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Mehrere Windenergieanlagen vor einem Rapsfeld. (Quelle: Uschi Dreiucker / PIXELIO)

Gebietskulisse Windkraft

Die Gebietskulisse Windkraft ist eine Umweltplanungshilfe für Kommunen. Sie weist bayernweit Flächen aus, in denen Windenergienutzung voraussichtlich möglich ist.

Bei der Erstellung der Gebietskulisse Windkraft wurden über 40 Kriterien eingearbeitet und die Flächen immissions- und naturschutzfachlich vorgeprüft. Weitere, örtlich bedeutsame Aspekte bringen die Kommunen ein, wenn sie die Windenergienutzung konkret planen.

Derzeit wird die Gebietskulisse aktualisiert und soll spätestens zum 2. Quartal 2024 zur Verfügung stehen.

Die Gebietskulisse Windkraft ist eine Karte im Maßstab 1:100.000. Sie weist ausreichend windhöffige Flächen aus, in denen die Nutzung von Windenergie aus umweltfachlicher Sicht voraussichtlich möglich ist. Für die Beurteilung der Windhöffigkeit wurde der Bayerische Windatlas 2014 zu Grunde gelegt.

Folgende umweltfachlichen Flächenkategorien werden unterschieden:

  • Grüne Flächen: Für die Windenergienutzung vermutlich geeignete Flächen (> 10 ha). Hier stehen voraussichtlich keine natur- und immissionsschutzrechtlichen Belange entgegen. Sie sind untergliedert in:
    - Hellgrüne Flächen: Flächen mit geringer Windhöffigkeit (mittlere Windgeschwindigkeit 4,5 bis 4,9 m/s in 130 m Höhe).
    - Dunkelgrüne Flächen: Flächen mit voraussichtlich ausreichender Windhöffigkeit (mittlere Windgeschwindigkeit ab 5 m/s in 130 m Höhe).
  • Gelbe Flächen: Für die Windenergienutzung im Einzelfall eventuell geeignete Flächen (sensibel zu behandelnde Flächen). Hier stehen eventuell natur- und immissionsschutzrechtliche Belange entgegen.
  • Orange Flächen: Vogelschutzgebiete nach den europäischen Schutzbestimmungen (SPA). Auf diesen Flächen ist die Windenergienutzung ausgeschlossen, wenn Erhaltungsziele erheblich beeinträchtigt werden. Dies wird im Regelfall anzunehmen sein („Regelmäßige Ausschlussgebiete“ gemäß Windenergie-Erlass Bayern).
  • Rote Flächen: Für die Windenergienutzung voraussichtlich nicht geeignete Flächen (Ausschlussgebiete). Hier stehen voraussichtlich natur- und immissionsschutzrechtliche Belange entgegen.
  • Weiße Flächen (keine Farbe): Nicht untersuchte Flächen auf Grund zu geringer Windhöffigkeit (mittlere Windgeschwindigkeit unter 4,5 m/s in 130 m Höhe).

Die Gebietskulisse Windkraft wurde erstmalig 2012 basierend auf dem Windenergie-Erlass Bayern 2011 und dem Bayerischen Windatlas 2010 veröffentlicht. In 2016 wurde sie basierend auf dem Bayerischen Windatlas 2014 und dem Windenergie-Erlass Bayern 2016 aktualisiert. Bei der Erstellung der Gebietskulisse Windkraft wurden nur Bereiche berücksichtigt, für die im Bayerischen Windatlas 2014 in 130 m Höhe mindestens eine langjährige mittlere Windgeschwindigkeit von 4,5 m/s ausgewiesen ist. Diese Bereiche wurden natur- und immissionsschutzfachlich vorgeprüft. Grundlage dafür bilden die Vorgaben des Windenergie-Erlasses Bayern. Dazu wurden zahlreiche Umwelt-Fachdaten ausgewertet und zusammen mit Geobasisdaten in einem Geographischen Informationssystem (GIS) verarbeitet. Es wurden Natur-, Landschafts- und Vogelschutzgebiete und andere Aspekte des Naturschutzes berücksichtigt, ebenso Belange des Trinkwasserschutzes, der Rohstoffsicherung und des Erdbebendienstes. Siedlungsbereiche wurden flächenhaft berücksichtigt und für den Aspekt „Lärmschutz“ mit Schutzabständen versehen. Dafür mussten zur Berechnung der Gebietskulisse Windkraft pauschalierende Mindestabstände angelegt werden, obwohl das Immissionsschutzrecht keine rechtlich verbindlichen Mindestabstände kennt. Gemäß Windenergie-Erlass Bayern 2016 soll die Beurteilung der Lärmimmission durch die Genehmigungsbehörde stets auf der Grundlage eines schalltechnischen Gutachtens nach dem aktuellen Stand der Technik erfolgen.

