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Freiflächenen-PV-Anlage vor einer Berglandschaft bei Sonnenaufgang (Bildquelle: mknisanci – stock.adobe.com)

Denkmalschutz

Hinweise zur Beurteilung von PV-Freiflächenanlagen im Zusammenhang mit denkmalschutzrechtlichen Regelungen

Flächen im Bereich von Bau- und Bodendenkmälern sind unter bestimmten Voraussetzungen als Standorte für die Ansiedelung von PV-Freiflächenanlagen geeignet.

Für den Inhalt zuständig: Bayerisches Staatsministerium  für Wissenschaft und Kunst (StMWK)