Karte für CO₂-Minderungsprogramm

CO₂-Minderungsprogramm

Förderung energetischer Investitionen an Häusern sowie Maßnahmen zur CO₂-Bindung und -Minderung

Projektträger: Stadt Herzogenaurach


Auf einen Blick

besonders gut für die Umwelt
Die Förderung bewirkt erhebliche Investitionen bei der Bevölkerung, die zu einer großen Einsparung an Energie und CO₂ führen.

Nutzen
Um förderwürdig zu sein, müssen die Maßnahmen effektiv zur CO₂-Minderung beitragen. Durch die Unterstützung wurden Neubauten und Sanierungen auf wesentlich höherem Effizienzniveau realisiert, Begrünungen und umweltfreundliche Mobilität gefördert sowie erneuerbare Energien zugebaut.

Kosten
Gesamtkosten:
Budget derzeit: 200.000 €
Weitere Angaben:
Die Kosten beziehen sich auf die bisher ausgezahlte Fördersumme. Beim Personalaufwand ist im Schnitt pro Förderung von ca. fünf Stunden auszugehen.

Auslöser

Die Stadt bezuschusst energieeinsparende und treibhausgasmindernde Maßnahmen. Die förderwürdigen Maßnahmen werden zusammen mit Agenda 2030-Aktiven, dem Energieteam und unter Einbeziehung von Energieberater/innen erarbeitet und regelmäßig aktualisiert.

Projektbeschreibung

Das Förderprogramm der Stadt Herzogenaurach bietet den Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Möglichkeiten, Maßnahmen zur CO₂-Minderung durchzuführen und dabei finanzielle Unterstützung durch die Stadt zu bekommen.

Folgende Maßnahmen werden z. B. durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert:
  • individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) in Verbindung mit Gebäudesanierungen,

  • Gebäudesanierungen, hocheffiziente Gesamtkonzepte mit oder ohne Öko-Bonus: Komplettsanierungen mit den hocheffizienten Standards KfW-Effizienzhaus 85, KfW 70, KfW 55 sowie KfW 40 sowie das Effizienzhaus Denkmal,

  • Gebäudesanierungen, Einzelmaßnahmen mit oder ohne Öko-Bonus,

  • Neubauten mit oder ohne Öko-Bonus: Neubau-Maßnahmen, die mindestens den Standard KfW-Effizienzhaus 40 oder den Passivhaus-Standard erfüllen,

  • Ökobonus für Baumaterial auf Basis nachwachsender Rohstoffe,

  • Solarbonus für PV-Anlagen und Batteriespeicher,

  • Solarthermie: Nachträgliche Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlagen für die Warmwasserbereitung oder/und zur Heizungsunterstützung,

  • Heizungsumstellungen auf regenerative Energie: Austausch von Öl-/Gas-/Kohle- oder Nachtspeicherheizungen durch Heizanlagen auf Basis erneuerbarer Energie oder erstmaligen Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz sowie der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung,

  • freiwillige Dach- und Fassadenbegrünung sowie Umgestaltung entsiegelter Flächen: Extensive Begrünung unbegrünter Dachflächen, die nicht im Rahmen einer baurechtlichen Verpflichtung begrünt werden müssen, Begrünung von Hauswänden sowie Begrünung zuvor versiegelter Siedlungsflächen,

  • Anschaffung von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern mit/ohne Elektromotor,

  • Baumpflanzung.

Erkenntnisse

Tipps

Ein Förderprogramm sollte möglichst einfach gestaltet sein, um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten.

Kontakt

Mitwirkende Standardbild

Ramsbeck-Ullmann, Mignon

  • 09132 901-246
  • ullmann@herzogenaurach.de
  • Marktplatz 11
    91074 Herzogenaurach

Beispiel gemeldet: 12/2010

Zuletzt aktualisiert: 09/2025

Diese Seite wurde von den Projektbeteiligten erstellt.

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