Windräder: Zulässige Bauhöhen in speziellen Gebieten

Für die Energiewende und die Abkehr von fossilen Brennstoffen ist Windenergie ein wichtiger Faktor. In unseren Karten sehen Sie ab jetzt die zulässigen Bauhöhen rund um militärische Flughäfen. 

Um bei der Planung von Windenergieanlagen im Bereich von Militärflughäfen eine realistische Machbarkeit abschätzen zu können, finden Sie ab jetzt im Energie-Atlas Bayern die durch die Bundeswehr vorgegebenen maximalen Bauhöhen für Windenergieanlagen im Bereich militärischer Flughäfen.

Die Karte zeigt die in 20 Meter (m) große Bereiche klassifizierten Bauhöhen von < 200 m bis > 300 m über Normalhöhennull (NN). Zusätzlich können durch Klick in die Karte die exakten zulässigen Höhen für eine Windenergieanlage in m über NN angezeigt werden.

Weitere Hinweise

Da es neben den maximal zulässigen Bauhöhen auch weitere restriktive Faktoren gibt, sollten Sie zusätzlich bei der Bundeswehr bei der zuständigen Stelle für militärische Belange bei der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen eine Anfrage stellen:

  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) Referat Infra I 3 Postfach 29 63 53019 Bonn E-Mail: windenergie(at)bundeswehr.org

Veröffentlicht: 17.01.2024