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Windenergieanlage im Wald (Bildquelle: dr.lange.unitybox.de / PantherMedia )

Wind im Wald

Warum wird die Windenergie im Wald ausgebaut? Sind im Staatswald noch weitere Anlagen geplant? Und was hat es mit dem Auswahlverfahren der Bayerischen Staatsforsten auf sich? Hier finden Sie Antworten zu wichtigen Fragen.

Insbesondere in waldreichen Bundesländern wie Bayern, spielen Waldflächen bei der Standortsuche eine wichtige Rolle, da im sogenannten Offenland nicht ausreichend konfliktarme windhöffige Standorte zur Verfügung stehen. Mehr als ein Drittel der bayerischen Landesfläche ist mit Wald bedeckt. Viele dieser Flächen sind gut für den Bau von Windrädern geeignet. Wind im Wald und Klimaschutz gehen dabei Hand in Hand. Die Bäume bieten Schallschutz und der Wald bietet einen großen Siedlungsabstand. Ebenso wie im Offenland müssen bei Windenergievorhaben im Wald die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft im Vorfeld geprüft und unvermeidbare Eingriffe ausgeglichen werden. Diese Prüfungs- und Ausgleichspflicht ergibt sich aus den rechtlichen Vorgaben, die bei jedem Windprojekt zu beachten und einzuhalten sind.

Ein vorgegebenes Ziel beim Bau von Windenergieanlagen im Wald ist eine waldschonende Bauweise. Gerodete Flächen müssen insbesondere im Bannwald wieder aufgeforstet oder durch ökologisch wertvolle Maßnahmen kompensiert werden. Damit bietet sich zusätzlich die Chance für eine ökologisch sinnvolle Umgestaltung des Waldes. Auf diese Weise bleiben Waldökologie, Forstwirtschaft, Jagdbetrieb und nicht zuletzt auch der Erholungsraum für die Waldbesucher erhalten und werden langfristig als Antwort auf den Klimawandel sogar verbessert. Grundsätzlich setzt der Klimawandel den Wald und die Forstwirtschaft unter großen Druck. In vielen Regionen sind durch Windwurf, Trockenheit, Borkenkäfer etc. Kalamitätsflächen entstanden, also Massenerkrankungen von Waldbeständen. Sowohl die Ausgleichsmaßnahmen wie auch die durch das Windprojekt generierten Einnahmen (z. B. Einnahmen durch die Verpachtung von Waldfläche) ermöglichen zudem den gewünschten und notwendigen Waldumbau hin zu Laub- und Mischwaldflächen. Windenergieanlagen sind ein unverzichtbarer Beitrag zur Begrenzung des Klimawandels und kommen damit auch dem Wald selbst zugute.

Derzeit sind auf Flächen der Bayerischen Staatsforsten 101 Windenergieanlagen in Betrieb (Stand Ende 2023).

Die Bayerischen Staatsforsten stehen zum Ausbau der Windenergie im Staatswald. Nach Abstimmung der kommunalen Belange mit der jeweiligen Standortgemeinde und Vorliegen der Zustimmung des jeweiligen Gemeinderates zum geplanten Windenergieprojekt werden die entsprechenden Staatsforstflächen fortlaufend Dritten im Rahmen wettbewerblicher Auswahlverfahren zur Verfügung gestellt. Derzeit sind 31 weitere Standorte für bis zu 155 Windenergieanlagen vertraglich gesichert, sieben Anlagen befinden sich in Auswahlverfahren, weitere Auswahlverfahren sind für das zweite Quartal 2024 geplant (Stand 03/2024).

Aufgrund der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Windenergie (Wind-an-Land-Gesetz, Bayerische Bauordnung (BayBO)) und des großen Flächenbestandes der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) kann eine marktbeherrschende Stellung der BaySF bei der Zurverfügungstellung von Standorten für Windenergieanlagen nicht ausgeschlossen werden. Um kartellrechtliche Risiken zu vermeiden, erfolgt gemäß dem Beschluss des Aufsichtsrates der BaySF die Flächenbereitstellung in einem wettbewerblichen Auswahlverfahren. Die Festlegung auf einen Bieter ohne Auswahlverfahren ist grundsätzlich wettbewerbsrechtlich nicht möglich. Die Inkaufnahme eines hohen wettbewerbsrechtlichen Klagerisikos bei freihändigen Vergaben würde die Umsetzung von Windparkprojekten deutlich verzögern, wenn nicht wegen der hohen unternehmerischen Unwägbarkeiten sogar endgültig verhindern.

Die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) ermitteln im Rahmen eines öffentlichen und diskriminierungsfreien wettbewerblichen Auswahlverfahrens den Partner des Standortsicherungsvertrages für ein geplantes Windprojekt im Staatswald und gehen dabei wie folgt vor:

