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Checkliste

Genehmigungspflicht

Windenergieanlagen (WEA) benötigen - je nach Höhe - unterschiedliche Genehmigungen. Der Antrag ist bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen.

Anlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m sind immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig (Nr. 1.6. Spalte 2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist eine Sachgenehmigung, die im Rahmen eines umfassenden anlagenbezogenen Prüfmaßstabes die sonstigen die WEA betreffenden Genehmigungen wie z. B. nach Baurecht, Denkmalschutzrecht, Waldrecht nach Maßgabe des § 13 BImSchG miteinschließt, sogenannte Konzentrationswirkung.

Für den Inhalt zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)