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Checkliste

Rechtliche und planerische Grundlagen

Damit die Nutzung von Oberflächengewässern zur Wärmegewinnung genehmigt werden kann, sind die gesetzlichen Anforderungen an den Gewässerschutz einzuhalten.

Der erfolgreiche Betrieb von Wärmetauscheranlagen ist an ökonomische und ökologische Randbedingungen gekoppelt. Hierzu gibt es Benutzerhinweise des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) für Anlagenplaner und -betreiber. Die Übernutzung von Gewässern durch einzelne Anlagen und eine negative kumulative Wirkung benachbarter Anlagen kann so möglichst vermieden werden. Die durch die Wärmenutzung entstehenden baulichen Eingriffe in das Gewässer und den Uferbereich bewertet die zuständige Behörde separat.

Jedes Oberflächengewässer bedarf einer Einzelfallprüfung! Eine frühzeitige Abstimmung mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt ist für die Planung hilfreich.

Rechtlicher Rahmen

Jede Nutzung von Gewässern als Wärmequelle stellt eine Gewässerbenutzung nach § 9  und § 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar und ist erlaubnispflichtig. Es gelten daher die allgemeinen Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung (§ 6 WHG). Eine Beeinträchtigung der Bewirtschaftungsziele darf nach § 27 WHG nicht erfolgen, da Gewässerbenutzungen dem sogenannten „Verschlechterungsverbot“ unterliegen.

Derzeit (Stand 08/2025) wird die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) auf Bundesebene überarbeitet. Dabei könnten neue Anforderungen an die Wärmeentnahme entstehen.

Wärmetauscheranlagen mit wassergefährdenden Kältemitteln oder Wärmeträgern sind Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe. Diese unterliegen deshalb im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und öffentlicher Einrichtungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Private Anlagen unterliegen diesen Anforderungen nicht. Allerdings sollte zum Schutz des Gewässers und zur Absicherung des Betreibers vor möglichen Gewässerverunreinigungen auch im Privatbereich eine Orientierung an der AwSV sowie dementsprechende Sicherheitseinrichtungen und Maßnahmen vorgesehen werden. Bei einer Nutzung des Gewässergrundstücks ist zusätzlich eine privatrechtliche Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer zu treffen. 

Planungsgrundlagen

Bevor ein Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis (Gewässerbenutzung) gestellt wird, sollte sich der Vorhabensträger bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde über den erforderlichen Umfang der Antragsunterlagen informieren. Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV). Der Mindestumfang an vorzulegenden Unterlagen bezüglich der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ergibt sich aus Nr. 10.3 des Arbeitsblatts DWA-A 779 „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Allgemeine technische Regelungen“ (TRwS 779) der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA). 

Hilfestellung für Antragssteller und Behörden kann die Checkliste im Anhang des Infoblattes „Betreiberhinweisezur Planung, Genehmigung und Betrieb von Wärmetauscheranlagen“ geben. Da bei relevanten Einleitungen die thermischen Auswirkungen auf das Gewässer zunehmen, sind in diesen Fällen weitere Unterlagen zu den ökologischen Auswirkungen der Nutzung einzureichen. Der Umfang ist mit den zuständigen Behörden abzustimmen. 

Bei der Standortwahl ist zu beachten, dass an Gewässern in folgenden Schutzgebieten in der Regel keine Wärmepumpenanlagen errichtet werden können: 

  • Naturschutzgebiete
  • Nationalparke
  • Geschützte Landschaftsbestandteile
  • Trinkwasserschutzgebiete Zonen I und II
  • Heilquellenschutzgebiete Zonen I und II
  • Biosphärenreservate (Kernzonen)
  • Nationale Naturmonumente
  • Biotope
  • Flächenhafte Naturdenkmale

Bei Natura 2000-Gebieten und weiteren Schutzgebietsarten ist der Einzelfall zu prüfen. 

Tipps zur Standortwahl

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Kraftwerk Legau an der Iller (Bildquelle: Bayerische Elektrizitätswerke)

Kann vorhandene Infrastruktur genutzt werden?

Gewässerabschnitte an oder in der Nähe von (Abwasser-)Kanälen, Industriestandorten, Kläranlagen oder Wasserkraftwerken sind oft erheblich verändert. Hier können durch bestehende Infrastrukturen und vorhandene Wasserentnahme-Rechte positive Synergieeffekte für eine zusätzliche Anlage genutzt werden. Als vorteilhaft erweisen sich ebenso bereits vorhandene Fernwärme- oder Stromnetzanbindungen und bestehende Infrastrukturen für Wärmenetze.

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Dreissena bugensis (Quaggamuscheln) im Bodensee (Bildquelle: LfU)

Sind invasive Muschelarten im zu nutzenden Gewässer?

Der Bewuchs invasiver Muschelarten wie Quaggamuschel und Zebramuschel  in den Rohrleitungssystemen und Wärmetauschern kann den Betrieb der Anlagen erheblich beeinträchtigen. Es wird empfohlen, eine umweltschonende Reinigung der Anlage möglichst einfach umzusetzen und das Eindringen der Muschellarven über geeignete Filter zu erschweren oder zu verhindern. 

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Feinsedimentablagerungen an der Vorsperre Sylvensteinspeicher (Bildquelle: LfU)

Trägt der Fluss viel Feinsediment mit sich?

Eine Analyse der Partikelfracht kann hier aufschlussreich sein. Je nach Ergebnis ist eine entsprechende Filteranlage zu empfehlen.

Links und Downloads

Die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee (igkb) hat ein „Bemessungswerkzeug“ zur Berechnung der thermischen Nutzung des Bodensees entwickelt. Es ist auch für andere Seen verwendbar und kostenfrei zugänglich.
Thermische Nutzungen: Ein Bemessungswerkzeug der IGKB

Der Kanton St. Gallen hat eine Planungshilfe für Projektplanungen und -genehmigungen auf der Schweizer Seite des Bodensees erstellt. Die darin enthaltenen Erkenntnisse und Vorgaben können als generelle Informationsquelle für Planungen in Bayern herangezogen werden.
Planungshilfe Wärme- und Kältenutzung aus dem Bodensee

Das Wasserforschungsinstitut der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (Eawag) hat sich der Wärmenutzung von Seen und Fließgewässern in einem vom Schweizer Bundesamt für Umwelt geförderten Projekt gewidmet. Die Ergebnisse sowie weitere Hilfestellungen zur Thematik sind auf der Internetseite der Hochschule veröffentlicht. 
Thermische Nutzung von Seen und Flüssen