Symbolbild Förderung: Gläser, die mit Münzen gefüllt sind.
SasinParaksa - stock.adobe.com

Förderung für Bürgerinnen und Bürger

Eine Reihe von Förderprogrammen unterstützt die Umsetzung der Energiewende im privaten Bereich. Auch die Gründung von Energiegesellschaften wird gefördert.

Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bietet eine großzügige Förderung energieeffizienter Sanierungen und Neubauten, sowie Förderungen für den Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung. Unterstützt werden auch die Energieberatung und die Baubegleitung durch Sachverständige.

Erste Anlaufstellen

Hier finden Sie stets aktuelle Informationen, die Ihnen bei der Suche nach der passenden Finanzierung helfen.

Das Symbolbild soll Akzeptanz von erneuerbaren Energien darstellen und zeigt eine Familie auf einer Wiese und Windräder im Hintergrund.
Förderung

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Übersicht über alle Förderprogramme inklusive Kurzbeschreibung und Anlaufstellen

Kugelschreiber neben Bilanzen und Taschenrechner. (Quele: Gina Sanders - Fotolia.com)
Förderung

Förderdatenbank des Bundes

Alternativer Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union

Logo C.A.R.M.E.N.
Beratung

Kostenlose Erstberatung

C.A.R.M.E.N. e. V. informiert Sie über Fördermöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall:
E-Mail: contact(at)carmen-ev.de
Telefon: (09421) 960-300

Förderprogramm für Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie

Seit 1. Januar 2023 gibt es die "Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“(Link öffnet in einem neuen Fenster). Ziel des Programms ist es, die hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen, zu fördern. Damit soll die Hürde, Bürgerenergiegesellschaften zu gründen verkleinert werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert mit dem Programm die Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase (70 % der Planungs- und Genehmigungskosten, bis max. 300.000 Euro pro Projekt) von Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften. 

Bürgerenergie: GbR, GmbH oder doch lieber Sparbriefe?

Bürgerenergieanlagen sind Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, an denen sich Bürgerinnen und Bürger gemeinsam beteiligen. Mit Bürgerenergieanlagen können Projekte verwirklicht werden, die für den Einzelnen nicht umsetzbar wären.

Die Rechts- und Gesellschaftsform entscheidet über das unternehmerische Risiko, das jeder und jede Einzelne trägt. Entscheidungskriterien für die Rechtsformenwahl können sein:

  • Gründungs- und Betriebskosten
  • Steuerrecht
  • Haftungsbeschränkung
  • Mitspracherecht
Newsletter bestellen!