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Gebäude mit geöffnetem Rolltor, welches die Ansicht auf die beiden externen Abwasserwärmetauscher frei gibt. (Quelle: HUBER SE, Berching)

Energiespar-Contracting (ESC)

Energiespar-Contracting (ESC) bietet die Möglichkeit, Energiesparmaßnahmen trotz beschränktem Budget durchzuführen.

Was ist das Energiespar-Contracting? Ein Energiedienstleistungsunternehmen, der sog. Contractor finanziert Energieeinsparmaßnahmen z. B. für eine Kommune. Der Contractor finanziert sich über die erzielten Einsparungen. Contracting ist daher für beide Vertragspartner mit Vorteilen verbunden und liefert einen wichtigen Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchs und damit zum Klimaschutz.

Das Prinzip ist einfach: ein Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor) investiert in Energiesparmaßnahmen im Bereich der Energiebereitstellung, -verteilung und -nutzung des Auftraggebers (z. B. Optimierung der bau- und anlagentechnischen Ausstattung der Liegenschaften). Der Contractor garantiert, dass die Energiekosten während der Vertragslaufzeit in einem bestimmten Umfang reduziert werden (im Durchschnitt etwa 20 - 25 %) und kümmert sich neben der Finanzierung auch um Instandhaltung, Optimierung und Controlling der von ihm installierten Anlagen und Einrichtungen.

Auf der anderen Seite erhält der Contractor vom Auftraggeber einen Teil der erzielten Energiekosteneinsparungen. Nach Ablauf des Vertrages (meist 10 - 12 Jahre Laufzeit) kommen die Einsparungen ganz dem Energienutzer zugute. Der Vorteil für den Auftraggeber liegt auf der Hand: er kann auf teils erhebliche Investitionen verzichten und gleichzeitig von der Kompetenz des externen Energiedienstleisters profitieren.

Hier sehen Sie ein Praxisbeispiel zum Contracting.

Ein ESC bei öffentlichen Liegenschaften durchläuft üblicherweise folgende Phasen:

  1. Auswahl der Objekte/Liegenschaften
  2. Definition der Ziele und Ausschreibung: Im Regelfall ist eine europaweite Ausschreibung vorzunehmen; das beste Konzept wird in einem Bieterwettbewerb ermittelt.
  3. Grobanalyse auf Grundlage einer Liegenschaftsbegehung
  4. Wertung der Angebote und Angebotsverhandlungen
  5. Wirtschaftlichkeitsvergleich: Gegenüberstellung von wirtschaftlichstem Angebot und Eigenbesorgung; falls Eigenbesorgung günstiger, erfolgt Umsetzung in Eigenregie
  6. Vertragsabschluss mit Einspargarantie (incl. Feinanalyse)
  7. Betriebsphase mit Erfolgsgarantie

Für ein ESC eigenen sich v. a. Liegenschaften, in denen die technischen Anlagen bereits in die Jahre gekommen oder einzelne Anlagen defekt sind. Grundsätzlich kann man festhalten, dass sich größere Liegenschaften (z. B. Schulen und Verwaltungsgebäude) besser eignen als kleine, da eine gewisse Größe und ein relevantes Einsparpotenzial notwendig sind. Eine grobe Orientierung bieten in diesem Fall die Energiekosten eines Gebäudes: Ab ca. 100.000 Euro pro Jahr ist eine Liegenschaft geeignet, bei Energiekosten von mehr als 200.000 Euro im Jahr ist das Gebäude sogar besonders geeignet. Durch die Bildung von "Liegenschaftspools" (Bündelung mehrerer kleiner Liegenschaften) können jedoch auch kleinere Liegenschaften in Frage kommen.

Die wirtschaftlichsten Maßnahmen betreffen meist die Anlagentechnik, z. B. unwirtschaftliche Heizungs- und Lüftungsanlagen, ineffiziente Beleuchtung und fehlende Regelungstechnik in Schulen, Rathäusern oder Sporthallen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Beratungen zum Energiespar-Contracting. Mehr hierzu finden Sie unter Links und Downloads.

  • Das Objekt muss ausreichend Potenzial für eine Energieeinsparung bieten.
  • Contracting führt zu langfristigen Vertragsbindungen, d. h. es muss eine langfristige Nutzungsperspektive gegeben sein.
  • Ausreichendes Datenmaterial ist notwendig für die Erstellung einer seriösen Grobanalyse und zur Ermittlung der genauen Energiekosten vor Projektbeginn.
  • Es sollten mehrere Angebote geprüft werden. Nicht der günstigste Preis, sondern Einsparhöhe und Investitionssumme sowie umfassende und langfristige Optimierungsmaßnahmen sollten wesentliche Kriterien sein.
  • Nachhaltiges Vertrauen zwischen Auftraggeber und Contractor sowie realistische Einschätzung der Einsparpotenziale beider Vertragspartner ist Grundvoraussetzung für erfolgreiches Contracting.

  • Austausch veralteter Heizungstechnik
  • Einsatz angepasster Pumpen und Ventilatoren
  • Umstellung auf energieeffiziente Beleuchtung

Speziell für öffentliche Auftraggeber liefert der Leitfaden "Energiespar-Contracting" des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) eine wichtige Grundlage (siehe Links und Downloads). Hier sind unter anderem Musterformulare und Vertragsvorlagen enthalten.

Bei detaillierten Fragen zum Energiespar-Contracting, wie z. B. zur Vertragsgestaltung, können Sie sich auch gerne an folgende Stellen wenden:

Ansprechpersonen im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB):

E-Mail: cib[at]stmb.bayern.de

Ansprechpersonen bei der Regierung von Mittelfranken:
E-Mail: contracting[at]reg-mfr.bayern.de