
Kommunale Wärmeplanung
Hier finden Kommunen Hilfestellungen für die kommunale Wärmeplanung.
Die Wärmeplanung ist ein wichtiger Baustein zum Gelingen der Wärmewende und auf dem Weg zur Klimaneutralität. Sie soll einen Weg aufzeigen, wie die bisherige fossil basierte Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien gelingen kann. Die zentrale Fragestellung der Wärmeplanung ist: "Mit welcher Wärmeversorgungsart (Wärmenetz, dezentrale Versorgung, Wasserstoffnetz) werden die einzelnen Teilgebiete einer Kommune in Zukunft voraussichtlich versorgt?".
Dafür ist ein Gesetz in Planung, das im Januar 2024 in Kraft treten soll: Das "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" (Wärmeplanungsgesetz, WPG).
Bevor die geplanten Verpflichtungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beim Heizungstausch gelten, soll zunächst eine Wärmeplanung vorliegen. Das GEG und das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) sind miteinander verzahnt, um bis spätestens 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Das WPG tritt gleichzeitig mit dem novellierten GEG zum 01.01.2024 in Kraft und richtet sich an die Länder, die die Aufgaben an die Kommunen delegieren werden:
- Die acht bayerischen Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern werden bis 30.06.2026 verpflichtet, eine Wärmeplanung vorzulegen (§ 4 Abs. 2 WPG).
- Für alle anderen Kommunen (<100.000 Einwohner) gilt die Pflicht bis zum 30.06.2028 (§ 4 Abs. 2 WPG).
- Für Gemeinden bis 10.000 Einwohnern wird ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren ermöglicht (§ 4 Abs. 3 und § 22 WPB). So können benachbarte Kommunen bei der Wärmeplanung zusammenarbeiten und auch gemeinsame Wärmepläne im "Konvoi-Verfahren" erstellen.
Bereits existierende Wärmepläne haben Bestandsschutz, sofern die jeweilige Planung mit den Anforderungen des Gesetzes vergleichbar ist. Allerdings müssen bei der Fortschreibung bestehender Wärmepläne die Vorgaben des neuen Gesetzes berücksichtigt werden. (§ 5 WPG)
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):
Gesetzestext zum WPG, Stand 06.10.2023
Pressemitteilung des BMWSB vom 17.11.2023
Informationen des BMWSB zur kommunalen Wärmeplanung
Wärmeplanungen größerer bayerischer Städte
Stadt Augsburg:
Informationen zur Wärmeplanung
Stadt München/Forschungsstelle für Energiewirtschaft e. V. (FfE):
Informationen zur Wärmeplanung
Weitere Wärmeplanungen
Kompetenzzentrum kommunale Wärmewende (KWW):
Übersicht kommunaler Wärmepläne und vertiefte Praxisbeispiele (bayerische Kommunen: Schwabmünchen und Landkreis Berchtesgadener Land)
- Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW):
(0345) 57028-801
E-Mail schreiben: beratung@kww-halle.de
Service: Wir beraten Sie gerne auf dem Gebiet der Kommunalen Wärmeplanung. - C.A.R.M.E.N e. V.:
Datenbank mit Planungsbüros, die kommunale Wärmeplanung anbieten
(Hinweise: Bei der Filterkategorie "Produkt" "Kommunale Wärmeplanung" auswählen) - Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena):
Anbieterdatenbank für die Suche nach Planungsbüros etc. - Bayerischer Gemeindetag
Unterstützung bei der Suche nach Planungsbüros und sonstigen Dienstleistern:
(089) 36 00 09-0
E-Mail schreiben: baygt@bay-gemeindetag.de
Leitfäden und weitere Informationen
Im Zuge der Einführung des WPG wird es von Bundesseite voraussichtlich ab Frühjahr 2024 einen einheitlichen Leitfaden inklusive Technikkatalog als Handreichung zur näheren Ausgestaltung der Wärmeplanung geben. Dieser wird sich an den gesetzlichen Anforderungen orientieren. Bis dahin sind möglicherweise folgende Links hilfreich:
Arbeitskreis Kommunaler Klimaschutz (AKK) und Deutsches Institut für Urbanistik (difu):
Impulspapier "Kommunale Wärmeplanung in kleinen Kommunen - Antworten auf 10 wichtige Fragen"
Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA):
Wissensplattform Wärmewende
Muster-Leistungsverzeichnis zur Vergabe von kommunalen Wärmeplänen
Bitte beachten Sie, dass sich diese Ausführungen auf die in Baden-Württemberg gültigen Anforderungen einer Wärmeplanung beziehen.
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Würtemberg (UM):
Handlungsleitfaden: Kommunale Wärmeplanung
Karten des Energie-Atlas Bayern (EAB):
Mischpult "Energie-Mix Bayern vor Ort" – Das Mischpult liefert mit Daten zum kommunalen Wärmebedarf einen Einstieg in die Wärmeplanung.
Karte bayerischer Wärmenetze
Standortcheck Oberflächennahe Geothermie
Abwärmeinformationsbörse
Abwärmequellen inkl. kommunales Abwasser
Meldung von Abwärmequellen, Wärmenetzen etc.
