Eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit Sonne (diyanadimitrova - Fotolia.com)
Eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit Sonne (diyanadimitrova - Fotolia.com)

Themenplattform für das Planen und Genehmigen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Im Rahmen der Planung und Genehmigung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind verschiedene gesetzliche Vorschriften auf Bundes- und Landesebene zu beachten. Die Themenplattform für das Planen und Genehmigen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen stellt die in Bayern geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen neben weiterführenden Links und Hinweisen zusammenfassend dar.

Die Hinweise zur bau- und landesplanerischen Behandlung von Freiflächenphotovoltaikanlagen vom 10.12.2021 enthielten bislang einen Überblick über die im Zusammenhang mit der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen relevanten baurechtlichen, landesplanerischen und naturschutzrechtlichen Vorschriften und dienten darüber hinaus der Erläuterung förderrechtlicher Fragen.

Um die für die Freiflächen-PV-Anlagen geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen auch angesichts der dynamische Entwicklung der betroffenen Gesetzesmaterien abbilden zu können, werden die Hinweise zur bau- und landesplanerischen Behandlung von Freiflächenphotovoltaikanlagen vom 10.12.2021 durch eine flexible und schnell aktualisierbare Themenplattform für das Planen und Genehmigen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen abgelöst.

Künftig stellen die zuständigen Ressorts aktualisierte ministerielle Hinweise sowie ergänzende Informationen über die Themenplattform bereit.

Photovoltaik-Anlage neben einer Straße.

Anbau an Straßen

Bei der Errichtung und dem Betrieb von PV-Freiflächenanlagen in den Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszonen von Straßen sind die Vorschriften des Straßenrechts zu beachten.

Checkliste

Genehmigungspflicht

PV-Freiflächenanlagen sind baugenehmigungspflichtig, wenn sie nicht verfahrensfrei sind.

Pläne mit Wasserwaage.

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Freiflächen-Photovoltaikanlagen setzt in der Regel die gemeindliche Bauleitplanung voraus. Ausnahmen gelten für im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierte Anlagen.

Freiflächen-PV-Anlage vor einer Berglandschaft bei Sonnenaufgang (Bildquelle: mknisanci – stock.adobe.com)

Denkmalschutz

Hinweise zur Beurteilung von PV-Freiflächenanlagen im Zusammenhang mit denkmalschutzrechtlichen Regelungen

Eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit Sonne (diyanadimitrova - Fotolia.com)

Eingriffsregelung

Hinweise zur Bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung für PV-Freiflächenanlagen

PV-Freiflächenanlage bei Sonnenuntergang (Bildquelle: Gabi D – stock.adobe.com)

Energierechtliche und -wirtschaftliche Fragestellungen

Das bundesrechtliche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Instrument zur Förderung des Ausbaus von PV-Freiflächenanlagen.

PV-Potenzialflächenkonzept Stadt Ebersberg

Vorbereitende Planungsinstrumente und Standorteignung

Im Vorfeld der Ansiedlung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen ist es für Kommunen gegebenenfalls ratsam, gemeindliche Standortkonzepte, interkommunale Entwicklungsstrategien und Energiekonzepte zu erarbeiten, um diese bei künftigen Bauleitplanungen zugrunde legen zu können.

Schild Naturschutzgebiet mit Adler

Naturschutz

Bei der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen können neben der Eingriffsregelung verschiedene Aspekte des Naturschutzes zu berücksichtigen sein. Hierzu gehören insbesondere der Artenschutz, der gesetzliche Biotopschutz sowie Verordnungen über Schutzgebiete (z. B. Landschaftsschutzgebiete).

Photovoltaik-Freiflächenanlage schräg von unten fotografiert (Quelle: Energie-Atlas Bayern)

Bodenschutz

Maßnahmen zum Bodenschutz bei Planung, Errichtung und Rückbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Strommast bei Sonnenaufgang (Bildquelle: aBSicht – stock.adobe.com)

Berücksichtigung von Netzanschlusskapazitäten

Eine frühzeitige Abstimmung der (künftigen) Netzanschlusskapazitäten ist für die erfolgreiche Realisierung von PV-Freiflächenanlagen von entscheidender Bedeutung.

Strukturkarte des Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), auf die Holzhäuser in blau und weiß gesetzt sind.

Raumordnung und Regionalplanung

Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die Ziele der Raumordnung zu beachten sowie die Grundsätze und die sonstigen Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen. Es besteht eine Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung insbesondere für alle öffentlichen Stellen. Bauleitpläne sind in jedem Fall den Zielen der Raumordnung anzupassen.

Schwimmende PV-Anlage (Bildquelle: reisezielinfo – stock.adobe.com)

Wasserrecht

Die Zulässigkeit von schwimmenden PV-Anlagen und Freiflächen-PV-Anlagen in Überschwemmungsgebieten richtet sich nach den wasserrechtlichen Vorschriften.

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