
FAQ
In den nachfolgenden FAQs finden Sie Fragen, die zur Nutzung der Windenergie immer wieder gestellt werden. Die aufgeführten Antworten legen die Fakten dar und versachlichen somit die Diskussionen rund um die Energiewende.
Im November 2014 ist in Bayern die sog. 10 H-Regelung in Kraft getreten. Nach Art. 82 Abs. 1 BayBO waren Windenergieanlagen im Außenbereich nur privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, wenn sie einen Mindestabstand vom Zehnfachen ihrer Höhe zu Wohngebieten einhalten. Eine Unterschreitung dieses gesetzlichen Mindestabstandes war nur möglich, wenn ein Bebauungsplan bestand, der geringere Abstände festsetzte. Damit sollte ein angemessener Interessenausgleich zwischen den Anforderungen der Energiewende und den Interessen der örtlichen Wohnbevölkerung geschaffen werden.
Die bauplanungsrechtlichen Regelungen haben sich mit dem Wind-an-Land-Gesetz grundlegend geändert. Dadurch wurden auch die Regelung zum landesrechtlichen Mindestabstand (sog. 10 H-Regelung) reformiert.
Energie-Atlas Bayern:
Bauplanungsrecht für Windenergieanlagen
Das hängt natürlich von der Größe der Anlage und den Windverhältnissen ab.
Moderne Windenergieanlagen haben eine installierte Leistung von 2,5 MW.
Nach einer Abschätzung des Bundesverbands Windenergie kann bei den in Bayern üblichen Windverhältnissen für moderne Anlagen mit ca. 2.000 Volllaststunden gerechnet werden. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Jahresertrag von 5.000 MWh, Strom für ca. 1.500 Durchschnitts-Haushalte (gemittelter Jahresstromverbrauch von 3.200 kWh).
Die Regionalpläne mit den Vorbehalts- und Vorranggebieten für Windenergie in Bayern werden von den 18 Regionalen Planungsverbänden aufgestellt. Solange sich die Pläne in der Überarbeitung/Fortschreibung befinden, können im Energie-Atlas keine Vorbehalts- bzw. Vorranggebiete für Windenergie angezeigt werden. Nur rechtlich verbindliche Regionalplaninhalte werden dargestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Regionalen Planungsverbänden.
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH):
Übersicht: Regionale Planungsverbände in Bayern
Die Windgeschwindigkeiten, die im Bayerischen Windatlas angegeben werden, wurden mit einem meteorologischen Modell berechnet. An vielen Orten sind die Angaben der Windgeschwindigkeiten mit Windmessungen bestätigt worden. Dies ist ausreichend für eine erste, grobe Planung.
Die Berechnungen können aber keinesfalls eine umfassende Standortanalyse inkl. Windgutachten (Erhebung von Windmessdaten über min. 12 Monate direkt am geplanten Standort) ersetzen, um einen Standort letztendlich als geeignet für die Windenergienutzung zu beurteilen.
Die beiden Kraftwerksarten lassen sich nur bedingt vergleichen, da Kernkraftwerke im Normalfall rund um die Uhr zur Verfügung stehen (sog. Grundlastkraftwerke), während Windenergieanlagen je nach Windlage unterschiedlich viel Strom erzeugen.
Eine rechnerische Abschätzung lässt sich über die bereitgestellte Strommenge vornehmen:
Die bayerischen Kernkraftwerke haben eine Nettoleistung von ca. 1.300 MW (je Anlage). Bei einer Verfügbarkeit von rund 90 % ergibt sich eine Strommenge von mehr als 10.000 GWh für eine Anlage jährlich.
Moderne Windenergieanlagen haben eine installierte Leistung von 2,5 MW. Für diese Anlagen können in Bayern ca. 2.000 Volllaststunden angesetzt werden, d.h. im Jahr werden 5.000 MWh Strom erzeugt. Demnach benötigt man etwa 2.000 moderne Windenergieanlagen, um so viel Strom zu erzeugen wie ein Kernkraftwerk.
Setzt man die Durchschnittswerte der bestehenden Windenergieanlagen in Bayern (1,4 MW installierte Leistung, 1.600 Volllaststunden) an, benötigt man ca. 4.500 Windenergieanlagen als Ersatz für ein Kernkraftwerk.
