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PV-Freiflächenanlage bei Sonnenuntergang (Bildquelle: Gabi D – stock.adobe.com)

Energierechtliche und –wirtschaftliche Fragestellungen

Das bundesrechtliche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Instrument zur Förderung des Ausbaus von PV-Freiflächenanlagen.

Im EEG ist unter anderem ein abschließender Flächenkatalog hinsichtlich der Förderung neuer PV-Freiflächenanlagen vorgesehen, auch werden in diesem Rahmen die Fördermodalitäten für neue Projekte gesetzlich festgeschrieben. Mit dem Solarpaket 1 werden auf Bundesebene weitere Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der PV-Freiflächenanlagen sowie der sog. „besonderen Solaranlagen“ auf den Weg gebracht, unter anderem eine Ausweitung der für PV-Freiflächenanlagen nutzbaren Flächen. Ein weiteres wichtiges Instrument des EEG ist die in § 6 EEG geregelte freiwillige finanzielle Kommunalbeteiligung.

Das untenstehende, ministerielle Hinweisschreiben stellt den derzeitigen Rahmen zur energierechtlichen und –wirtschaftlichen Behandlung von PV-Freiflächenanlagen knapp dar. 

Für den Inhalt zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)