  1. Vor der Durchführung eines Auswahlverfahrens stimmen die Bayerischen Staatsforsten mit der jeweiligen Standortgemeinde deren kommunalen Belange ab, um die bestmögliche Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für das geplante Windenergieprojekt zu erzielen (z. B. Art und Umfang der Bürgerbeteiligung, Zahl der möglichen Windenergieanlagen).
  2. Durch Beschluss des Gemeinderates erfolgt die Zustimmung der Standortgemeinde zum geplanten Windprojekt mit den einvernehmlich abgestimmten kommunalen Belangen.
  3. Die Bayerischen Staatsforsten geben das Projekt auf der Internetseite der Bayerischen Staatsforsten bekannt. 
  4. Die Durchführung des Verfahrens erfolgt über das Internetportal der Deutschen eVergabe. Auf dieser werden Interessenten, die am Verfahren teilnehmen möchten (z. B. Unternehmen, Bürgerenergiegesellschaften, Kommunen) die Verfahrensunterlagen bereitgestellt und die Angebotsunterlagen durch die Bieter eingereicht.
  5. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die Angebote der Bieter in einem zweistufigen Verfahren auf Eignung des Bieters geprüft und die Angaben der Bieter nach einem Punktesystem gewertet. Bei der Eignungsprüfung wird die Eignung des Bieters insbesondere hinsichtlich seiner Rechts- und Gesetzestreue, seiner finanziellen Leistungsfähigkeit, seiner Kompetenz bei der Realisierung von Windenergieanlagen im Wald sowie der vollständigen Umsetzung der kommunalen Belange festgestellt. Erfüllt ein Bieter nicht alle Prüfkriterien, wird er als "nicht geeignet" eingestuft und sein Angebot wird im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt.
    In der zweiten Stufe werden die Angebote der als "geeignet" festgestellten Bieter hinsichtlich der Bürgerbeteiligung, der waldschonenden Bauweise, des Stromertrages, der Pacht sowie der Wirtschaftsrechnungen nach Punkten bewertet.
  6. Der geeignete Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag, mit diesem wird der Standortsicherungsvertrag abgeschlossen. Mit dem Auswahlverfahren stellen die Bayerischen Staatsforsten sicher, dass in einem rechtssicheren Verfahren der erfahrene, leistungsfähige Vertragspartner ermittelt wird, der die kommunal abgestimmten Belange vollumfänglich umsetzt und das Windprojekt wald- und flächenschonend realisiert.

Den Belangen der Standortgemeinden und der Bürgerinnen und Bürger vor Ort wird insbesondere dadurch Rechnung getragen, dass bereits vor Beginn des Auswahlverfahrens die Abstimmung der kommunalen Belange mit der Standortgemeinde stattfindet. Dabei können beispielsweise die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Windprojekt, die Zahl der möglichen Windenergieanlagen und Bürgerstrommodelle abgestimmt werden. Auf diese Weise können die Anliegen der Standortgemeinden vollständig in das Auswahlverfahren aufgenommen werden. Beteiligungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Bürgerenergiegesellschaften (an denen sich auch Standortgemeinden beteiligen können) an der Betreibergesellschaft können bei der Wertung der Angebote eigens prämiert werden. Damit über die Partizipation an der Wertschöpfung des Windprojekts die bestmögliche Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für das geplante Windenergieprojekt erzielt wird.
Darüber hinaus können beispielsweise Standortgemeinden oder Bürgerenergiegesellschaften im Verbund mit einem erfahrenen Projektierer als Bieter bzw. Bietergemeinschaft am Auswahlverfahren teilnehmen, um ihre Belange unmittelbar umsetzen zu können. Mit der Prämierung der Beteiligungsmöglichkeiten haben diese Bieter bzw. Bietergemeinschaften eine realistische Chance, den Wettbewerb für sich zu entscheiden, auch bei einem im Vergleich niedrigeren Pachtangebot. Das Vorgehen der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) stellt Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Kommunen dort sicher, wo dies gewünscht und möglich ist. 
Erläuterungen zur Thematik finden Sie auch auf der Seite der BaySF

Ja, es können auch Kommunen als Bieter am Auswahlverfahren teilnehmen. Sofern die Kommune selbst über keine Projektmanagementkompetenz zu Planung, Bau und Betrieb von Windkraftanlagen verfügt, kann sie sich diese im Verbund mit einem entsprechenden Partner sichern. Beispielsweise kann dies im Rahmen einer Bietergemeinschaft geschehen. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass die Windenergieanlagen von erfahrenen Partnern wald- und flächenschonend geplant und umgesetzt werden.

Nein, die zu erwartenden Pachteinnahmen, also die von den Bietern im Auswahlverfahren unterbreiteten Pachtangebote, sind nicht allein maßgeblich für die Auswahl des Bieters. Die Wertung der Angebote erfolgt anhand von fünf Wertungskriterien (Bürgerbeteiligung, waldschonende Bauweise, Stromertrag, Pacht, Wirtschaftsrechnungen), die nach einem Punktesystem bewertet werden. Es können in der Regel maximal 100 Punkte erzielt werden. Der Bieter, der insgesamt den höchsten Punktwert erreicht, erhält den Zuschlag.  Für das Pachtangebot sind nur maximal 36 Punkte vorgesehen. Das bedeutet, dass bei entsprechend guten Wertungen der anderen Kriterien auch ein Bieter mit einem vergleichsweise niedrigen Pachtangebot eine realistische Chance hat, die höchste Gesamtpunktzahl zu erzielen und den Zuschlag zu erhalten.  

Die Pachteinnahmen durch die Bereitstellung von Staatswaldflächen werden wie die durch den Holzverkauf erziehlten Erträge aus der Forstwirtschaft in erster Linie in den Erhalt und den Aufbau eines gesunden, artenreichen und klimastabilen Waldes reinvestiert. Sie dienen zur Finanzierung des wegen des Klimawandels dringenden notwendigen Waldumbaus. Stabile Wälder kommen auch den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zugute, beispielsweise als Rohstofflieferanten für die örtliche Wirtschaft, als wichtige erneuerbare Energieträger, aber auch für Erholungszwecke.