Planung und Genehmigung
Die Nutzung der oberflächennahen Geothermie unterliegt wasserrechtlichen und bergrechtlichen Vorschriften. Informieren Sie sich hier!
Planung - so geht`s!
Wir zeigen Ihnen den richtigen Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung – Schritt für Schritt.
Nachhaltig ist eine Energieversorgung erst dann, wenn das Gesamtkonzept stimmt: Je geringer der Energiebedarf eines Gebäudes ist, umso einfacher ist es, diesen durch erneuerbare Energien zu decken. Diesen Ansatz verfolgt der Energie-3-Sprung!
Nutzen Sie auch bei der oberflächennahen Geothermie zunächst alle Möglichkeiten, um den Wärme- oder Kühlbedarf bei einem Gebäude so weit wie möglich zu senken. Wärmedämmung, Temperaturabsenkung in nicht oder selten genutzten Räumen, richtiges Lüften oder ein außenliegender Sonnenschutz sind Beispiele für Maßnahmen zum Energiesparen und zur Energieeffizienz. Je besser Sie diese beiden Schritte beherzigen, umso einfacher ist die Deckung des Wärme- oder Kühlbedarfs durch oberflächennahe Geothermie.
Gerade die Nutzung oberflächennaher Geothermie und die Optimierung der Energieeffizienz sind dabei eine optimale Ergänzung. Sehr gut gedämmte Gebäude kommen mit einer sehr niedrigen Vorlauftemperatur des Heizmediums aus (ca 30°C). Durch den geringen Temperaturhub gegenüber der Wärmequelle (z. B. Grundwasser 9°C) kann die Wärmepumpe besonders effizient und sparsam betrieben werden.
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU):
Broschüre "Oberflächennahe Geothermie"
(Kapitel 4 "Erste Planungsschritte bei einem Einfamilienhaus" sowie Kapitel 5 "Sonderfall Altbausanierung", S. 8 – 9)
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi):
Broschüre "Oberflächennahe Geothermie - Heizen und Kühlen mit Energie aus dem Untergrund"
Im Kartenteil des Energie-Atlas Bayern finden Sie den Standortcheck oberflächennahe Geothermie. Prüfen Sie anhand des Standortchecks, ob bei Ihnen vor Ort oberflächennahe Geothermie mittels Erdwärmesonden, -kollektoren oder Grundwasserwärmepumpen genutzt werden kann. Beachten Sie hierbei die Ergebnisse der Auswertung, die sie in Form eines PDF-Dokuments erhalten.
Wichtig:
Welche Wärmequelle und welche technische Variante zu deren Erschließung bevorzugt zum Einsatz kommen sollte, richtet sich nach
- den wasserwirtschaftlichen Randbedingungen,
- den örtlichen Untergrundverhältnissen,
- der hydrogeologischen Situation,
- dem oberirdischen Platzangebot und
- den anwendungsspezifischen Bedürfnissen.
Technik
Die richtige Wahl der Technik (Erdwärmekollektor, Erdwärmesonde, Grundwasserwärmepumpe oder andere Wärmepumpen-Bauarten) spielt bei Ihrem Vorhaben eine große Rolle. Die Art der technischen Lösung muss bestmöglich an die konkreten Bedingungen (wasserwirtschaftliche Randbedingungen, Standort, energetisches Gesamtkonzept etc.) angepasst sein.
Beurteilung von Bohrrisiken
Mögliche Bohrrisiken sollten frühzeitig abgeklärt werden. Erste Hinweise hierauf erhalten Sie über den Standortcheck.
Sind die Ergebnisse des Standortchecks negativ? Prüfen Sie, ob ein anderer erneuerbarer Energieträger in Frage kommt. Nutzen Sie hierfür die Informationen im Energie-Atlas Bayern.
Um die richtige Dimensionierung Ihrer Anlage zu wählen, ist es wichtig zu wissen, wie viel Wärme bzw. Kälte pro Jahr benötigt wird.
