
Messstationen und Richtfunk
Bei der Planung von Windenergieanlagen sind mögliche Wechselwirkungen zu vorhandenen Anlagen mit sensibler Mess- oder Funktechnik zu berücksichtigen. Zu solchen Anlagen, wie beispielsweise Erdbebenmessstationen, Wetterradarstationen oder Richtfunkinfrastruktur, bestehen Abstands- oder Prüfbereiche, da sie bei der Errichtung oder dem Betrieb von Windenergieanlagen gestört bzw. beeinflusst werden können.
Messstationen
Der Kartenteil des Energie-Atlas Bayern zeigt die:
- bayerischen Erdbebenmessstationen,
- seismologischen Stationen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR),
- Wetterradarstationen des Deutschen Wetterdienstes (DWD).
Um diese Anlagen wurden Pufferbereiche angelegt, die den Abstandsempfehlungen des Bayerischen Erdbebendienstes, der BGR und des DWD für Windenergieanlagen entsprechen. Dabei werden Ausschluss- und Prüfbereiche unterschieden.
Über die Möglichkeit der Errichtung einer Windenergieanlage innerhalb der gepufferten Bereiche ist im Einzelfall zu entscheiden – bei den Pufferbereichen handelt es sich also nicht grundsätzlich um Ausschlussgebiete. Sind innerhalb der Standortplanung für Windenergieanlagen Grenzbereiche derartiger Messstationen betroffen, sollte frühzeitig Kontakt mit dem jeweiligen Betreiber aufgenommen werden.
Erläuterungen zu den im Energie-Atlas Bayern dargestellten Pufferbereichen:
Der Bayerische Erdbebendienst ist ein Projekt des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und wird in einer gemeinsamen Initiative des Department für Geo- und Umweltwissenschaften der Ludwig-Maximilians Universität München und des Landesamtes für Umwelt Bayern betrieben. Das Hauptmessnetz besteht derzeit aus 33 Erdbebenmessstationen. Bei fünf der 33 Stationen handelt es sich um Breitbandstationen. Vom gesamten Messnetz wird jede größere Erschütterung des Untergrundes in Bayern gemessen und automatisch ausgewertet. Um Störeinflüsse auf die äußerst sensible Messtechnik der seismologischen Stationen auszuschließen, liegen bezüglich der Windenergienutzung gewisse Restriktionen vor. Zu den fünf Breitbandstationen, die z. T. in das Netzwerk des internationalen Erdbebendienstes eingebunden sind, soll ein Mindestabstand von 3 km (Ausschlussbereich) eingehalten werden. Im weiteren Bereich bis 5 km sind Einzelfallprüfungen vorzunehmen (Einzelfallprüfbereich). Für die restlichen Erdbebenmessstationen gilt für WEA ein Mindestabstand von 1 km als Ausschlussbereich, der weitere Bereich bis 2 km als Einzelfallprüfbereich.
Nähere Informationen:
Geophysikalisches Observatorium Fürstenfeldbruck
info(at)erdbeben-in-bayern.de
Internetseite "Erdbebendienst Bayern"
Auf Grund der äußerst sensiblen Messtechnik liegen bezüglich der Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere der Windenergie, gewisse Restriktionen vor. Für das Messnetz GERES-Array am Sulzberg (Bayerischer Wald) ist ein Mindestabstand von 15 km vorgegeben (Ausschlussbereich). Für die übrigen Breitbandstationen gilt ein Ausschlussbereich von 3 km, im weiteren Bereich bis 5 km sind Einzelfallprüfungen vorzunehmen (Einzelfallprüfbereich). Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen wird empfohlen.
Nähere Informationen:
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR),
Geozentrum Hannover
seisinfo(at)bgr.de
Internetseite "Seismologisches Zentralobservatorium"
Windenergieanlagen können insbesondere die Messwerte von Wetterradarsystemen negativ beeinflussen. Daher fordert der DWD für die Errichtung von Windenergieanlagen im Umfeld von Wetterradarstationen bestimmte Restriktionen: Abstandsradius von 5 km, eventuell Höhenbeschränkungen bis 15 km Abstand, Abstand zu Windprofiler-Radarsystemen nach Einzelfallprüfung. Der Deutsche Wetterdienst ist grundsätzlich als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der planungsrechtlichen Genehmigungsverfahren für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen zu beteiligen.
Bei fachlichen Voranfragen oder Planung zu Windenergievorhaben:
Deutscher Wetterdienst (DWD)
Windenergieanlagen.Radar(at)dwd.de
Internetseite "Deutscher Wetterdienst"
Hinweis
Die Abstände zu den Wetterradarstationen des DWD wurden bei der Berechnung der Gebietskulisse Windkraft nicht berücksichtigt. Sie können sich diese Layer jedoch zusätzlich zur Gebietskulisse Windkraft im Kartenteil des Energie-Atlas Bayern anzeigen lassen.
Richtfunk
Windenergieanlagen können in Abhängigkeit vom Aufstellungsort und der baulich-technischen Ausführung Richtfunkstrecken stören. Dies sollte schon in der Planungsphase berücksichtigt werden. Informationen zu konkreten Trassenverläufen und technischen Parametern stehen nicht öffentlich zur Verfügung, können jedoch bei den Richtfunkbetreibern eingeholt werden. Über nachfolgende zentrale Kontaktstelle können für ein Baugebiet in Frage kommende Richtfunkbetreiber abgefragt werden.
Bundesnetzagentur
Referat 226/Richtfunk
Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin
Nähere Infos unter:
Bundesnetzagentur:
Internetseite "Richtfunk: Informationen zu Bauplanungen"
Für Informationen zu militärischem Richtfunk siehe:
Energie-Atlas Bayern:
Gebietskulisse Wind – Militärische Belange
Links und Downloads
Deutscher Wetterdienst (DWD):
Informationen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Nahbereich der Messsysteme des Deutschen Wetterdienstes