Biogasanlagen und Biomasse(heiz)kraftwerke bedürfen grundsätzlich einer Genehmigung, häusliche Kleinfeuerungsanlagen jedoch nicht.
Biogasanlagen und Biomasse(heiz)kraftwerke
Bei der Genehmigung von Biogasanlagen und Biomasse(heiz)kraftwerken kommt eines der beiden folgenden Verfahren zur Anwendung:
- Baurechtliches Genehmigungsverfahren (Genehmigung nach Baugesetzbuch (BauGB) sowie Bayerischer Bauordnung (BayBO))
- Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG))
Ab wann Biogasanlagen oder Biomasse(heiz)kraftwerke genehmigungspflichtig im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind, – also das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren durchzuführen ist, – hängt u. a. von der Menge und Art der Einsatzstoffe/Brennstoffe oder der Kapazität bzw. Leistung der Anlagen ab.
Hinweise zum Genehmigungsverfahren von Biogasanlagen und weiteren Genehmigungstatbeständen finden Sie im "Biogashandbuch Bayern" im Kapitel 2 bzw. 2.1.
Häusliche Kleinfeuerungsanlagen
Bei häuslichen Kleinfeuerungsanlagen wie z. B. einer Pelletheizung, einer Scheitholzheizung oder einer Hackschnitzelheizung ist kein Genehmigungsverfahren notwendig. Der Betreiber einer solchen Anlage hat jedoch eine Anzeige- und Nachweispflicht.
Biomassefeuerungsanlagen verursachen Feinstaub-Emissionen. Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb von immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen werden in der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) geregelt. Seit dem 27. Juni 2020 gilt eine novellierte 1. BImSchV. Die Überwachung der in der 1. BImSchV festgelegten Anforderungen erfolgt durch den Schornsteinfeger. Weiterhin sind Verbrennungsverbote für Holzbrennstoffe im Rahmen kommunaler Brennstoffverordnungen zu beachten.
Moderne Biomasse-Heiztechnik wird entsprechend den anspruchsvollen Vorgaben der Emissionsgrenzwerte weiterentwickelt. Feinstäube lassen sich auch schon mit einfachen Mitteln deutlich reduzieren (z. B. regelmäßige Wartung der Anlage, hohe Qualität des verfeuerten Holzes und regelkonformer Betrieb der Anlagen). Das Umweltbundesamt empfiehlt, beim Neukauf besonders auf emissionsarme Pelletöfen und -heizkessel mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" zu achten.
Bayerisches Verfahrenshandbuch Erneuerbare Energien
Das Verfahrenshandbuch zeigt den Weg zu einem effizienten und zügigen Genehmigungsverfahren auf.
Wir zeigen Ihnen den richtigen Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung – Schritt für Schritt!
Schritt 4: Standorte und Potenziale: Die Karten im Energie-Atlas Bayern
Nutzen Sie die Karten im Energie-Atlas Bayern, die für Ihre Form der energetischen Biomassenutzung relevant sind.
Auf der forstlichen Übersichtskarte sind Waldflächen in Bayern und deren Eigentumsverhältnisse (Staatswald, Bundeswald, Privatwald, Körperschaftswald) dargestellt. Die Karte der Schutzgebiete zeigt z. B. Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Wasserschutzgebiete, FFH-Gebiete
Publikationen
- Cross Compliance 2022 - Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen
- Energiepflanzen für die Biogasproduktion – Vielfalt für die Kulturlandschaft
- Kleine Holzvergasungsanlagen – Handlungsempfehlungen für Investoren
- Einzelraumfeuerstätten – Hinweise zur Anlagenauswahl und Pflichten des Betreibers
- Biogas nach dem EEG – (wie) kann`s weiter gehen? (Für Anlagenbetreiber)
Links und Downloads
Fachwissen “Biogasanlagen" (Infozentrum UmweltWirtschaft)
4. BImSchV - Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (Infozentrum UmweltWirtschaft)
Biomassestrom Nachhaltigkeitsverordnung – Gesetze und Verordnungen (Bayerisches Landesamt für Umwelt)(Link öffnet in einem neuen Fenster)
1. BImSchV - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (Bayerisches Landesamt für Umwelt)(Link öffnet in einem neuen Fenster)