Duschen, Baden, Heizen: Täglich benötigen wir in unseren vier Wänden Wärme – und die Energiekosten steigen stetig.
In jedem Unternehmen gibt es Schwachstellen, die unnötigen Energieverbrauch und Kosten verursachen.
Bei der Stromversorgung ist die Energiewende bereits am weitesten vorangekommen. 2024 stammten schon 75 Prozent des in Bayern erzeugten Stroms aus erneuerbaren Quellen.
Eine frühzeitige Abstimmung der (künftigen) Netzanschlusskapazitäten ist für die erfolgreiche Realisierung von PV-Freiflächenanlagen von entscheidender Bedeutung.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Freiflächen-Photovoltaikanlagen setzt in der Regel die gemeindliche Bauleitplanung voraus. Ausnahmen gelten für im Außenbereich nach § 35 Abs.
Seit 01. Januar 2026 sind landesrechtliche Vorgaben (Art. 21 bis 26 BayWiVG) zur Gemeinde- und Bürgerbeteiligung bei neuen PV-Freiflächenanlagen in Kraft.
Bei der Errichtung und dem Betrieb von PV-Freiflächenanlagen in den Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszonen von Straßen sind die Vorschriften des Straßenrechts zu beachten.