Praxisbeispiele zum Thema "Abwärme"
Thementeil des Energie-Atlas Bayern (EAB):
Wärmenetze – Einstieg in die Planung eines Wärmenetzes
Abwasser – Informationen zur Energiegewinnung aus Abwasser und Kläranlagen
Praxisbeispiele zu Wärmenetzen
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU):
Gewässerkundlicher Dienst Bayern, Wassertemperatur im Jahresverlauf
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi):
Broschüre "Bayerischer Geothermieatlas"
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV):
Wasserwirtschaftsämter in Bayern – Auskünfte zur Wärmenutzung der Gewässer
Instrumente zur Klimaanpassung vor Ort - Eine Arbeitshilfe für Kommunen in Bayern
Centrales Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk e.V. (C.A.R.M.E.N. e.V.):
Sophena – Software zur Planung von Heizwerken und Nahwärmenetzen
Kommunen haben eine Reihe von Möglichkeiten, den zukünftigen Energiebedarf von Gebäuden zu beeinflussen. Als Instrumente stehen Ihnen Bauleitplanung, städtebauliche Verträge, Förderprogramme und Beratungsangebote zur Verfügung.
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU):
Klimaschutz in der Bauleitplanung
Leitfäden zur energieeffizienten Bauleitplanung
Verein Energiewende Landkreis Starnberg e. V. und Kreisbauamt Starnberg:
Leitfaden "Energieeffizienz in der Bauleitplanung - Handlungsempfehlungen für die Gemeinden des Landkreises Starnberg"
Landkreis Ostallgäu:
Leitfaden "energieeffiziente Bauleitplanung"
Landkreis Ebersberg:
Handlungsempfehlungen "Leitziele für energieeffiziente und nachhaltige Bauleitplanung"
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW):
Baugebiete als Passivhaussiedlung – wie geht das?
Auch mit städtebaulichen Verträgen kann bei der Entwicklung von Gebieten Einfluss auf die Gebäudeeffizienz genommen werden
Stadt Königsbrunn:
Beispiel für Vorgabe, Gebäude als Effizienzhaus 40 zu errichten:
Energieeffizientes Bauen im Neubaugebiet - Infobroschüre
Gemeinde Walldorf:
Beispiel für Beschluss, auf städtischen Grundstücken nur Passivhäuser zuzulassen sowie für Förderprogramm bei Bau eines eigengenutzten Passivhauses: Bauen mit Zukunft: Das Passivhaus
Stadt Moosburg a. d. Isar:
Beispiel, wie über Kaufverträge Vorgaben für erneuerbare Energien bei Heizung und Strom gemacht werden: Energie-Atlas Bayern - Praxisbeispiel
Aust, Kanzlei GSK Stockmann:
Vortrag „Klimaschutz in der Bauleitplanung – Klimaschutzanforderungen an Kommunen“ mit konkreten Hinweisen zur Festsetzung folgender Themen in Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen (s. Seite 19ff):
- graue Energie,
- energetische Qualität von Gebäuden,
- Energieerzeugung, -versorgung und
- Mobilität
Kommunale Förderprogramme für Energieeffizienz und erneuerbare Energien: Kommunale Förderprogramme sind i. d. R. unbürokratischer und motivierender für Bürgerinnen und Bürgern als nationale Förderprogramme
Pfronten:
Ein Beispiel für Kaufpreisrückvergütung: Energie-Atlas Bayern - Praxisbeispiel
Moosburg a. d. Isar:
Förderprogramme zur Erreichung der Energiewendeziele
Beratung für Bürgerinnen und Bürger
Verbraucherzentrale Bayern:
Energieberatung der Verbraucherzentrale
Zusammenarbeit mit regionalen Energieagenturen
Bayerische Energieagenturen:
Die Mitglieder der bayerischen Energieagenturen e.V.
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU):
Förderfibel Umweltschutz und Energie
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi):
Wegweiser Energieprojekte
Nationale Klimaschutz Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK):
Informationen zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung
Bei Anträgen bis zum 31.12.2023 beträgt die Förderquote bis zu 90 %, bzw. für finanzschwache Kommunen 100 %. Ab dem 01.01.2024 liegt die Förderquote bei 60 % bzw. 80% für finanzschwache Kommunen.
LINKS UND DOWNLOADS
Landesagentur für Energie- und Klimaschutz (LENK):
Wärmewende
Centrales Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk e.V. (C.A.R.M.E.N. e. V.):
Kurzinformtion "So klappt's mit dem Wärmeliefervertrag - Was bei der Vertragsgestaltung zu beachten ist"
Herkömmliches Wärmenetz oder Kaltnetz?
Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V. (AGFW):
Praxisleitfaden "Kommunale Wärmeplanung"
WWF Deutschland:
Leitfaden kommunale Wärmeplanung – Vor Ort in die fossilfreie Zukunft starten
Solarserver der Solarthemen Media GmbH:
Praxisbeispiel: Großwärmespeicher für die kommunale Wärmewende
Steinbeis Innovation gGmbH (SIG):
Plattform zu solaren Wärmenetzen