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Genehmigung
Vor dem Bau einer geothermischen Anlage muss darauf geachtet werden, ob ein Eingriff in das Grundwasser erfolgt. In diesem Fall muss eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Behörde eingeholt werden. Auskunft erteilt die Untere Wasserbehörde der örtlich zuständigen Landratsämter und kreisfreien Städte. Zuständige Fachbehörde ist das jeweilige Wasserwirtschaftsamt (WWA). Die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt die Kreisverwaltungsbehörde, bei der auch der Antrag einzureichen ist.
Für den Bau und Betrieb von Erdwärmeanlagen sind die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschrift (VwVBayWG) maßgebend. Ist die Bohrung tiefer wie 100 m und/oder die thermische Leistung der Anlage größer als 0,2 MW, muss eine Genehmigung bei der zuständigen Bergbehörde beantragt werden.
Antragstellung
Publikationen
Links und Downloads
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Kapitel "Genehmigung", S. 13): Broschüre "Oberflächennahe Geothermie“ (Link öffnet in einem neuen Fenster)
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Bayerisches Verfahrenshandbuch Erneuerbare Energien(Link öffnet in einem neuen Fenster)
Bayerisches Landesamt für Umwelt (Kapitel 6 "Rechtliche Genehmigungsverfahren", S. 9 f.): Broschüre "Oberflächennahe Geothermie"(Link öffnet in einem neuen Fenster)
 
        
        
  
                 
   
      
             
      
            