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Großes Bild Interessenbekundungsverfahren

Modul 4: Interessenbekundungsverfahren

Sind die Flächen gesichert, sollten Sie nun den richtigen Partner oder Projektentwickler für den künftigen Windpark finden. Als möglicher Prozess hierfür bietet sich das sogenannte Interessensbekundungsverfahren an. Ziel dieses Verfahrens ist es, den zur Kommune und ihren Zielen passenden Partner zu identifizieren.

Dieser Partner oder Projektentwickler sollte in einem Windenergievorhaben folgende Funktionen übernehmen: 

  1. Übernahme des Projektentwicklungsrisikos.
  2. Zur-Verfügung-Stellung fachlicher Kompetenz für alle folgenden Schritte bis zur Inbetriebnahme.
  3. Ggf. späterer Kooperationspartner der Kommune in der Betriebsphase (abhängig vom gewählten Betreibermodell).

Die Wahl des Partners ist abhängig davon, wie Ihre kommunalen Ziele definiert sind, insbesondere in Bezug auf die präferierten Beteiligungs- und Betreibermodelle. Aus Akzeptanzgründen erweist sich die Kommunikation mit der Bürgerschaft über die Findung eines passenden Partners als sinnvoll. Mittels einer Pressemitteilung können Sie beispielsweise erläutern, wie es zur gefassten Entscheidung kam und wer künftig dem anvisierten kommunalen Ziel eines Windparks Unterstützung leisten wird.

Der Leitfaden zum Interessenbekundungsverfahren bietet eine detaillierte Beschreibung des Prozesses.