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Modul 3: Flächensicherung

Beabsichtigen Sie als Kommune in einem künftigen Windenergievorhaben eine Steuerungsfunktion übernehmen zu wollen, ist die Flächensicherung das zentrale Steuerungsinstrument. Wer Zugriff auf alle relevanten Flurstücke innerhalb eines Vorrang- oder Vorbehaltsgebietes hat, wird künftig maßgebliches Mitspracherecht darüber haben, was und wie gebaut wird. 

Zunächst ist es notwendig, dass Sie sich Klarheit über die Besitzverhältnisse der im Vorranggebiet liegenden Flurstücke verschaffen und entsprechend dieser handeln. 

Besitzt Ihre Kommune bereits alle entsprechenden Flächen, können Sie dieses Modul überspringen. Besitzen Sie weniger als rund 85 % der betroffenen Flächen, kommt für Sie ein kommunales Flächenpooling als mögliche Vorgehensweise in Betracht. 

Flächenpooling – Chancen und Methoden 

Das Prinzip hinter dem Flächenpooling ist eine faire finanzielle Beteiligung aller betroffenen Flächeneigentümerinnen und -eigentümer an den künftigen Pachteinnahmen. Derartige Flächenpoolings werden auch von Investoren und Projektentwicklern angeboten und durchgeführt, weil sie – gerade in stark parzellierten Gebieten (meist Offenlandgebiete) – die einzige Möglichkeit sind, ausreichend viele Eigentümerinnen und Eigentümer dafür zu gewinnen, ihre Flächen für ein Windenergievorhaben zur Verfügung zu stellen. Eine Kommune hat – im Gegensatz zu einem Investor oder Projektentwickler – den großen Vorteil, einen Vertrauensvorschuss bei den Betroffenen zu haben. Nicht selten kennen sich die Besitzenden der Flächen und die Verwaltungsangestellten persönlich. Auch zeigt die Kommune damit, dass sie aktiv die Entwicklung der Kommune in einer verträglichen Art und Weise steuern und regionale Wertschöpfung sichern möchte. Diese Bedingungen prädestinieren die Kommune als idealen Akteur zur Initiierung eines kommunalen Flächenpoolings als Steuerungsinstrument.

Besitzt Ihre Kommune den überwiegenden Teil der Flächen (mind. 85 bis 90 %), ist eine Flächensicherung in Form eines Flächenpoolings üblicherweise nicht notwendig. Dennoch können neutrale Beraterinnen und Berater zu Rate gezogen werden, um beurteilen zu können, ob die Fremdflächen ggf. von Belang für das anvisierte Windprojektes sind und sich für diesen speziellen Fall ein Flächenpooling anbietet. 

Ist die Kommune nicht im vollständigen Besitz aller Flächen und handelt es sich um ein besonders kleinparzelliges Gebiet, ist ein Flächenpooling schon aus Gründen der Fairness, Transparenz und aus Akzeptanzgründen gegenüber allen betroffen Beteiligten, meist privaten Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern sinnvoll. 

Zusammengefasst lässt sich festhalten: Flächenpooling ist das Instrument der Wahl, wenn Ihre Kommune weniger als die oben genannten 85 bis 90 % der betroffenen Flächen in einem Gebiet mit vielen verschiedenen Flächeneigentümerinnen und -eigentümern besitzt (häufiger Fall).

Weitere Informationen zum Flächenpooling finden Sie im Leitfaden „Kommunales Flächenpooling“, der Ihnen Orientierung und Hilfestellung zum besseren Verständnis des Vorgehens gibt.