Vorbereitende Planungsinstrumente und Standorteignung
Im Vorfeld der Ansiedlung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen ist es für Kommunen gegebenenfalls ratsam, gemeindliche Standortkonzepte, interkommunale Entwicklungsstrategien und Energiekonzepte zu erarbeiten, um diese bei künftigen Bauleitplanungen zugrunde legen zu können.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist stets in Einklang mit natur- und artenschutzfachlichen Kriterien, Flächenkonkurrenz zu anderen Nutzungsformen (z.B. Landwirtschaft) und den Zielen der Raumordnung zu bringen. Daneben sind technische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu beachten.
Um die sämtlichen Aspekte aufeinander abzustimmen empfiehlt es sich, frühzeitig Steuerungskonzepte zu erstellen, zu denen neben städtebaulichen Standortkonzepten auch interkommunale Entwicklungsstrategien und Energiekonzepte wie Energienutzungspläne gehören. Einen Überblick über mögliche vorbereitende Planungsinstrumente geben die unten verlinkten Hinweise über Vorbereitende Planungsinstrumente.
Für den Inhalt zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB)
STANDORTAUSWAHL UND -KONZEPT
Mit Hilfe von informellen Planungskonzepten können Kommunen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen grundsätzlich geeignete Flächen identifizieren und damit etwaige Ansiedlungsanfragen fundiert beurteilen.
Zur Ermittlung geeigneter Standorte für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen im Rahmen eines vorbereitenden Standortkonzeptes auf informeller Planungsebene empfiehlt es sich, eine systematische Vorgehensweise zugrunde zu legen, um alle wichtigen Aspekte zu berücksichtigen.
Teil dieser Vorgehensweise ist es auch, das Gemeindegebiet oder wesentliche Teile davon in Flächenkategorien gemäß ihrer jeweiligen Eignung einzuteilen. Dabei ist eine Untergliederung in die Kategorien Ausschlussflächen, Restriktionsflächen und Eignungsflächen sinnvoll. Das mögliche Vorgehen bei der Erstellung eines Standortkonzeptes wird in den unten verlinkten Hinweisen zu Standortauswahl und -konzept erläutert.
Für den Inhalt zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB)
STANDORTEIGNUNG
Grundlage für ein vorbereitendes Standortkonzept ist die Einteilung des Gemeindegebiets in für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen geeignete, weniger bzw. nicht geeignete Flächen.
Die nachfolgenden Hinweise zur Standorteignung können als Arbeitshilfe bei der Aufstellung von vorbereitenden Planungskonzepten zur Steuerung von Freiflächen-PV-Anlagen innerhalb eines Gemeindegebiets herangezogen werden.
Die in den Hinweisen zur Standorteignung getroffene Flächenkategorisierung versteht sich dabei als empfehlenswerter Orientierungsrahmen für die Erstellung von Standortkonzepten. Etwaige Hindernisse und mögliche Ausschlusskriterien können so im Vorfeld konkreter Planungen identifiziert werden, um abwägungsfehlerfreie Planungsentscheidungen zu erzielen. Die Flächenkategorien in den Hinweisen zur Standorteignung vermögen jedoch weder die gemeindliche Planungshoheit über die gesetzlichen Grenzen hinaus einzuschränken, noch ersetzen sie die gemeindliche Abwägungsentscheidung vor Ort.
Dies gilt nicht nur für die hier in Bezug genommene Erarbeitung vorbereitender Standortkonzepte für das gesamte Gemeindegebiet, sondern darüber hinaus auch auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zur Ausweisung an einem bestimmten Standort.
In dem Zusammenhang wird ausdrücklich auf die Bedeutung des § 2 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) im Rahmen der Bauleitplanung verwiesen (Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit | Energie-Atlas Bayern).
(Die Verantwortlichkeit des jeweils zuständigen Fachressorts ist in den Hinweisen Standorteignung entsprechend gekennzeichnet)
MINISTERIELLE HINWEIS- UND VOLLZUGSSCHREIBEN
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB):
Vorbereitende Planungsinstrumente, Stand 28.12.2023
Standortauswahl und -konzept für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen, Stand 14.03.2024
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) - (Die Verantwortlichkeit des jeweils zuständigen Fachressorts ist entsprechend gekennzeichnet):
Hinweise Standorteignung, Stand 12.03.2024