Waldrecht
Auch Windenergieanlagen (WEA) im Wald können einen wertvollen Beitrag für Klimaschutz und Energieversorgung leisten.
Wälder und Waldbesitzer sind besonders stark vom Klimawandel betroffen. Windenergieanlagen können wertvolle Beiträge für den Klimaschutz und die heimische Energieversorgung leisten. Neben dem Offenland gibt es auch im Wald zahlreiche geeignete Standorte. Ihre Nutzung soll schonend und verträglich für Wald, Mensch und Natur vorangebracht werden. Dies ist die Aufgabe der Forstbehörden bei der Anwendung des Waldrechts.
Für den Inhalt zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF)
MINISTERIELLE HINWEIS- UND VOLLZUGSSCHREIBEN
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF):
Hinweise aus Sicht des Waldrechts
LMS vom 19.12.2022 zur Mitwirkung der Forstbehörden an der Regionalplanung
FAQ zur Regionalplanung
LINKS UND DOWNLOADS
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF):
Ansprechpartner in der Forstverwaltung
Centrales Agrar-Rohstoff- Marketing- und Energie-Netzwerk e. V. (C.A.R.M.E.N.):
Windenergie im Wald – Tipps aus der Praxis zur waldschonenden Umsetzung
Fachagentur Windenergie an Land e.V.:
Kompaktwissen Windenergie im Wald
Bayerische Staatsforsten (BaySF):
Windenergie im Staatswald