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Windrad bei Nacht (Bildquelle: dkfotowelt / PantherMedia)

Nachtbefeuerung

Leuchten Windenergieanlagen in der Nacht?

Das Luftverkehrsrecht in Deutschland schreibt vor, dass Windenergieanlagen (WEA) über 100 Meter Gesamthöhe nachts gekennzeichnet werden müssen. Damit es nicht zu Kollisionen mit Luftfahrzeugen kommt, ist im Luftfahrtrecht vorgeschrieben, die Anlagen bei Dunkelheit mit rot leuchtenden Lampen zu befeuern - mit der sogenannten Nachtkennzeichnung. Seit 2015 ist es zugelassen, dass diese nicht durchgehend leuchten, sondern dann blinken, wenn sich ein Flugobjekt nähert. Dies nennt sich bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK).

Davor war die Befeuerung nachts nicht nur bei Bedarf eingeschaltet, sondern durchgehend. „Die Dauerbefeuerung war eine der Belästigungen, die in der Bevölkerung am stärksten empfunden wurde“, erinnert sich Dr. Dirk Sudhaus. Der Geoökologe ist seit 2012 im Bereich Windenergie tätig, seit 2014 für den eingetragenen Verein Fachagentur Energie an Land (FA Wind) mit Sitz in Berlin. Er beschäftigt sich intensiv mit den Themen Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen. Die Industrie habe dann Forschungen betrieben, erzählt Sudhaus, um die heute gängige bedarfsgesteuerte Befeuerung zu ermöglichen, damit Bürgerinnen und Bürger nicht belästigt werden. Der Gesetzgeber hat das aufgegriffen.

Bundesweit geregelt ist die BNK im Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG 2023). Ab dem 1. Januar 2024 werden WEA, die wegen der Vorgaben des Luftverkehrsrechst nachts gekennzeichnet werden müssen, eine solche BNK implementiert haben müssen. Rückwirkend gilt das auch für Anlagen im Bestand, die ab 1. Januar 2006 ans Netz gingen und für die keine Ausnahme gilt. Hier muss also zum Wohl der Bürger noch nachgerüstet werden. Ausnahmen kann die Bundesnetzagentur laut EEG im Einzelfall zulassen, insbesondere für kleine Windparks, wenn dies wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Ausnahmen gelten laut Dirk Sudhaus zudem für Anlangen, wo es aus luftfahrtrechtlichen Gründen nicht möglich ist, nur bedarfsgerecht zu befeuern, „also zum Beispiel in Landeplatznähe“.

Nach Angaben der FA Wind stehen zu Beginn des Kalenderjahres 2023 in Deutschland insgesamt circa 28.500 WEA. Davon müssen circa 75 Prozent befeuert werden, weil sie höher als 100 Meter sind. 20 bis 25 Prozent davon – also 15 bis 20 Prozent des Gesamtanlagenbestandes – unterliegen nicht der Pflicht für eine BNK, können also potenziell ab 2025 auch weiterhin mit Dauerbefeuerung betrieben werden. In Bayern sind es circa neun Prozent des Anlagenbestands, die ab 2024 ohne BNK weiterbetrieben werden könnten. Insgesamt sind in Bayern derzeit circa 1.150 Windenergieanlagen am Netz.