Hierbei können Ihnen folgende Angaben behilflich sein:
Altbau
- Mittelwert des Wärmeverbrauches der letzten Jahre oder
- Berechnung durch Erfahrungswerte: Alter des Gebäudes, Isolierung, Wohnfläche, Anzahl der Personen
Neubau
- Berechnung "Wärmebedarf" nach DIN 4701, "Heizlast" nach DIN EN 12831 oder "Kühllast" nach VDI 2078
Klären Sie für Ihr Vorhaben die wasserrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen mit der unteren Wasserbehörde rechtzeitig ab. Erkundigen Sie sich, ob an Ihrem Anlagenstandort für die wasserrechtliche Genehmigung ein Gutachten eines Privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW) erforderlich ist oder, ob der amtliche Sachverständige des Wasserwirtschaftsamtes zuständig ist. Dieses Gutachten müssen sie ggf. dem Antrag beifügen. Erkundigen Sie sich auch bei der Kreisverwaltungsbehörde in wie weit eine Baubegleitung durch einen Geologen erforderlich ist.
Weitere Informationen und Links finden Sie unten auf der Seite.
Online-Rechner
Nutzen Sie Online-Rechner, um Kosten, Einsparungen und Wirtschaftlichkeit abzuschätzen. Detaillierte Berechnungen sollte ein Planer oder Energieberater (siehe auch Schritt 6) unter Berücksichtigung der konkreten Bedingungen vor Ort durchführen.
Agentur für Erneuerbare Energien (AEE):
Onlinetool "Wärmekompass"
Förderung
Informieren Sie sich hier über Fördermöglichkeiten Ihres Projektes:
Rund um Energie – Förderung
Jahresarbeitszahl (JAZ) und Leistungszahl (COP)
Die Jahresarbeitszahl ist die wichtigste Kennzahlen für die Effizienz einer Wärmepumpe. Es gilt: Je höher die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe, desto höher ist ihre Energieeffizienz. Beispielsweise bedeutet eine JAZ von 4, dass 25 % der Gesamtenergie aus Strom und 75 % aus der Umwelt gewonnen werden.
Die Leistungszahl (COP) wird meist vom Hersteller angegeben und gibt den thermischen Wirkungsgrad einer Wärmepumpe unter Laborbedingungen wieder.
Nähere Informationen zu den Jahresarbeitszahlen und den Anforderungen des Gesetzgebers für die Förderung effizienter Wärmepumpen finden Sie unter:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
"Förderung von effizienten Wärmepumpen“
(Abschnitt "Voraussetzungen für die Förderung von effizienten Wärmepumpen")
Der JAZ-Rechner des Bundesverbands Wärmepumpe e. V. berechnet die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe und bereitet den BAFA-Antrag vor.
Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V.:
JAZ-Rechner
Ansprechpersonen
Kontaktieren Sie kompetente Ansprechpartner/innen, denn eine gute Planung und Umsetzung spart Kosten. Lassen Sie sich beraten, was aus technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht möglich ist und welche Technik für Ihr Vorhaben geeignet ist. Fachleute geben Ihnen Auskunft zum richtigen Vorgehen und zur finanziellen Förderung. Auch das Hinzuziehen eines Energieberaters oder einer Energieberaterin kann sinnvoll sein. Gute Planungs- und Bauunternehmen beziehen im Falle eines Neubaus bei geeigneten Voraussetzungen die Nutzung oberflächennaher Geothermie mit ins Gesamtkonzept ein. Die Qualität der Planung und Ausführung von Anlagen zur Nutzung von oberflächennaher Geothermie ist wesentlich für die Effektivität, die Nachhaltigkeit und für den Grundwasserschutz.
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) und Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB):
Faltblatt "Energieberatung"
Konkrete Planung von Anlagen zur Nutzung oberflächennahen Geothermie
Im Rahmen der Detailplanung erfolgt die fachgerechte Dimensionierung der Kollektoren, Sonden oder Brunnen, die Wahl eines zertifizierten Bohrunternehmens und die Antragstellung Ihres Vorhabens bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (KVB). Weitere Informationen finden Sie hier:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi):
Broschüre "Oberflächennahe Geothermie“(Genehmigung: S. 13; Kontakte, Antragstellung, Planung: S. 15)
Energie-Atlas Bayern:
Heizungsvergleich – Welche Heizung kommt für mich in Frage?
