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großes Bild Betriebsphase des Windparks

Modul 9: Betriebsphase des Windparks

Ist der Windpark durch den künftigen Betreiber abgenommen, geht er offiziell in Betrieb und nimmt seine eigentliche Funktion ein, die Produktion von grünem Strom. In der Betriebsphase spielen vor allem die technische und kaufmännische Betriebsführung eine entscheidende Rolle. 

Im Rahmen der technischen Betriebsführung fallen laufend Wartungsarbeiten am Windpark an. Häufig stellen die Anlagenhersteller hierfür sogenannte Vollwartungspakete zur Verfügung, die mit einer Vollkaskoversicherung beim PKW verglichen werden können. Egal, welche technischen Beeinträchtigungen zu einer Leistungsminderung oder gar einem Totalausfall einer Windenergieanlage oder des gesamten Windparks führen, die laufenden Vergütungen des Windparks werden durch den Anlagenhersteller in solchen technischen Fällen übernommen. Über diese Vollwartungspakete wird das technische Ausfallrisiko auf ein Minimum reduziert. Allerdings sind derartige Leistungen auch recht kostspielig. Trotzdem lohnt sich der Abschluss eines Vollwartungspaketes immer, da die wirtschaftlichen Risiken erheblich gemindert werden können. Außerdem verlangen die finanzierenden Banken häufig den Vertragsabschluss eines Vollwartungspakets. 

Im Rahmen der kaufmännischen Betriebsführung steht vor allem eine sinnvolle Stromvermarktung im Mittelpunkt der Tätigkeit. Um einen Windpark möglichst wirtschaftlich zu betreiben, sollte der Strom zu den bestmöglichen Konditionen am Markt verkauft werden. Dies stellt in der heutigen Zeit, bei stark schwankenden Strompreisen und einer Vielzahl an möglichen PPA- bzw. Stromdirektvermarktungsmodellen, eine Herausforderung dar, die – genauso wie die technische Betriebsführung – eigentlich ausschließlich von Dienstleistern erbracht werden sollte, die sich auf diese Leistungen spezialisiert haben. 

Hat sich Ihre Kommune selbst an einem Windpark beteiligt, wird auch dieses Thema der technisch-kaufmännischen Betriebsführung von hoher Relevanz in der Betriebsphase sein, wenn nicht ein extern berufener Betriebsführer dies im Auftrag ausführt.