Schnelleinstieg
WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m bedürfen gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG i. V. m. Nr. 1.6 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Umfasst das Genehmigungsverfahren weniger als 20 WEA, wird es nach Maßgabe des § 19 BImSchG vereinfacht, d. h. insb. ohne Öffentlichkeitsbeteiligung, durchgeführt; ab 20 WEA bedarf es eines förmlichen Genehmigungsverfahrens.
Der Antragsteller hat einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung, wenn die in § 6 Abs. 1 BImSchG genannten Voraussetzungen vorliegen.
Die Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist gemäß § 15 Abs. 1 BImSchG bei der zuständigen Behörde anzuzeigen; bei wesentlichen Änderungen ist ein Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG erforderlich.
Für den Inhalt zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Ministerielle Hinweis- und Vollzugsschreiben
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV):
Anwendung der LAl-"Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA)" hier: Nachtbetrieb von Windkraftanlagen unter Verwendung von Herstellerangaben(Link öffnet in einem neuen Fenster)
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzes; hier: Berücksichtigung von Wärmepumpen im Rahmen von Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen(Link öffnet in einem neuen Fenster)
Gesetz zur Umsetzung von RED III RL (Immissionsschutz - Stand 22.08.2025)(Link öffnet in einem neuen Fenster) (Link öffnet in einem neuen Fenster)
Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht - Stand 12.07.2024(Link öffnet in einem neuen Fenster)
Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren, Rechtslage - Stand August 2023 (Link öffnet in einem neuen Fenster)
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP):
Infraschall - Stand 22.08.2023(Link öffnet in einem neuen Fenster)
Bayerisches Staatsministerium für Wohn/media/3552en, Bau und Verkehr (StMB):
Abstandsflächen von Windenergieanlagen nach Bauordnungsrecht - Stand 01.01.2025(Link öffnet in einem neuen Fenster)
Eiswurf - Stand 28.02.2023(Link öffnet in einem neuen Fenster)
Luftverkehrsrechtliche Hinweise - Stand 11.04.2023(Link öffnet in einem neuen Fenster)
Richtfunk - Stand 01.03.2023(Link öffnet in einem neuen Fenster)
Straßenrechtliche Hinweise - Stand 12.08.2024(Link öffnet in einem neuen Fenster)
Windenergieanlagen und Wetterbeobachtung durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) - Stand 12.04.2023(Link öffnet in einem neuen Fenster)
Bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen - Stand 12.04.2023(Link öffnet in einem neuen Fenster)
Interaktive Karten zu militärischen Einschränkungen
Informieren Sie sich im Kartenteil des Energie-Atlas Bayern über militärische Belange und maximal zulässige Bauhöhen im Zusammenhang mit Windparkplanungen.