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi):
Leitfaden "Erdwärmesonden in Bayern“
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU):
Merkblatt "Planung und Erstellung von Erdwärmesonden"
Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR):
Checkliste: Planung einer Umweltwärme-Heizung
Bauarbeiten und Inbetriebnahme
Abhängig von der gewählten Technik umfassen die Bauarbeiten das Abteufen der Bohrung oder des Brunnens, den Einbau der Sonden und das Verlegen der Kollektoren. Anschließend erfolgt die Anbindung an die Wärmepumpe. Läuft die Wärmepumpe, lässt sich mit geringem Aufwand überprüfen, wie effizient die Anlage wirklich ist. Kleine Änderungen in der Regelungstechnik helfen dabei zusätzliche Kosten zu sparen. Der einwandfreie Betrieb der Wärmepumpe im Zusammenspiel mit dem übrigen Heizungssystem ist regelmäßig sicherzustellen, da Wärmepumpen sensibel (durch Absinken der Energieeffizienz) auf Fehlbetrieb und Fehlsteuerung reagieren. Lassen Sie sich die Steuerung der Wärmepumpe durch ihren Heizungsinstallateur genau erklären.
Nach Fertigstellung der Anlage ist ggf. eine Bauabnahme durch einen Privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW) oder Sachverständigen nach VAwS erforderlich. Dies wird im wasserrechtlichen Bescheid erläutert.
Genehmigung
Vor dem Bau einer geothermischen Anlage muss darauf geachtet werden, ob ein Eingriff in das Grundwasser erfolgt. In diesem Fall muss eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Behörde eingeholt werden. Auskunft erteilt die Untere Wasserbehörde der örtlich zuständigen Landratsämter und kreisfreien Städte. Zuständige Fachbehörde ist das jeweilige Wasserwirtschaftsamt (WWA). Die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt die Kreisverwaltungsbehörde, bei der auch der Antrag einzureichen ist.
Für den Bau und Betrieb von Erdwärmeanlagen sind die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschrift (VwVBayWG) maßgebend. Ist die Bohrung tiefer wie 100 m und/oder die thermische Leistung der Anlage größer als 0,2 MW, muss eine Genehmigung bei der zuständigen Bergbehörde beantragt werden.
Antragstellung
1. Für die geplante Erdwärmeanlage ist bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (KVB) eine Bohranzeige zu stellen. Zusätzlich ist die Anzeige der Bohrung nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) beim Landesamt für Umwelt (LfU) vorzunehmen.
2. Ihre zuständige KVB prüft die Bohranzeige und gibt Ihnen Auskunft, ob mit dem Bau der Anlage begonnen werden kann oder ob ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis notwendig ist.
3. Ist ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis notwendig, dann muss dieser bei Ihrer zuständigen KVB eingereicht werden. Für den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis muss an einigen Standorten ein Gutachten eines Privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW) erstellt werden. Klären Sie dies mit der KVB im Vorfeld ab.
Mit den Bauarbeiten der Erdwärmeanlage darf erst begonnen werden, wenn eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt wurde oder die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen bereits drei Monate bei der KVB vorliegen.
Es ist ein Antrag auf bergrechtliche und wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Bergbehörde erforderlich.
Links und Downloads
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi):
Broschüre "Oberflächennahe Geothermie“ (Kapitel "Genehmigung", S. 13)
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV):
Bayerisches Verfahrenshandbuch Erneuerbare Energien
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB):
Bauplanungsrechtliche Beurteilung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Kapitel 2.4. Oberflächennahe Geothermie, S.7 f.)
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU):
Broschüre "Oberflächennahe Geothermie" (Kapitel 6 "Rechtliche Genehmigungsverfahren", S. 9 f.)