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Modernes Wohnhaus mit Menschen (Quelle: Energie-Atlas Bayern)

Aktuelles zum 10.000-Häuser-Programm

Nachfolgend finden Sie aktuelle Informationen zum EnergieSystemHaus und zum PV-Speicher-Programm.

PV-Speicher-Programm eingestellt

Nachdem Anfang 2022 noch einmal 32.000 Anträge angenommen werden konnten, wurde im April 2022 das Programmziel von insgesamt 100.000 Anträgen erreicht. Die Antragsplattform ist seit dem 22.04.2022 endgültig geschlossen. Eine Wiederaufnahme der PV-Speicher-Förderung durch den Freistaat Bayern ist nicht vorgesehen.

Aber auch ohne Förderung kann die Kombination aus einer PV-Anlage und einem Batteriespeicher attraktiv sein. Da die Strompreise zuletzt deutlich gestiegen sind, dürfte sich der Eigenverbrauch von PV-Strom, unterstützt mit einem Batteriespeicher, in vielen Fällen von selbst lohnen. Dies gilt besonders, wenn man einen Zusatznutzen, wie eine Notstromversorgung, damit verbinden kann.

Verlängerung der Umsetzungsfrist im PV-Speicher-Programm auf 18 Monate

Aufgrund hohen Nachfrage nach PV-Komponenten bei gleichzeitigen Engpässen in den globalen Lieferketten haben sich die Liefer- und Montagezeiten für PV-Anlagen und Batteriespeicher massiv erhöht und liegen häufig über den im PV-Speicher-Programm vorgesehenen neun Monaten Umsetzungsfrist. Es wurde daher generell für alle Antragsteller die Umsetzungsfrist bei PV-Speicher-Systemen auf 18 Monate verlängert. Die bisherige Vorgabe in Nr. 8.2 der Förderrichtlinien zum 10.000-Häuser-Programm und im Merkblatt S unter „Maßnahmebeginn/-abschluss“ wird deshalb hiermit entsprechend abgeändert. Die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises binnen sechs Monaten nach Abschluss der Maßnahmen (Nr. 9 Satz 1 der Förderrichtlinien) bleibt unverändert.

Bearbeitungszeit für Auszahlungsanträge im PV-Speicher-Programm aktuell ca. 9 – 12 Monate

Aufgrund der seit 2021 massiv gestiegenen Antragszahlen für das PV-Speicherprogramm ist die Bearbeitung von Anträgen erheblich im Rückstand. Es wurde bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Beschleunigung veranlasst. Neben einer massiven Aufstockung des Personals in den Bewilligungsstellen wurden z.B. die Bearbeitungsverfahren stark gestrafft und Verwaltungsverfahren vereinfacht, indem z. B. die elektronische Einreichung von Unterlagen per E-Mail zugelassen wurde. Aufgrund der Knappheit von Fachkräften konnte der erforderliche Personalstand aber erst allmählich erreicht werden, die Bearbeitungszeiten gehen erst nach und nach zurück. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass für die Erstellung von Bescheiden und die Auszahlung von Zuschüssen derzeit mit einer Bearbeitungszeit von 9 bis 12 Monaten (ab Eingang des Verwendungsnachweises) zu rechnen ist. Die Bewilligungsstellen arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Förderanträge, allerdings muss dabei der Prioritätsgrundsatz der Abarbeitung in der Reihenfolge der Antragseingänge berücksichtigt werden.

Bitte sehen Sie nach Möglichkeit von Rückfragen zum Bearbeitungsstand bei den Bewilligungsstellen, den Regierungen von Unterfranken und Niederbayern, ab.

Beim Eingang der schriftlichen Antragsunterlagen vor dem 25.06.2021 wurden keine Empfangsbestätigungen versandt. Sie können aber davon ausgehen, dass Ihre Unterlagen bei den Bewilligungsstellen eingegangen sind, ansonsten würden diese vor einer Ablehnung wegen Fristüberschreitung noch einmal beim Antragsteller nachfragen.

