Windenergieanlagen in der Landschaft.
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Themenplattform für das Planen und Genehmigen von Windenergieanlagen

Auf Planung, Genehmigung und Errichtung von Windenergieanlagen finden zahlreiche Bundes- und Landesgesetze Anwendung. Auf diesen Seiten – der Themenplattform Windenergie – können Sie gebündelt alle in Bayern maßgeblichen ergänzenden Verwaltungsvorschriften und sonstigen Hinweise einsehen.

Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) waren im Bayerischen Windenergie-Erlass (BayWEE) vom 19. Juli 2016 zusammengefasst. Dieser ist eine Gemeinsame Bekanntmachung der befassten bayerischen Staatsministerien mit Hinweisen und Verwaltungsvorschriften, die formal am 31. August 2023 außer Kraft getreten ist.

Aufgrund der dynamischen Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen in nahezu allen für die Windenergie relevanten Rechtsmaterien spiegelte der Bayerische Windenergie-Erlass nicht mehr in allen Punkten die geltende Rechtslage wider und wird durch eine flexible und schnell aktualisierbare Themenplattform Windenergie abgelöst. Auf der Themenplattform finden sich, strukturiert nach den bisherigen Themenbereichen, die von den zuständigen Ressorts aktualisierten Hinweise und Verwaltungsvorschriften, sowie ergänzende Informationen.

Pläne mit Wasserwaage.

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von WEA richtet sich nach §§ 29 ff. BauGB.

Bodenschutz Windenergie

Bodenschutz

Böden entstehen in geologischen Zeiträumen, sie können aber in nur wenigen Augenblicken verunreinigt, zerstört oder abgetragen werden. Dann sind Böden nicht oder nur noch unvollständig in der Lage ihre vielfältigen Funktionen wahrzunehmen. Eine Wiederherstellung ist entweder gar nicht oder nur mit hohem finanziellen und technischen Aufwand möglich.

Blick auf Schloss Seehof aus Südosten über die Weiherlandschaft (Bildquelle: Thomas Gunzelmann)

Denkmalschutz

Hinweise zur Beurteilung von Windenergieanlagen (WEA) im Zusammenhang mit der Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes, in Kraft getreten zum 01.07.2023.

Checkliste

Genehmigungspflicht

Windenergieanlagen (WEA) benötigen - je nach Höhe - unterschiedliche Genehmigungen. Der Antrag ist bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen.

Schattenwurf von Windrädern

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren

Ab einer Gesamthöhe von mehr als 50 m sind Windenergieanlagen (WEA) immissionsschutzrechtlich zu genehmigen.

Hände mit Plan

Informelle Planungen und Konzepte

Planungsgrundlage für die künftige Siedlungsentwicklung

Schild Naturschutzgebiet mit Adler

Naturschutz

Überblick zu den neuen naturschutzrechtlichen Regelungen im Bereich Windenergie

Strukturkarte des Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), auf die Holzhäuser in blau und weiß gesetzt sind.

Raumordnung und Regionalplanung

Ausweisung von Flächen, die für Windenergieanlagen geeignet sind

Kran mit Windenergieanlage

Repowering

Die nachfolgenden Ausführungen betreffen die immissionsschutzrechtlichen Sonderregelungen für die Modernisierung von Windenergieanlagen (WEA).

Taschenrechner und Grafiken

Steuern und Finanzen

Das Betreiben einer WEA hat in der Regel auch steuerliche Auswirkungen. Zu denken ist dabei in erster Linie an die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer sowie die Umsatzsteuer.

Bäume mit Windrad

Waldrecht

Auch Windenergieanlagen (WEA) im Wald können einen wertvollen Beitrag für Klimaschutz und Energieversorgung leisten.

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