Bild
Radar (Quelle: Skill Up - Fotolia.com) vor einem Kartenausschnitt.

Militärische Belange

Bei der Planung, Genehmigung und Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) sind unterschiedliche militärische Belange (z. B. Flugsicherheit, Luftfahrt, Schutzbereiche, Richtfunk) zu beachten bzw. vorrangig zu berücksichtigen. Für Auskünfte zu diesen Belangen können schon während der Planungsphase informelle Voranfragen an eine zentrale Kontaktstelle gerichtet werden.

Die Untergrenze des Nachttiefflugsystems der Bundeswehr bezüglich Bauhöhenbeschränkungen wurde im Hinblick auf die Energiewende durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) auf 213 m Höhe über Grund angehoben, um mögliche Konflikte mit dem Ausbau der Windenergie zu minimieren. Dennoch können WEA durch ihre Höhe und ihre Bauelemente militärische Belange beeinträchtigen, beispielsweise im Nahbereich von Flugplätzen (Kontrollzone; Flugsicherungsradar) oder im Bereich von Radaranlagen zur Luftverteidigung (i. d. R. bis 50 km), wenn sie für das elektromagnetische Strahlungsfeld verschattungswirksam sind.

In militärischen Schutzbereichen werden Baugenehmigungen i. d. R. grundsätzlich nicht erteilt (Ausschlussbereiche) oder es ist mit weitreichenden Einschränkungen / Auflagen zu rechnen. In militärischen Interessenbereichen (Flugbetrieb, Luftverteidigung, Funkaufklärung, Funkerprobung und Vermessung) ist eine Einzelfallbetrachtung des beantragten Bauwerks erforderlich. Diese kann in eine Ablehnung, eine Genehmigung oder eine Genehmigung mit Einschränkungen / Auflagen (z. B. Bauhöhenbeschränkung) münden. Für eine abschließende Aussage zur Verträglichkeit von WEA mit militärischen Radaranlagen, Übungsräumen, Schutzbereichen und Interessengebieten ist immer eine Einzelfallprüfung durch die Bundeswehr erforderlich.

Im Kartenteil des Energie-Atlas Bayern finden Sie die militärischen Schutzbereiche in Bayern.

Die Darstellung deckt die Belange der Bundeswehr jedoch nicht vollständig ab, da aus Sicherheitsgründen nicht alle Belange veröffentlicht werden können und dürfen (z. B. Tiefflugstrecken für Hubschrauber). Eine möglichst frühzeitige informelle Voranfrage an die zuständige Kontaktstelle der Bundeswehr wird empfohlen. Mehr Informationen finden Sie beim

Bundesministerium der Verteidigung:
Bundeswehr als Träger öffentlicher Belange

Hinweis

Gebietskulisse Windkraft: Abstände zu militärischen Schutzbereichen wurden nicht in die Berechnung der Gebietskulisse Windkraft mit einbezogen. Sie können sich diesen Layer jedoch zusätzlich zur Gebietskulisse Windkraft im Kartenteil des Energie-Atlas Bayern anzeigen lassen.