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Denkmalschutz
Hinweise zur Beurteilung von PV-Freiflächenanlagen im Zusammenhang mit denkmalschutzrechtlichen Regelungen
Flächen im Bereich von Bau- und Bodendenkmälern sind unter bestimmten Voraussetzungen als Standorte für die Ansiedelung von PV-Freiflächenanlagen geeignet.
Für den Inhalt zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK)
MINISTERIELLE HINWEIS- UND VOLLZUGSSCHREIBEN
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK):
Freiflächenanlagen und Denkmalschutz, Stand 18.03.2024
LINKS UND DOWNLOADS
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (BLfD):
Bayerischer Denkmal-Atlas
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV):
Geoportal Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK):
Ansprechpersonen bei UNESCO Welterbestätten