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Fadenknäuel mit Lampe (Bildquelle: Fotolia)

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.energieatlas.bayern.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 1 BayEGovG vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit § 1 (1) BayEGovV

Teilweise sind Dokumente nicht vollständig barrierefrei. Es wurde dennoch auf eine barrierearme Bereitstellung von PDF-Dateien geachtet. Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung dieser Inhalte und setzen die Regelungen des BayEGovV kontinuierlich um.

b. Unverhältnismäßige Belastung, § 1 (4) BayEGovG

Dateiformate von Büroanwendungen: Bei der Erstellung von Publikationen müssen Bilder über Word-Vorlagen aus Layoutgründen in Tabellen eingebunden sein. Diese Tabellen enthalten daher in einer daraus generierten PDF-Datei keine Tabellenüberschriften. Die PDF-Dateien mit diesem Fehler und die enthaltenen Bilder sind dennoch barrierearm nutzbar und weisen lediglich eine Tabelle für ein Bild in der PDF-Tagstruktur auf. Die Behebung des systematischen Fehlers würde bedeuten, dass alle Bilder in PDF-Dateien nach der Erstellung aus den Word-Dateien über die PDF-Tag-Struktur aus der umliegenden Tabelle entfernt werden müssten. Bei einer Aktualisierung der Datei müsste der Vorgang für alle Bilder wiederholt werden. Da Word keine andere robuste Layoutmöglichkeit für Bilder bietet, sehen wir dies als unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 1 (4) BayEGovG an.

c. Ausnahmetatbestände nach § 1 S. 3 BayEGovV i. V. m. Art. 1 (4) der Richtlinie (EU) 2016/2102

Karten und Kartendienste: Online-Karten und Kartendienste, die nicht zu Navigationszwecken dienen, können nicht vollständig barrierefrei angeboten werden. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.04.2022 anhand einer Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter energieatlas.bayern(at)lfu.bayern.de.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie einholen unter energieatlas.bayern(at)lfu.bayern.de.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Telefon: (089) 2162-0
E-Mail: info(at)stmwi.bayern.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv(at)bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html