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Bodenschutz Windenergie

Bodenschutz

Böden entstehen in geologischen Zeiträumen, sie können aber in nur wenigen Augenblicken verunreinigt, zerstört oder abgetragen werden. Dann sind Böden nicht oder nur noch unvollständig in der Lage ihre vielfältigen Funktionen wahrzunehmen. Eine Wiederherstellung ist entweder gar nicht oder nur mit hohem finanziellen und technischen Aufwand möglich.

Im Zuge von Baumaßnahmen werden unausweichlich Böden abgeschoben, ausgehoben, verdichtet, zeitweise in Mieten gelagert und andernorts wieder aufgeschüttet. Im Umfeld der eigentlichen Bauobjekte können die Böden durch Baufahrzeuge erheblich mechanisch beansprucht werden. Durch eine vorausschauende Berücksichtigung der Bodenschutzbelange in Form eines baubegleitenden Bodenschutzes, können ein reibungsloser Bauablauf gefördert und Kosten für die Wiederherstellung beeinträchtigter Bodenfunktionen vermieden oder zumindest verringert werden. Ein Bodenmanagementkonzept in der Planungsphase und eine bodenkundliche Baubegleitung während der Bauausführung tragen zu einem schonenden Umgang mit Böden bei. Ziel des baubegleitenden Bodenschutzes ist insbesondere bei unterirdischen Einbauten oder Leitungen, dass Böden nach Abschluss der Bauarbeiten und ggf. einer Nachbearbeitungsphase ihre natürlichen Funktionen nach § 2 BBodSchG und ihre Funktion als Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung möglichst wieder uneingeschränkt erfüllen können. Durch die Erstellung eines Bodenmanagementkonzepts in der Planungsphase und das Einbeziehen einer bodenkundlichen Baubegleitung während der Bauausführung können zusätzliche Kosten für die nachträgliche Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und eine Reduzierung der landwirtschaftlichen Ertragsfähigkeit, die sich durch den Bau und den Betrieb (beispielsweise auch aus Bodenverdichtungen) ergeben können, vermieden werden.

Für den Inhalt zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)