Bäche, Flüsse und Auen bilden wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere und sind mit ihrer großen Artenvielfalt einzigartige Biotope. Wasserkraft als erneuerbare und CO2-arme Energiequelle liefert einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Wichtig dabei ist, dass sie umweltverträglich erzeugt wird, um die Funktionsfähigkeit des Lebensaums langfristig zu erhalten.
Warum stellt die Nutzung von Wasserkraft einen Eingriff in das Gewässerökosystem dar?
- Wasser, das zur Stromerzeugung in Kraftwerkskanäle abgeleitet wird, fehlt zeitweise oder sogar dauerhaft im Fluss- bzw. Bachlauf. Für Wasserkraftwerksbetreiber ist es aus ökonomischer Sicht erstrebenswert, möglichst jederzeit ausreichend Wasser für den Turbinenbetrieb auszuleiten. Damit gleichzeitig auch der Fluss- bzw. Bachlauf als Lebensraum weiterhin genügend Wasser erhält, muss der Betreiber hier einen sogenannten Mindestabfluss sicherstellen.
- Wasserkraftwerke und Stauanlagen hindern Fische bei der Wanderung. Durch den Aufstau geht zudem der Fließgewässercharakter verloren, was sich auch auf den Feststofftransport des Gewässers auswirkt. Durch die geringe Strömung wird die Ablagerung von Kies, Sand und Schwebstoffen begünstigt, was zur Verschlammung des Gewässerbetts und zum Verlust von Lebensräumen führen kann. Um solche negativen Begleiterscheinungen zu minimieren, müssen Wasserkraftanlagen für Fische, kleinere Fließgewässerorganismen sowie für ankommende Feststoffe (z.B. Kies, Schwebstoffe, Schwemmholz) durchgängig gemacht werden.
- Die flussabwärts gerichtete Wanderung von Fischen wird in der Regel nicht vollständig unterbrochen, erfolgt jedoch meist über die Turbinen der Wasserkraftanlage, da sich abwandernde Fische an der Hauptströmung orientieren. Bei der Turbinenpassage kann es zu (häufig tödlichen) Verletzungen kommen, die den Arterhalt gefährden können. Es ist somit von besonderer Bedeutung, Maßnahmen zum Fischschutz und Fischabstieg an Wasserkraftanlagen umzusetzen bzw. zu verbessern.
Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie
Bestehende und neu geplante Wasserkraftwerke müssen rechtliche Vorgaben erfüllen, die der Verbesserung der Gewässerökologie dienen. Dazu zählen ökologische Standards hinsichtlich Mindestwasserführung, Durchgängigkeit und Fischschutz. Die Wasserkraftnutzung muss sich an den Zielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) orientieren. Umgesetzt in den nationalen Gesetzesrahmen bietet diese einen sicheren Rahmen für einen zukunftsfähigen Umgang mit unseren Gewässern. Demnach sollten alle Gewässer nach Möglichkeit bis 2015 – spätestens aber bis 2027 – einen guten Zustand oder ein gutes ökologisches Potenzial erreicht haben.
Defizite in der Zielerreichung und in der Umsetzung der ökologischen Standards sind seit einigen Jahren Gegenstand umweltfachlicher und umweltpolitischer Diskussionen.
Nähere Informationen zu den wasserrechtlichen Anforderungen an die Wasserkraftnutzung finden Sie unter Links und Download.
Aktivitäten Bayerns
Auch der Freistaat Bayern bietet für die Zielkonflikte bei der Wasserkraftnutzung Lösungsvorschläge und hat 2012 einen 10-Punkte-Fahrplan für eine ökologische und naturverträgliche Wasserkraftnutzung vorgelegt (siehe Links und Downloads).
Die breite Anwendung innovativer, naturverträglicher Wasserkrafttechnik soll durch Pilotprojekte der Bayerischen Landeskraftwerke gefördert werden. Dazu werden Pilotanlagen als Neubauten an bestehenden Querbauwerken errichtet. Die fischökologische Verträglichkeit wird durch ein wissenschaftlich fundiertes Monitoring (Projekt „Fischökologisches Monitoring an innovativen Wasserkraftanlagen“) überprüft.
Weitere Informationen zum Fischökologischen Monitoring an innovativen Wasserkraftanlagen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt(Link öffnet in einem neuen Fenster)
Publikationen
- Praxishandbuch Fischaufstiegsanlagen in Bayern - Hinweise und Empfehlungen zu Planung, Bau und Betrieb
- Analyse der Pumpspeicherpotenziale in Bayern - Endbericht
- Fischökologisches Monitoring an innovativen Wasserkraftanlagen - Zusammenfassung zum Abschlussbericht 2022 - Band 11: Standortübergreifende Verbesserungsmöglichkeiten für den Fischschutz und die Gewässerökologie (ohne Schachtkraftwerk)
- Fischökologisches Monitoring an innovativen Wasserkraftanlagen: Methoden