Denkmalschutz
Hinweise zur Beurteilung von PV-Freiflächenanlagen im Zusammenhang mit denkmalschutzrechtlichen Regelungen
Hinweise zur Beurteilung von PV-Freiflächenanlagen im Zusammenhang mit denkmalschutzrechtlichen Regelungen
Maßnahmen zum Bodenschutz bei Planung, Errichtung und Rückbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die Ziele der Raumordnung zu beachten sowie die Grundsätze und die sonstigen Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen.
Am Ende ihrer Lebenszeit müssen Windenergieanlagen zurückgebaut werden. Die Bestandteile der Anlagen lassen sich zum großen Teil recyclen, dafür gibt es strenge Vorschriften.
Das bundesrechtliche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Instrument zur Förderung des Ausbaus von PV-Freiflächenanlagen.
Bei der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen können neben der Eingriffsregelung verschiedene Aspekte des Naturschutzes zu berücksichtigen sein.
Wie gefährlich können Windenergieanlagen für Vögel sein? Die Wahl des richtigen Standorts und moderne Technik sind entscheidend.
PV-Freiflächenanlagen sind baugenehmigungspflichtig, wenn sie nicht verfahrensfrei sind.
Hinweise zur Bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung für PV-Freiflächenanlagen
Seit 01. Januar 2026 sind landesrechtliche Vorgaben (Art. 21 bis 26 BayWiVG) zur Gemeinde- und Bürgerbeteiligung bei neuen Windenergieanlagen in Kraft.