
Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bietet eine großzügige Förderung energieeffizienter Sanierungen und Neubauten, sowie Förderungen für den Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung. Unterstützt werden auch die Energieberatung und die Baubegleitung durch Sachverständige.
Förderprogramm für Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie
Seit 1. Januar 2023 gibt es die "Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“(Link öffnet in einem neuen Fenster). Ziel des Programms ist es, die hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen, zu fördern. Damit soll die Hürde, Bürgerenergiegesellschaften zu gründen verkleinert werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert mit dem Programm die Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase (70 % der Planungs- und Genehmigungskosten, bis max. 300.000 Euro pro Projekt) von Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften.
Bürgerenergie: GbR, GmbH oder doch lieber Sparbriefe?
Bürgerenergieanlagen sind Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, an denen sich Bürgerinnen und Bürger gemeinsam beteiligen. Mit Bürgerenergieanlagen können Projekte verwirklicht werden, die für den Einzelnen nicht umsetzbar wären.
Die Rechts- und Gesellschaftsform entscheidet über das unternehmerische Risiko, das jeder und jede Einzelne trägt. Entscheidungskriterien für die Rechtsformenwahl können sein:
- Gründungs- und Betriebskosten
- Steuerrecht
- Haftungsbeschränkung
- Mitspracherecht
Publikationen
Links und Downloads
Netzwerk EnergiewendeJetzt e.V.: Übersicht der Energiegenossenschaften in Bayern ()(Link öffnet in einem neuen Fenster)
Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. (DGRV) Energiewende durch Bürgerenergie(Link öffnet in einem neuen Fenster)