Der Eingriff kann Tiere und Pflanzen, die Funktionalität des Biotopverbunds, das Landschaftsbild sowie die gewachsene historische Kulturlandschaft betreffen. Die Natur wird sowohl während der Baumaßnahmen, z. B. durch den Baulärm, als auch während des Betriebs, etwa durch das Freihalten der Leitungstrassen von tiefwurzelnden Pflanzen, beeinträchtigt.
In Nationalparks, Naturschutzgebieten, Kernzonen von Biosphärenreservaten, gesetzlich geschützten Biotopen, Natura 2000-Gebieten, flächenhaften Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen ist die Errichtung von Stromleitungen in der Regel nicht zulässig.
Die Frage, ob eine ober- oder unterirdische Leitung besser für den Naturschutz ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Zunächst kommt es auf das spezifische Ökosystem des jeweiligen Trassenabschnitts an, weshalb die Auswahl der Trasse eine große Rolle spielt. Für die verschiedenen Schutzgüter (z. B. Pflanzen, Tiere, Böden, Gewässer) kann außerdem jeweils ein anderer Leitungstyp schonender sein.
Der größte Teil des deutschen Hoch- und Höchstspannungsnetzes ist als Freileitung ausgeführt und für Vögel lebensgefährlich. Die Tiere können mit den Leiterseilen von Freileitungen kollidieren. Vor allem die eher dünnen „Erdseile“, die am obersten Teil des Mastes angebracht sind, werden von Vögeln schlecht wahrgenommen. Ein Gutachten des NABU schätzt, dass jährlich 1-1,8 Millionen Brutvögel und 500.000 bis 1 Million Rastvögel durch Kollisionen an Stromübertragungsleitungen sterben. Zusätzlich sterben viele Vögel durch Stromschläge an ungesicherten oder unzureichend gesicherten Mittelspannungsleitungen.
Im Verteilnetz (Mittelspannung) gibt es die gesetzlich verbindiche Anwendungsregel VDE-AR-N 4210-11 zur Umsetzung des Vogeschutzes bei Neubauten und zur Nachrüstung. Der notwendige Vogelschutz wird auch im Hoch- und Höchstspannungsbereich immer mehr wahrgenommen und umgesetzt. Dort werden vorrangig in sensiblen Gebieten mit erhöhtem Vogelflug Markierungen angebracht, die die Leiterseile für anfliegende Vögel besser sichtbar machen.
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind beim Stromnetzausbau zu minimieren. Bereits bei der Planungsphase werden daher die Naturschutzbelange durch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung sowie Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung frühzeitig berücksichtigt.
Können nach einer sachgerechten Abwägung aller betroffenen Belange Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht gänzlich vermieden werden, müssen diese ausgeglichen werden (Kompensation). Wie dieser naturschutzrechtliche Ausgleich umgesetzt werden kann, zeigt das von Tennet dargestellte Beispiel Ostbayernring.
Energie-Atlas Bayern:
Überblick Technik
Erdkabel
Freileitungen
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU):
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Bayerische Kompensationsverordnung
Bundesnetzagentur (BNetzA):
Plattform zu Umweltthemen beim Stromnetzausbau
Bundesamt für Naturschutz (BfN):
Positionspapier zum Energieleitungsbau vom Januar 2016
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU):
Stromnetze für erneuerbare Energien fit machen
Studie zu Vogel-Kollisionsopfern (Auftragnehmer: TNL Umweltplanung)
Zahl der Vögel in Deutschland nimmt drastisch ab
Tennet TSO GmbH
Kompensation für den Ostbayernring. Naturschutzrechtliche Vorgaben und deren Anwendung (PDF)