Bild
Karpfen schwimmt über bewachsenen Seeboden (Bildquelle: Yannick - stock.adobe.com)

Umweltaspekte

Wärmeentnahme aus Oberflächengewässern ist nur dann nachhaltig, wenn die im Gewässer lebende Flora und Fauna geschützt wird. Daher sind bei der Planung neben den ökonomischen auch die ökologischen Aspekte zu berücksichtigen.

Gewässer sind wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Der Schutz der Natur und die Erhaltung eines guten Gewässerzustands sind entscheidend für die Bewahrung wichtiger Ökosystemdienstleistungen. Daher ist es wichtig, bei der Wärmeentnahme aus Oberflächengewässern die ökologischen Aspekte sorgfältig zu berücksichtigen. Da die ökologischen Auswirkungen dieser Wärmeentnahmen noch weiter erforscht werden, sollten derzeit folgende Kriterien beachtet werden. 

Generell gilt

  • Die Wassertemperatur mancher Gewässer ist im beginnenden Frühjahr bereits so hoch, dass sich eine Wärmeentnahme positiv auf die Fischentwicklung auswirken kann. Eine Summationswirkung bei mehreren Wärmeentnahmen entlang des Gewässers darf nicht über die ökologisch maximal verträgliche Temperaturminderung hinausgehen.
  • Zwischen Entnahme und Rückleitung sollte eine maximale Temperaturspreizung von 10 K eingehalten werden.
  • Grundsätzlich sollte die thermische Nutzung die Wassertemperatur des Gewässers (nach vollständiger Durchmischung) nicht unter 3 °C absenken.
  • Eine schnelle Abkühlung des Gewässers beim Anfahren der Anlage (diskontinuierlicher Betrieb) ist zum Schutz der Fische zu vermeiden, da ein plötzlicher „Kälteschwall“ zu einem Kälteschock führen kann. Die Temperaturänderungsrate lässt sich durch Pufferspeicher oder durch Einmischen von Flusswasser in das Rücklaufwasser anpassen.
  • Es muss der bestmögliche Schutz für Gewässerorganismen, insbesondere Fische, an der Wasserentnahme- sowie Rückleitungsstelle bestehen (Gitter/Sieb/Filter).
  • Die baulichen Anlagen sollen so ökologisch verträglich wie möglich eingebracht und installiert werden. Die Gewässerstruktur darf nicht nachteilig beeinträchtigt werden.
  • Bei der Wahl des Wärmeträgermediums sind nicht-wassergefährdende Stoffe zu bevorzugen.
  • Bei einer kombinierten Anlage mit Kühlungsfunktion im Sommer wird auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu Wärmeeinleitungen verwiesen. Sie dazu das Merkblatt Gewässerökologische Begutachtung von Wärmeeinleitungen - Merkblatt 4.5/19 des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.

Insbesondere für Fließgewässer gilt

  • Eine Temperaturverminderung von maximal 3 K (nach vollständiger Durchmischung und je nach Fischgemeinschaft) sollte eingehalten werden. Die bayerischen Betreiberhinweise geben eine rechnerische Temperaturabsenkung nach vollständiger Durchmischung von maximal 3 K bzw. 1,5 K in Salmonidengewässern vor.
  • Für Fische muss ein durchwanderbarer Korridor ohne Temperaturveränderung erhalten bleiben.
  • Die Bildung von Grundeis sollte vermieden werden.
  • Auf eine schnelle Einmischung des Rückleitungswassers ist zu achten und evtl. sind entsprechende Mischaufsätze zu verwenden.

Links und Downloads

Grundlage der dargestellten Kriterien sind die Betreiberhinweise des Bayerischen Landesamts für Umwelt für die Planung, Genehmigung und den Betrieb von Wärmetauscheranlagen. Siehe dazu das Infoblatt: 
Wärmegewinnung aus Fließgewässern