Da die von Windenergieanlagen erzeugten Infraschallpegel in der Umgebung deutlich unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsgrenzen liegen, können nach heutigem Stand der Wissenschaft Windenergieanlagen beim Menschen keine schädlichen Infraschallwirkungen hervorrufen.
Gesundheitliche Wirkungen von Infraschall (< 20 Hertz) sind erst in solchen Fällen nachgewiesen, in denen die Hör- und Wahrnehmbarkeitsschwelle überschritten wurde. Nachgewiesene Wirkungen von Infraschall unterhalb dieser Schwellen liegen nicht vor.
Nähere Informationen zum Thema Infraschall und Windenergieanlagen finden Sie hier:
Umweltaspekte - Infraschall
Der Disco-Effekt (unterbrochene Lichtreflexion am drehenden Rotor) trat bei älteren Windenergieanlagen auf, deren Rotorblätter mit glänzenden Lackierungen behandelt wurden. Er stellt heutzutage aufgrund der matten Beschichtung der Windenergieanlagen kein Problem mehr dar und bedarf keiner weiteren Prüfung.
Manchmal stehen Windenergieanlagen still, obwohl Wind weht. In diesen Fällen wurden sie vorübergehend abgeschaltet. Die Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein.
Sicherheitsmaßnahmen bei sehr starkem Wind
Bei sehr starkem Wind (Sturm) muss die Anlage aus Schutz vor Beschädigung abgestellt werden.
Natur- und Anwohnerschutz
Abhängig von Standort und Jahreszeit kann eine Abschaltung aus Naturschutzgründen erfolgen: Manche Anlagen unterliegen im Betrieb gewissen Naturschutzauflagen. Zum Beispiel müssen sie zu bestimmten Tages- oder Brutzeiten abgeschaltet werden, um windkraftsensible Arten (Vögel, Fledermäuse) zu schützen. Auch während des Vogelzuges kann eine Abschaltung angeordnet werden.
Es kann auch vorkommen, dass Anlagen aus Immissionsschutzgründen (Licht, Lärm) stillstehen, um beispielsweise zu verhindern, dass der rotierende Schatten zu lange und zu oft auf naheliegende Wohnhäuser fällt oder dass nachts die Lärmbelästigung zu hoch ist.
Sicherung der Netzstabilität
Gerade in Norddeutschland kommt es häufig zur vorübergehenden Abschaltung von Windenergieanlagen, wenn in der Region zu viel Strom verfügbar ist. Um das Stromnetz vor Überlast zu schützen, müssen dann Kraftwerke abgeregelt werden, was auch Windenergieanlagen betreffen kann. Zu beachten ist: Eine Abschaltung von Windenergieanlagen ist nur dann erlaubt, wenn das Netz bereits durch Strom aus erneuerbaren Energien belegt ist. Allgemein bieten erneuerbare Energien-Anlagen den Vorteil, dass sie sich sehr einfach und schnell (binnen Minuten) abregeln lassen, während das Herunterfahren von Atom- und Braunkohlekraftwerken sehr langsam (Stunden bis Tage) erfolgt.
Arbeiten an der Windenergieanlage
Selbstverständlich können auch Wartungsarbeiten, technische Defekte oder Bauarbeiten (auch am Netzanschluss eines Windparks) dazu führen, dass Windenergieanlagen vorübergehend stillstehen, bis die Arbeiten erledigt sind.
Technik: Wie werden Windräder abgeschaltet?
Um Windräder in der Stromproduktion zu drosseln oder abzuschalten, wird in der Regel das „Pitch-System“ angewendet. Hier werden die Rotorblätter aus dem Wind gedreht. Im Regelbetrieb dient dies der Leistungsbegrenzung bis hin zum kompletten Stillstand. In der Regel werden alle Rotorblätter gleichzeitig verstellt. Für das sichere Herunterfahren der Anlage aus allen Zuständen reicht prinzipiell das Verstellen von nur einem Rotorblatt, das in die Fahnenposition (Position in Richtung des Windes) gebracht wird.
Als Impulsgeber für Windenergie und für die Energiewende wurden in Bayern sogenannte Windstützpunkte eingerichtet. Kommunen, Energieversorger, Windindustrie und Forschung werden so vernetzt.
Der Kartenteil des Energie-Atlas Bayern zeigt Ihnen die Standorte der bayerischen Windstützpunkte.
