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Von Windenergieanlagen gehen Betriebsgeräusche aus. Abhängig von der Windstärke erzeugen vor allem Luftverwirbelungen an den Rotorblättern, aber auch Getriebe und Generator der Anlage Geräusche. Jede Windenergieanlage muss erst nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden. Bei einer Überschreitung der vorgegebenen Immissionsrichtwerte ist die Anlage nicht genehmigungsfähig. Die prognostizierten Lärmimmissionen sind dabei nach der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" zu beurteilen. Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm(Link öffnet in einem neuen Fenster)) ist eine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Bürgerinnen und Bürger vor erheblicher Lärmbelästigung schützt.
Christian Eulitz von der Möhler und Partner Ingenieure AG in München ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Er erstellt Gutachten im Zuge von Genehmigungsverfahren. Zu den Geräuschen, die Windenergieanlagen verursachen, sagt Eulitz: „Besonders im süddeutschen Raum sollte das bei der Planung und Genehmigung gut abgewogen und transparent kommuniziert werden, da hier – anders als in Starkwindregionen – Windgeräusche, die die Anlagengeräusche überdecken, nichts Alltägliches sind“. Die Menschheit hätte sich an viele Immissionen – also Einwirkungen von der Umwelt auf den Menschen, darunter auch Schall – gewöhnt. „Je nachdem, wo ich lebe, gehören Geräusche von außen mit dazu“, sagt Eulitz. In Großstädten sei es für viele Menschen Realität, dass sie Verkehrsgeräusche hörten, auch nachts.
Planungen berücksichtigen Akzeptanz und Wirtschaftlichkeit
„In einer Region, in der der Wind eher schwach weht, werden die Menschen unter Umständen das ‘Wusch-Wusch‘ sich drehender Rotorblätter hören, obwohl sie keinen Wind wahrnehmen. Das ist zwar leiser als manche Bundesstraße, aber es ist ungewohnt, und das kann als störend empfunden werden.“ Eulitz rät deshalb dazu, im Zuge von Planungs- und Genehmigungsverfahren „nicht nur energieoptimiert, sondern auch rücksichtsvoll“ zu planen und auf regionale Besonderheiten zu achten. „Das kann auch mal bedeuten, nicht das Maximum dessen auszureizen, was die TA Lärm erlaubt.“
Eulitz weiß aus Erfahrung, dass es „gut machbar ist, Windparks in Bayern so zu planen, dass sie für die Anwohner akzeptabel sind und wirtschaftlich arbeiten.“ Immissionsschützer wie er unterstützen Bürgerinnen und Bürger und Kommunen dabei, dass Planungsprozesse in diesem Sinne gut und transparent ablaufen.
Infraschall durch Windräder: Für Menschen nicht wahrnehmbar
Wenn es um die Geräusche von Windenergieanlagen (WEA) geht, denken viele Menschen auch an den sogenannten Infraschall, also Schall unterhalb des menschlichen Hörbereichs. „Was den Infraschall betrifft, könnten Sie ein Haus direkt in den Nahbereich einer Windkraftanlage stellen. Er ist nicht nur nicht hörbar, sondern nicht wahrnehmbar für Menschen", sagt Stefan Holzheu, Umweltwissenschaftler an der Universität Bayreuth (BayCEER). Holzheu zählt zu den führenden Experten in Deutschland zum Thema Infraschall von Windenergieanlagen und hat mehrfach zu dem Thema geforscht und publiziert. In der Wissenschaft herrscht bereits seit einigen Jahren der Konsens, dass die Infraschallpegel von Windenergieanlagen deutlich unterhalb dessen lägen, was Menschen wahrnehmen könnten.
Auch Christian Eulitz stützt die Aussage von Stefan Holzheu, dass der Infraschall von Anlagen „vernachlässigbar“ sei, da er „um den Faktor 100 unter der Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegt“. Eulitz hat dies auch gemeinsam mit Forschungspartnern in Studien, unter anderem für das Umweltbundesamt, veröffentlicht.
Downloads
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Windenergieanlagen, Infraschall und Gesundheit (Juli 2022)
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP):
Infraschall (August 2023)
Umweltbundesamt (UBA)
Infraschall einfach erklärt (August 2024)
Umweltbundesamt (UBA)
Aufklärungskonzept zu Infraschall und dessen Wirkungen (August 2024)
Erstellt: Januar 2023, überarbeitet: August 2024