Windrad vor Bergpanorama (Bildquelle: stock.adobe.com - Photocreo Bednarek)
Windrad vor Bergpanorama (Bildquelle: stock.adobe.com - Photocreo Bednarek)

Windenergie in Bayern

Warum sind Windenergieanlagen in Bayern sinnvoll? Was sind die Ausbauziele? Kompakt und übersichtlich: Fragen und Antworten zur Windenergie in Bayern.

Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist ein klimaneutrales Bayern bis 2040. Um das ambitionierte Ziel der Klimaneutralität Bayerns bis 2040 zu erreichen, ist die Windenergie ein zentraler und unverzichtbarer Baustein. Sie punktet insbesondere mit einer hohen Flächennutzungseffizienz sowie der tages- und jahreszeitunabhängigen Verfügbarkeit. Im Jahr 2024 wurden in Bayern rund 44,05 TWh Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, das entspricht etwa 58,5 % der Bruttostromerzeugung bzw. reicht um 55,3 % des Endenergieverbrauchs zu decken (StMWi 2025). Aktuell gibt es in Bayern 1.164 Windenergieanlagen mit insgesamt rund 2,7 GW installierter Leistung. Bis 2030 sollen bayernweit 1.000 neue Windenergieanlagen dazukommen. Dazu wurde die 10H-Regel reformiert, in allen Regionen mit der Fortschreibung der Regionalpläne zur Ausweisung von neuen Windenergiegebieten begonnen und die Unterstützung der Kommunen, beispielsweise durch die Windkümmerer, intensiviert.

Um den Ausbau der Windkraft zu beschleunigen, ist ein Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sogenanntes Wind-an-Land-Gesetz) am 1. Februar 2023 in Kraft getreten. Damit einhergehend wurde auch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) eingeführt. Ziel des WindBG ist es, den Ausbau der Windenergie an Land zu fördern und zu beschleunigen. Es verpflichtet die Bundesländer zur Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung und gibt dafür verbindliche Flächenziele, sogenannte Flächenbeitragswerte, vor. Diese sind zu bestimmten Stichtagen zu erreichen. Im Landesentwicklungsprogramm Bayern ist geregelt worden, dass alle 18 Planungsregionen in Bayern ihren Beitrag leisten müssen, um dieses Ziel erreichen zu können. Zudem wurde das überragende öffentliche Interesse an Erneuerbaren-Energien-Anlagen im Gesetz festgeschrieben und weitere Rechtsänderungen in zahlreichen Rechtsmaterien zugunsten einer Beschleunigung vorgenommen. In Bayern sind gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern die 18 Regionalen Planungsverbände (RPV) mit der Umsetzung der vom Bund vorgegebenen Flächenziele für Windenergie(Link öffnet in einem neuen Fenster) beauftragt. Die RPV sind für die Regionalplanung zuständig und erfüllen ihre Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. Die RPV sind Zusammenschlüsse der Gemeinden und Landkreise einer Region. Damit liegt die Regionalplanung maßgeblich in den Händen der Kommunen.
Hauptaufgabe der RPV ist es, die räumliche Entwicklung der jeweiligen Region fachübergreifend zu koordinieren. Sie erstellen hierzu einen Regionalplan. Dieser konkretisiert die Zielvorstellungen des Landesentwicklungsprogramms auf regionaler Ebene, also auch zum Ausbau der Windenergie(Link öffnet in einem neuen Fenster), und bildet einen langfristigen planerischen Ordnungs- und Entwicklungsrahmen für die jeweilige Region. Die Regionalen Planungsverbände(Link öffnet in einem neuen Fenster) müssen bis Ende 2027 1,1 % der Regionsfläche für Windenergie ausweisen. Als weitere Zielvorgabe gilt bayernweit ein Flächenausweis von 1,8 % der Landesfläche bis Ende 2032.

Die Flächenausweisung erfolgt über die Regionalplanung. Der Regionale Planungsverband erarbeitet dazu ein regionsweites Steuerungskonzept Windenergie und legt Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) fest. Die Festlegung eines Vorranggebiets bewirkt, dass in diesem Gebiet andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen werden, soweit diese mit dem Belang der Windenergienutzung nicht vereinbar sind. Die Vorranggebiete werden in einem mehrstufigen Verfahren ermittelt. Ein wesentliches Auswahlkriterium ist dabei die Windhöffigkeit gemäß Bayerischem Windatlas. Darüber hinaus werden im Rahmen der Aufstellung des Regionalplans verschiedene weitere Kriterien wie z. B. das Landschaftsbild, die Siedlungsabstände oder naturschutzfachliche Belange betrachtet und bei der Flächenausweisung berücksichtigt. Es gibt dabei auch sogenannten Tabukriterien, die dazu führen, dass eine Fläche nicht als Vorranggebiet ausgewiesen werden darf.

Dies ersetzt jedoch weder eine umfassende Standortanalyse noch eine qualifizierte Windmessung sowie ein darauf aufbauendes Windgutachten, welche für die finale Beurteilung eines einzelnen Standortes einer Windenergieanlage unverzichtbar sind.

Im Rahmen der Aufstellung des regionalen Steuerungskonzeptes wird ein umfassendes Beteiligungsverfahren durchgeführt, in dem sich auch die betroffenen Kreise und Gemeinde äußern können. Die eingegangenen Stellungnahmen werden im Verfahren berücksichtigt. Ein Vetorecht haben die Gemeinden allerdings nicht. Die Regionalen Planungsverbände beschließen die Steuerungskonzepte in eigener Verantwortung.

Als Impulsgeber für Windenergie und für die Energiewende wurden in Bayern sogenannte Windstützpunkte eingerichtet. Kommunen, Energieversorger, Windindustrie und Forschung werden so vernetzt. Der Kartenteil des Energie-Atlas Bayern zeigt Ihnen die Standorte der bayerischen Windstützpunkte.(Link öffnet in einem neuen Fenster)

Bau eines Windrades © PantherMedia egubisch
Windenergie in Bayern

Ausbau in Bayern

Zahlen zum Ausbau der Windenergie in Bayern.

Windrad mit Mann © PantherMedia
Windenergie in Bayern Windenergie in Kommunen

Interkommunale Zusammenarbeit bei Windenergievorhaben

Über ein gemeinsames Kommunalunternehmen können Städte und Gemeinden einen Windpark betreiben

Denkmalschutz © Panthermedia Heiko Küverling
Windenergie in Bayern

Denkmäler und Windenergie

Vermeintliche Konflikte zwischen Belangen des Denkmalschutzes und dem Ausbau Erneuerbarer Energien wie der Windkraft lassen sich oft lösen.

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