Karte für Förderung von Photovoltaik auf Ost- und/oder Westdächern

Förderung von Photovoltaik auf Ost- und/oder Westdächern

Die Gemeinde Ottobrunn fördert eine zeitlich entzerrte Stromproduktion durch PV-Anlagen auf Ost- und/oder Westdächern mit 10 % der Investitionskosten.

Projektträger: Gemeinde Ottobrunn


Auf einen Blick

besonders schnell umsetzbar
Schnell umsetzbar, geringer Verwaltungsaufwand.

Nutzen
Neben einer allgemeinen Unterstützung wird die Stromproduktion durch diese Technik tagsüber vergleichmäßigt und somit eine Belastung der Stromnetze verringert. Seit Einführung wurden Photovoltaikanlagen mit insgesamt 1.450 kW bezuschusst, dies entspricht ca. einem Viertel der insgesamt Anfang 2024 in Ottobrunn installierten Leistung.

Kosten
Weitere Angaben:
In den letzten Jahren wurden zwischen 60.000 und 80.000 Euro Fördermittel ausbezahlt.

Auslöser

Auslöser war zum einen die Feststellung, dass die Stromproduktion von Photovoltaikanlagen aufgrund der meist nach Süden ausgerichteten Anlagen einen sehr ungleichmäßigen Tagesverlauf aufweist und zum anderen, dass das Potenzial zur Stromproduktion auf Ost- und/oder Westdächern aufgrund der Ergebnisse des Ottobrunner Solarpotenzialkatasters nicht unbedeutend ist.

Projektbeschreibung

Das seit 1993 existierende Ottobrunner Energiesparförderprogramm wurde zu Beginn des Jahres 2014 um den Passus "Förderung von Photovoltaikanlagen auf Ost– und/oder Westdächern" erweitert. Um die Stromproduktion durch Photovoltaikanlagen tagsüber zu vergleichmäßigen soll Interessentinnen und Interessenten ein Anreiz geboten werden, auch nicht ganz optimal ausgerichtete Schrägdächer zur Installation von PV-Anlagen zu nutzen.

Festgelegt wurde in den Richtlinien, dass die Installation von PV-Anlagen auf mindestens 20° geneigten Schrägdächern, die zudem mindestens 60° in Richtung Osten und/oder Westen von der reinen Südausrichtung abweichen, mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 10 % der Investitionskosten gefördert werden. Die Höhe der Förderung orientiert sich an ca. der Höhe des Minderertrages aufgrund der nicht ganz optimalen Ausrichtung der Dachflächen.

Zur Beurteilung der geplanten Maßnahme muss vor Beginn des Vorhabens ein Antrag (mit Kopie des Lageplanes des Gebäudes sowie des Planes, aus dem die Orientierung und Neigung der Dachflächen hervorgeht) eingereicht werden

Kontakt

Mitwirkende Standardbild

Thorn, Martin

Gemeinde Ottobrunn

Beispiel gemeldet: 06/2014

Zuletzt aktualisiert: 09/2025

Diese Seite wurde von den Projektbeteiligten erstellt.

Newsletter bestellen!