PV-Speicher-Programm
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle der Staatsregierung:
PV-Speicher-Programm eingestellt
Nachdem Anfang 2022 noch einmal 32.000 Anträge angenommen werden konnten, wurde im April 2022 das Programmziel von insgesamt 100.000 Anträgen erreicht. Die Antragsplattform ist seit dem 22.04.2022 endgültig geschlossen. Eine Wiederaufnahme der PV-Speicher-Förderung durch den Freistaat Bayern ist nicht vorgesehen.
Aber auch ohne Förderung kann die Kombination aus einer PV-Anlage und einem Batteriespeicher attraktiv sein. Da die Strompreise zuletzt deutlich gestiegen sind, dürfte sich der Eigenverbrauch von PV-Strom, unterstützt mit einem Batteriespeicher, in vielen Fällen von selbst lohnen. Dies gilt besonders, wenn man einen Zusatznutzen, wie eine Notstromversorgung, damit verbinden kann.
Verlängerung der Umsetzungsfrist im PV-Speicher-Programm auf 18 Monate
Aufgrund hohen Nachfrage nach PV-Komponenten bei gleichzeitigen Engpässen in den globalen Lieferketten haben sich die Liefer- und Montagezeiten für PV-Anlagen und Batteriespeicher massiv erhöht und liegen häufig über den im PV-Speicher-Programm vorgesehenen neun Monaten Umsetzungsfrist. Es wurde daher generell für alle Antragsteller die Umsetzungsfrist bei PV-Speicher-Systemen auf 18 Monate verlängert. Die bisherige Vorgabe in Nr. 8.2 der Förderrichtlinien zum 10.000-Häuser-Programm und im Merkblatt S unter „Maßnahmebeginn/-abschluss“ wird deshalb hiermit entsprechend abgeändert. Die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises binnen sechs Monaten nach Abschluss der Maßnahmen (Nr. 9 Satz 1 der Förderrichtlinien) bleibt unverändert.
Bearbeitungszeit für Auszahlungsanträge im PV-Speicher-Programm aktuell ca. 9 – 12 Monate
Aufgrund der seit 2021 massiv gestiegenen Antragszahlen für das PV-Speicherprogramm ist die Bearbeitung von Anträgen erheblich im Rückstand. Es wurde bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Beschleunigung veranlasst. Neben einer massiven Aufstockung des Personals in den Bewilligungsstellen wurden z.B. die Bearbeitungsverfahren stark gestrafft und Verwaltungsverfahren vereinfacht, indem z. B. die elektronische Einreichung von Unterlagen per E-Mail zugelassen wurde. Aufgrund der Knappheit von Fachkräften konnte der erforderliche Personalstand aber erst allmählich erreicht werden, die Bearbeitungszeiten gehen erst nach und nach zurück. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass für die Erstellung von Bescheiden und die Auszahlung von Zuschüssen derzeit mit einer Bearbeitungszeit von 9 bis 12 Monaten (ab Eingang des Verwendungsnachweises) zu rechnen ist. Die Bewilligungsstellen arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Förderanträge, allerdings muss dabei der Prioritätsgrundsatz der Abarbeitung in der Reihenfolge der Antragseingänge berücksichtigt werden.
Bitte sehen Sie nach Möglichkeit von Rückfragen zum Bearbeitungsstand bei den Bewilligungsstellen, den Regierungen von Unterfranken und Niederbayern, ab.
Beim Eingang der schriftlichen Antragsunterlagen vor dem 25.06.2021 wurden keine Empfangsbestätigungen versandt. Sie können aber davon ausgehen, dass Ihre Unterlagen bei den Bewilligungsstellen eingegangen sind, ansonsten würden diese vor einer Ablehnung wegen Fristüberschreitung noch einmal beim Antragsteller nachfragen.