Die Bewegung der Rotoren von Windenergieanlagen (WEA) führt zu einem bewegten
Schattenwurf, der mit dem Sonnenstand wandert. Der Schattenwurf tritt nur bei klarem
Himmel und damit direktem Sonnenschein auf – der bewegte Schattenwurf nur dann,
wenn sich zusätzlich die Rotoren drehen, also Wind weht. Dieser Schattenwurf kann
Anwohner einer Windenergieanlage belästigen.
Simulation Schattenwurf
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat eine Simulation zum Schattenwurf einer WEA entwickelt, die folgende Fragen beantwortet:
- Wie lang ist der Schatten einer WEA in Abhängigkeit vom Tages- und Jahreslauf der Sonne?
- Welche Bereiche im Umfeld einer WEA sind vom Schattenwurf betroffen?
- Wann ist jeder einzelne Ort in der Umgebung einer WEA beschattet?
Siehe Video "Simulation Schattenwurf Windkraftanlage".
Nachfolgende Publikation informiert Sie über die Funktionsweise und Ergebnisse der Simulation.
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU):
Erläuterung zur Schattensimulation von Windkraftanlagen
Eine Schattenwurfsimulation für Ihren Standort können Sie mit der 3D-Analyse von Windrädern durchführen.
Zur 3D-Analyse von Windrädern im Kartenteil
Wesentliche Fakten auf einen Blick:
- Nördlich der Schattengrenze Winter tritt niemals Schatten auf.
- Südlich der Schattengrenze Sommer tritt niemals ein bewegter Schatten auf.
- Im Osten und Westen ab einem Abstand von – abhängig von der Höhe der Windenergieanlage (150 m bis 200 m) – über 1000 m bis 1400 m wird der Schatten immer diffuser und wird nicht mehr wahrgenommen.
- Südlich einer Windenergieanlage ist zu keiner Jahres- und Tageszeit Schatten zu sehen.
- Der Schatten einer Windenergieanlage befindet sich während der überwiegenden Tageszeit im Nahbereich der Anlage (< 800 m): Winter: 10:15 bis 14:05 Uhr, Frühjahr und Herbst: 7:40 bis 16:55 Uhr, Sommer: 5:55 bis 18:35 Uhr (MESZ).
- Im Umkreis von 800 m einer Windenergieanlage befindet sich in den meisten Fällen keine Wohnbebauung, so dass der Schatten in diesem Bereich selten zu einer Belästigung führt.
- Im Norden einer Windenergieanlage ist nur im Bereich von 300 m bis 700 m – je nach Höhe der Anlage (150 m bis 200 m) – ein bewegter Schattenwurf wahrnehmbar.
- Der Schatten in den verbleibenden Bereichen – im Osten und Westen der WKA – tritt bei tief stehender Sonne am Morgen und Abend auf. Dieser Bereich wird innerhalb von ca. einer Stunde in den Morgen- und Abendstunden (im Winter vormittags und nachmittags) durchschritten.
- Die Verschattung an einem einzelnen Ort in diesem Bereich tritt nur entweder morgens oder abends auf.
- Falls ein einzelner Ort von der Verschattung betroffen ist, tritt die Verschattung wegen des spezifischen Jahresverlaufes der Sonne nicht jeden Tag, sondern nur an einzelnen Tagen im Jahr auf.
Abschaltautomatik
Laut Länderausschuss für Immissionsschutz gelten Beschattungszeiten von maximal 30 Stunden pro Kalenderjahr und maximal 30 Minuten pro Tag als nicht erheblich belästigend. Führt der Betrieb einer oder mehrerer Windenergieanlagen an einem einzelnen Immissionsort (z. B. Wohnhaus, Terrasse) zu längeren Beschattungszeiten, werden diese Anlagen z. B. mit einer Abschaltautomatik versehen.
Das bedeutet, eine elektronische Regelung (Schattenwurfmodul) berechnet laufend, ob die Windenergieanlage einen Schatteneffekt gemäß der theoretischen Schattenwurfprognose an den umliegenden Gebäuden erzeugen kann. Falls die oben genannten maximalen Beschattungszeiten an einem betroffenen Ort technisch überschritten sind, wird die Windenergieanlage angehalten.
Es gibt auch Schattenwurfmodule, die darüber hinaus meteorologische Parameter berücksichtigen, wie die Bewölkung. In diesem Fall wird für die Abschaltung der Rotoren die tatsächliche Beschattungsdauer auf 30 Minuten pro Tag und acht Stunden pro Kalenderjahr begrenzt.