Sollten Sie noch vor Erhalt des Zuwendungsbescheides Ihr PV-Speicher-System fertig installiert haben, können Sie zur Beschleunigung bereits zu diesem Zeitpunkt den Verwendungsnachweis zusammen mit den Rechnungen postalisch oder per E-Mail (Scan der unterzeichneten Unterlagen als PDF mit insgesamt max. 5 MB) bei den Bewilligungsstellen einreichen und müssen nicht erst auf den Zuwendungsbescheid warten.. Bitte achten Sie unbedingt darauf, Ihre Antragsnummer (S-Nummer) im Formular einzutragen.

E-Mail-Adressen für Online-Einreichung des Verwendungsnachweises:
Regierung von Unterfranken für Nordbayern: verwendungsnachweis.energiebonus@reg-ufr.bayern.de
Regierung von Niederbayern für Südbayern: verwendungsnachweis.energiebonus@reg-nb.bayern.de

Leistungsbegrenzung der Stromeinspeisung beim TechnikBonus T3 bleibt grundsätzlich bestehen

Im Programmteil „EnergieSystemHaus“ (September 2015 bis Januar 2020) gab es den TechnikBonus T3 („Netzdienliche Photovoltaik - Einspeisekappung mit Energiemanagementsystem und Energiespeicherung“), in dem sich Fördernehmer verpflichteten, entsprechend der Förderstufe die maximale Netzeinspeisung auf 30 % oder 50 % der installierten PV-Nennleistung für einen Zeitraum von 20 Jahren zu begrenzen.

Zweck der Förderung war, die im Sommerhalbjahr mittags bei der PV-Strom-Einspeisung auftretenden Leistungsspitzen zu kappen, das Stromnetz zu entlasten und einen geringeren Strombezug aus dem Netz in Zeiten geringer PV-Strom-Erzeugung zu erreichen. Die Kappung sollte vor allem durch eine hohe Eigenstromnutzung erfolgen. Hierfür war die Förderung von Energiespeichern und eines Energiemanagementsystems mit enthalten.

Ziel war, z. B. folgende markt- und netzdienlichen Maßnahmen anzureizen:

  • mehr Eigenstromnutzung zu Erzeugungsspitzen (z. B. Laden E-Auto)
  • unterschiedliche Ausrichtung der PV-Module am Haus (z. B. Ost-/West-Dach)
  • speichern der PV-Erzeugungsspitzen im mitgeförderten Batteriespeicher
  • speichern der PV-Erzeugungsspitzen im mitgeförderten thermischen Speicher (Brauchwarmwasserbereitung, Heizung)
  • intelligente Abregelung am Einspeisepunkt, nicht an der Erzeugung

Der Bund und mehrere Länder haben Ende 2022 für ihre Förderprogramme (z. B. EEG, KfW-Speicherprogramm) unter bestimmten Bedingungen die bisherige Verpflichtung zur Begrenzung der Einspeisung (50 %, 60 %, 70 %) abgeschafft. In diesen Programmen war aber diese Vorgabe nur eine Nebenbestimmung. Im TechnikBonus T3 hingegen war diese Vorgabe der Hauptfördergegenstand. Eine allgemeine nachträgliche Befreiung von der Einspeisekappung hätte daher hier eine (teilweise) Rückforderung von Zuschüssen zur Folge, was auch nicht im Sinn der Fördernehmer sein kann.

Energiewirtschaftlich hätte die Aufhebung der Einspeisekappung im Allgemeinen keine große Bedeutung, da die Kappung v. a. im Sommer mittags eine Rolle spielt, wenn die Versorgung im Netz mit PV-Strom gut ist. Je besser der Betreiber einer PV-Anlage seinen Verbrauch bzw. seine Speicherung auf die Erzeugung abgestimmt hat, umso seltener kommt es vor, dass zu kappende Überschüsse auftreten.

