Wirkung auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Denkmals verursachen können. Bei allen Vorhaben im Denkmalbereich oder im Nähebereich ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis und eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege notwendig.
Landschaftsprägende Denkmäler
Landschaftsprägende Denkmale sind solche Bau- und Bodendenkmale oder Ensembles, deren optische und/oder funktionale Wirkung in einen größeren, als Landschaft zu beschreibenden Raum hinausgeht. Damit ist ihre Umgebung für ihr Erscheinungsbild, Wesen und Wirkung von hoher Bedeutung. Eine Veränderung ihrer Umgebung durch neue bauliche Anlagen berührt damit das Denkmal und ist erlaubnispflichtig. Auch hier empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme zum Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege.
Beispiele für landschaftsprägende Denkmäler sind: vorgeschichtliche Befestigungsanlagen, weiträumige obertägig sichtbare Grabhügelfelder, Burgställe, mittelalterliche und neuzeitliche Anlagen von Ruinen, Burgen, Schlössern, Kirchen oder Klosteranlagen, als Ensemble ausgewiesene Städte und Dörfer sowie UNESCO-Welterbestätten.
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Hofgraben 4
80539 München
Telefon (089) 2114-0
E-Mail: poststelle(at)blfd.bayern.de
http://www.blfd.bayern.de/
Hinweis
Abstände zu landschaftsprägenden Denkmälern, Bodendenkmälern, Baudenkmälern und Baudenkmalensembles wurden nicht in die Berechnung der Gebietskulisse Windkraft mit einbezogen. Sie können sich diese Layer jedoch zusätzlich zur Gebietskulisse im Energie-Atlas anzeigen lassen.