Im Hinblick auf eine effiziente naturschutzfachliche Vorprüfung wurden auch Abstände zu Verkehrswegen, Hochspannungsleitungen und Umspannwerken berücksichtigt.

Eine Übersicht der Daten und Abstände, die in die Gebietskulisse Windkraft eingeflossen sind, gibt folgendes Dokument:
Übersicht Berechnungsgrundlage Gebietskulisse Windkraft.

Darüber hinaus kann man sich weitere, für die Windenergienutzung relevante Daten im Kartenteil des Energie-Atlas Bayern anzeigen lassen (unter Windenergie - Planungsgrundlagen).

Hinweis:
Militärische Schutzbereiche, Anlagenschutzbereiche ziviler Luftverkehr, Wetterradarstationen des DWD, landschaftsprägende Denkmäler sowie Boden- und Baudenkmäler u. a. wurden nicht in die Berechnung der Gebietskulisse Windkraft mit einbezogen. Sie können sich diese Layer jedoch zusätzlich zur Gebietskulisse im Energie-Atlas Bayern anzeigen lassen.

Die Gebietskulisse Windkraft ist eine bayernweite Umweltplanungshilfe insbesondere für Kommunen, Regionale Planungsverbände und fachlich berührte Stellen an den Regierungen im Maßstab der Regionalplanung (1:100.000). Sie soll dem Thema "Windenergienutzung" zur Orientierung und ersten umweltschutzfachlichen Übersicht dienen, z. B. im Hinblick auf Bauleitpläne, in denen Planungen detailliert dargestellt werden. Als verbindliche Planungsgrundlage sind dabei die Regionalpläne zu beachten. Die Gebietskulisse Windkraft greift nicht in die Planungshoheit der Kommunen ein. Die sog. 10 H-Regelung bleibt davon unberührt. Letztlich wird im Genehmigungsverfahren rechtsverbindlich entschieden, ob bzw. wo eine Windenergieanlage gebaut werden kann.
Wind - FAQ ("Was versteht man unter der sog. 10 H-Regelung?")

Im Zuge dieser kommunalen Planungen sind je nach regionalen Besonderheiten weitere Kriterien zu berücksichtigen. Zum Beispiel können militärische Belange, luftverkehrsrechtliche Aspekte, Richtfunkstrecken, unterirdische Kabel- und Leitungstrassen, Überschwemmungs- und Hochwasserschutzgebiete relevant sein. Auch die Topographie und weitere lokale Besonderheiten spielen möglicherweise eine Rolle.

Für die ökonomische Standortbeurteilung ist u.a. die Erstellung eines Windgutachtens unerlässlich, um den zu erwartenden Windertrag zu ermitteln. Die mittlere Windgeschwindigkeit kann einen ersten Anhaltspunkt liefern, reicht allein jedoch nicht aus.

Aufgrund des bayernweiten Ansatzes wurde die Gebietskulisse Windkraft ohne ergänzende Luftbildauswertung und Begehungen vor Ort durchgeführt. Die Gebietskulisse Windkraft erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll allein einer ersten Orientierung dienen. Sie ist keine amtliche Auskunft, keine Zusage und ersetzt nicht das immissionsschutzrechtliche oder andere Genehmigungsverfahren. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus der Gebietskulisse Windkraft nicht ableiten. Wer die Gebietskulisse Windkraft nutzt, erklärt damit seinen Verzicht auf Ersatzansprüche aller Art. Die Gebietskulisse Windkraft greift nicht in die Planungshoheit der Kommunen ein.
Erläuterung und Nutzungsbedingungen "Gebietskulisse Windkraft"

Weitere Themen

Die folgenden Aspekte werden in der derzeitigen Gebietskulisse nicht berücksichtigt. In der neuen Version der Gebietskulisse (Veröffentlichung voraussichtlich 2. Quartal 2024) werden sie integriert.