Schnelleinstieg
Wälder und Waldbesitzer sind besonders stark vom Klimawandel betroffen. Windenergieanlagen können wertvolle Beiträge für den Klimaschutz und die heimische Energieversorgung leisten. Neben dem Offenland gibt es auch im Wald zahlreiche geeignete Standorte. Ihre Nutzung soll schonend und verträglich für Wald, Mensch und Natur vorangebracht werden. Dies ist die Aufgabe der Forstbehörden bei der Anwendung des Waldrechts.
Für den Inhalt zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF)
Ministerielle Hinweis- und Vollzugsschreiben
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF):
Merkblatt vom 07.04.2025 zu waldrechtlichen Fragestellungen beim Ausbau Erneuerbarer Energien (Link öffnet in einem neuen Fenster)
Anlage: Checkliste für waldrechtliche und forstliche Angaben in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen (WEA) im Wald(Link öffnet in einem neuen Fenster)
LMS vom 19.12.2022 zur Mitwirkung der Forstbehörden an der Regionalplanung(Link öffnet in einem neuen Fenster)
FAQ zur Regionalplanung(Link öffnet in einem neuen Fenster)
Publikationen
Links und Downloads
Ansprechpartner in der Forstverwaltung (Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus)(Link öffnet in einem neuen Fenster)
Windenergie im Wald – Tipps aus der Praxis zur waldschonenden Umsetzung (C.A.R.M.E.N. e.V.)(Link öffnet in einem neuen Fenster)
Kompaktwissen Windenergie im Wald (Fachagentur Windenergie an Land)(Link öffnet in einem neuen Fenster)
Windenergie im Staatswald (Bayerische Staatsforsten)(Link öffnet in einem neuen Fenster)