Sollten Sie noch vor Erhalt des Zuwendungsbescheides Ihr PV-Speicher-System fertig installiert haben, können Sie zur Beschleunigung bereits zu diesem Zeitpunkt den Verwendungsnachweis zusammen mit den Rechnungen postalisch oder per E-Mail (Scan der unterzeichneten Unterlagen als PDF mit insgesamt max. 5 MB) bei den Bewilligungsstellen einreichen und müssen nicht erst auf den Zuwendungsbescheid warten.. Bitte achten Sie unbedingt darauf, Ihre Antragsnummer (S-Nummer) im Formular einzutragen.
E-Mail-Adressen für Online-Einreichung des Verwendungsnachweises:
Regierung von Unterfranken für Nordbayern: verwendungsnachweis.energiebonus@reg-ufr.bayern.de
Regierung von Niederbayern für Südbayern: verwendungsnachweis.energiebonus@reg-nb.bayern.de
Bitte beachten Sie:
- Mit der Bestätigung über den Eingang Ihres elektronischen Antrags erhalten Sie per E-Mail die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn und das vorausgefüllte Antragsformular. Als Maßnahmebeginn im Sinne dieses Programms gilt die erste Auftragserteilung. Planungs- und Beratungsleistungen sind zulässig und gelten nicht als Maßnahmebeginn.
- Zum Zeitpunkt der elektronischen Antragstellung bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben sind nicht förderfähig.
Mit dem PV-SpeicherBonus sollten Gebäudeeigentümer von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern motiviert werden, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung zu erhöhen und die eigenen Stromkosten zu reduzieren. Insgesamt sollte durch das Programm der dezentrale Ausbau der Photovoltaik (PV)-Nutzung in Bayern vorangebracht werden. Der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Photovoltaikstroms kann mithilfe eines Batteriespeichers erhöht werden. Durch eine intelligente Verknüpfung, z. B. mittels Smart-Meter-Gateway, haben Nutzer zukünftig die Möglichkeit, ihren Batteriespeicher in das öffentliche Stromnetz einzubinden, die Stabilität des Stromnetzes zu erhöhen und an einer regionalen Vermarktung teilzunehmen.
Nutzbare Kapazität Batteriespeicher und Leistung PV-Anlage | Förderung |
---|---|
5,0 bis 5,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 5,0 kWp (PV-Anlage) | 500 € |
6,0 bis 6,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 6,0 kWp (PV-Anlage) | 575 € |
7,0 bis 7,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 7,0 kWp (PV-Anlage) | 650 € |
8,0 bis 8,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 8,0 kWp (PV-Anlage) | 725 € |
9,0 bis 9,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 9,0 kWp (PV-Anlage) | 800 € |
10,0 bis 10,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 10,0 kWp (PV-Anlage) | 875 € |
11,0 bis 11,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 11,0 kWp (PV-Anlage) | 950 € |
12,0 bis 12,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 12,0 kWp (PV-Anlage) | 1.025€ |
13,0 bis 13,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 13,0 kWp (PV-Anlage) | 1.100 € |
usw. | usw. |
ab 30,0 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 30,0 kWp (PV-Anlage) | 2.375 € |
Häufige Fragen
- Wenn Sie Fragen zum PV-Speicher-Programm haben, klicken Sie hier
Links und Downloads
Förderrichtlinien und Technische Merkblätter
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi):
Förderrichtlinien (nicht mehr gültig hinsichtlich einiger Fördertatbestände und der genannten Förderhöhen)
Merkblatt S zum PV-Speicher-Programm ab 01.02.2022
Weitere Bestimmungen und Entscheidungshilfen
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH):
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Hier finden Sie alle Fassungen der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die bisher im 10.000-Häuser-Programm Anwendung gefunden haben.
Centrales Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk e.V. (C.A.R.M.E.N.):
Liste förderfähiger Batteriespeicher für den Programmteil PV-Speicher-Programm
Zugelassene Sachverständige
Deutsche Energie-Agentur (dena):
Energie-Effizienz-Experten
Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag PV-Speicher-Programm
WICHTIGE INFORMATION: Folgende Formulare sind nur dann gültig, wenn ein Antrag gestellt wurde und dieser auch bewilligt wurde!
Bewilligungsstellen – Regierungen von Niederbayern und Unterfranken:
Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag PV-Speicher-Programm