NEU: Finanzielle Förderung jetzt auch für die Umsetzung von kommunalen Energienutzungsplänen

Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat das Programm zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen um einen neuen Fördergegenstand erweitert.

Ab 1.12.2015 wird die Beratung und gutachterliche Unterstützung der Kommune bei der Umsetzung von Maßnahmenvorschlägen aus kommunalen Energienutzungsplänen durch fachkundige Dritte gefördert (Umsetzungsbegleitung). Sie kann nur erfolgen, wenn kein fachlich dafür geeignetes eigenes Personal in der Kommune vorhanden ist. Diese Förderung ist als Pilotvorhaben zunächst bis zum 31.12.2016 befristet.

Mehr Infos unter:

Energie-Atlas Bayern:
Kommunen – Förderung
(siehe Abschnitt "Bayern")