Mögliche Befreiung von der permanenten Einspeisebegrenzung:

Im Technikbonus T3 ist die zukünftige Möglichkeit einer Steuerung durch Vorhalten einer Schnittstelle erforderlich (Smart-Grid ready). Fördernehmer können sich aber jederzeit von der permanenten Einspeisebegrenzung befreien, wenn sie eine Steuerung der Anlage durch den Netzbetreiber realisieren. Sie müssen dafür ein intelligentes Messsystem (iMSys) mit einer entsprechenden Steuerung oder einen Rundsteuerempfänger für den Netzbetreiber einbauen. Damit geben sie dem Netzbetreiber bei kritischen Netzzuständen die Möglichkeit zur Abregelung ihrer Anlage (Kosten je nach Einzelfall ca. 500 € bis 1.500 €).

Bei einem Rundsteuerempfänger werden die Signale über das Stromnetz oder Funk vom Netzbetreiber übertragen. Bei einem Funk-Rundsteuerempfänger wird ggf. eine Antenne benötigt.

Ein intelligentes Messsystem (iMSys bzw. „Smart-Meter“) besteht aus einem digitalen Stromzähler („moderne Messeinrichtung“) sowie einer Kommunikationseinheit („Smart-Meter-Gateway“). Weitere Informationen zu zertifizierten Smart-Meter-Gateways finden Sie unter:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): 
Zertifizierte Produkte - Intelligente Messsysteme

Aktuelle Förderung von PV-Anlagen, Balkon-PV und Batteriespeichern

Derzeit erreichen uns viele Anfragen nach aktueller Förderung von PV-Anlagen, Balkon-PV und Batteriespeichern. Hierzu folgende Infos:
Zentrales Instrument für die Förderung der PV in Deutschland ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es verpflichtet Netzbetreiber unter anderem, aus erneuerbaren Energien erzeugten Strom bevorzugt abzunehmen. Bei Einspeisung des erzeugten Stroms kann eine EEG-Vergütung in Anspruch genommen werden, die auf 20 Jahre begrenzt ist. Wird eine Förderung nach dem EEG in Anspruch genommen, dürfen nach § 80a grundsätzlich keine weiteren Investitionszuschüsse durch Bund oder Land gezahlt werden. Weitere Erläuterungen zum EEG 2023 und zu den aktuellen Vergütungssätzen finden Sie unter dem Link hier, zu den Förderfällen und -arten gemäß EEG im Energie-Atlas Bayern unter dem Link hier.

Spezialfall Balkon-PV:
In Abhängigkeit vom Nutzerverhalten amortisieren sich Balkon-PV-Anlagen typischerweise in wenigen Jahren und sind daher auch ohne Förderung wirtschaftlich. Das bayerische Zuwendungsrecht untersagt sowohl Förderung von Vorhaben, die ohnehin wirtschaftlich sind, als auch Bagatellförderung, die vorliegt, wenn der Verwaltungsaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zum möglichen Förderbetrag steht. Beides wäre bei Balkon-PV-Anlagen gegeben. Für Kommunen gelten hier teils andere Regeln und Randbedingungen, so dass hier bisweilen Förderungen angeboten werden können.

Batteriespeicher:
Der größte Anreiz für eine PV-Anlage besteht in der Möglichkeit, selbst erzeugten Strom zu einem Bruchteil der Kosten des Netzstroms zu beziehen. Diese Rentabilität kann durch einen Batteriespeicher noch einmal signifikant erhöht werden. Abhängig vom persönlichen Nutzungsprofil kann damit auch ohne Förderung ein eigener Batteriespeicher rentabel sein. Eine Förderung für Batteriespeicher gibt es aktuell vom Freistaat Bayern nicht. Derzeit ist die Nachfrage so hoch, dass nicht die Kosten, sondern die Lieferzeiten den begrenzenden Faktor darstellen.

Zu weiteren Informationen über das  PV-Speicher-Programm gelangen Sie über folgende Schaltfläche: