Karte für Positivliste beim Verkauf städtischer Grundstücke als Bauland

Positivliste beim Verkauf städtischer Grundstücke als Bauland

Eine Kaufpreisrückerstattung erhält, wer energiesparend baut, erneuerbare Energien einsetzt und ökologische Materialien verwendet

Projektträger: Große Kreisstadt Neuburg an der Donau


Auf einen Blick

besonders gut für die Umwelt
Die Positivliste wird beim Verkauf städtischer Grundstücke von fast allen Bauherrinnen und -herren angenommen.

Nutzen
Nahezu alle Bauherren, die ein städtisches Grundstück erwerben, bringen die Positivliste zur Anwendung. Die durchgeführten energetischen und nachhaltigen Maßnahmen führen zu entsprechend großen CO₂-Einsparungen.

Auslöser

Die Positivliste findet seit 2003 beim Verkauf städtischer Grundstücke Anwendung. Die Anregung zur Positivliste erfolgte von der Stabstelle Umwelt und wurde vom Stadtrat am 4. Juli 2000 beschlossen.

Projektbeschreibung

Bauherrinnen und -herren, die ein Grundstück von der Stadt Neuburg erwerben, können eine Kaufpreisrückerstattung von bis zu 20 €/m² erhalten, wenn sie energiesparend bauen, erneuerbare Energien einsetzen und ökologische Produkte zum Einsatz bringen.

Ein detailliertes Punktesystem bewertet die umgesetzten Maßnahmen: bei 60 erreichten Punkten beträgt die Kaufpreisrückerstattung 12 €/m², ab 80 erreichte Punkte werden 16 €/m² zurück bezahlt und ab 100 erreichte Punkte wird die maximale Kaufpreisrückerstattung von 20 €/m² gewährt. 100 Punkte können nur erreicht werden, wenn der Bauherr energetische UND ökologische Maßnahmen umsetzt.

Hier sind einige Beispiele für Maßnahmen aus der Positivliste aufgeführt:

Bauliche Maßnahmen:
Vom KfW-Effizienzhaus 55 über das KfW-Effizienzhaus 40, einem Plusenergiehaus bis hin zum Passivhaus können 25 bis 65 Punkte erzielt werden.

Nachhaltige Wärmeversorgung:
Für die Speicherfeuerstelle mit Scheitholzbestückung, die solarthermischen Anlage, die Luft/Wasser-, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe bis hin zur Heizanlage mit CO₂-neutralem Brennstoff sind 5 bis 25 Punkte zu erreichen.

Erneuerbare Energieerzeugung:
Für die Stromeinspeisung mit Photovoltaikanlage zur Eigenverbrauchsdeckung können 10 Punkte, für einen Stromspeicher ein zusätzlicher Bonus von 5 Punkte erreicht werden.

Eine dezentrale Lüftungsanlage für alle beheizten Zimmer oder eine zentrale Lüftungsanlage wird mit 5 bzw. 10 Punkten gefördert.

Wärmedämmmaßnahmen:
Für die Wärmedämmung der Außenwände oder des Daches mit nachwachsenden Rohstoffen gibt es jeweils 10 Punkte.

Nachhaltige Bauweise:
Von der Regenwasserrückgewinnung für die Gartenbewässerung, zur Nutzung für die WC-Spülung oder für technische Geräte wie die Waschmaschine, für umweltschonende Farbanstriche von Decken, Außen- und Innenwänden, für Fenster und Türen aus europäischen Holz bis hin zu ganzen Holzbauten aus europäischem Holz werden 5 bis 25 Punkte vergeben.

"Oberstes Ziel bei allen Aktivitäten zum Schutz des Klimas muss es sein, mit den vorhandenen Ressourcen sparsam und effizient umzugehen. Ein Feld, in dem der Einsatz dieser Ressourcen - dazu gehören Rohstoffe, Energie und auch der Verbrauch von Bodenflächen - eine wesentliche Rolle spielt, ist das Bauwesen." (Dr. Bernhard Gmehling, Oberbürgermeister, im Vorwort des Programms zur Neuburger Fachtagung am 15. November 2018)

Erkenntnisse

Tipps

Wichtig ist ein Erstgespräch durch eine kompetente Beratungsstelle (in Neuburg die Stabsstelle Umwelt) vor Baubeginn, damit die Punkte der Positivliste fachgerecht umgesetzt und dann auch angerechnet werden können. Die Bauherren sollten während der Bauphase bezüglich Energieeffizienz und ökologische Maßnahmen beratend begleitet werden.

Stolpersteine

Baumaßnahmen auf nicht im Eigentum der Stadt befindlichem Grund können nicht gefördert werden. Die Stadt Neuburg bietet jedoch für die betroffenen Bauherren, die nicht durch die Positivliste gefördert werden, mit ihrem Förderprogramm für Klima- und Ressourcenschutz ein umfangreiches Paket an förderfähigen Einzelmaßnahmen.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Mitwirkende Standardbild

Bayer-Kroneisl, Birgit

Große Kreisstadt Neuburg an der Donau
  • 08431 55336
  • umwelt@neuburg-donau.de
  • Landschaftsstraße A 116
    86633 Neuburg an der Donau

Beispiel gemeldet: 06/2019

Zuletzt aktualisiert: 09/2025

Diese Seite wurde von den Projektbeteiligten erstellt.

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