Neuer Grenzwert für Formaldehyd-Emissionen bei Biogasanlagen

Der erlaubte Emissions-Wert für Formaldehyd bei Verbrennungsmotoren mit Einsatz von Biogas wurde neu festgelegt. Anlagenbetreiber müssen diesen Wert einhalten, um eine entsprechende Zusatzvergütung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu erhalten.

Die Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz von Bund und Ländern (LAI) hat den Emissionswert auf 20 mg/m3 Formaldehyd (HCHO) bezogen auf 5 % O2 angepasst. Dieser Grenzwert gilt ab dem 01.07.2018 und muss von Biogasanlagenbetreibern dauerhaft eingehalten werden, um die im EEG 2009 verankerten Zusatzvergütung von 0,01 € / kWh zu erhalten.
Generell sollen gemäß des Beschlusses die Emissionen an Formaldehyd weiter minimiert werden. Zudem gelten bestimmte Messbedingungen, die bei der Nachweiserbringung eingehalten werden müssen.

Details finden Sie hier:

Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI):
Anpassung des LAI-Beschlusses über Formaldehyd-Emissionen aus Verbrennungsmotoranlagen bei Einsatz von Biogas