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Ein Dach wird von einem Handwerker mit einer dicken Schicht Steinwolle gedämmt (Quelle: Dr. Josef Hochhuber)

Energetische Sanierung und Neubau

Bei der Sanierung kommunaler Gebäude lässt sich der Energiebedarf auf unter vier Liter Heizöl pro Quadratmeter senken. Neubauten sollten im Passivhausstandard errichtet werden.

Gesetzliche Vorgaben

Die Bundesregierung hat die Grundpflicht zur Errichtung von Nie­drigstenergiegebäuden gesetzlich verankert (§ 2a EnEG - Energieeinsparungsgesetz). Bauherren werden demnach gesetzlich verpflichtet, alle Neubauten nach dem 31.12.2020 als Niedrigstenergiegebäude zu errichten. Für Neu­bauten, die von Behörden genutzt werden und im Eigentum von Behörden stehen, wurde diese Verpflichtung bereits zum 31.12.2018 wirksam.

Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben bei Neubauten sollten folgende Aspekte bei Sanierung und Neubau berücksichtigt werden:

Leitlinien für die Sanierung und den Neubau von Verwaltungsgebäuden

  • Ein Primärenergiekennwert zum Heizen, Lüften, Kühlen und Beleuchten von 100 kWh/(m²a) ist ein realistischer Zielwert. Voraussetzung ist die Erarbeitung eines integralen Energiekonzeptes - unter Einbeziehung aller relevanten Entscheidungsträger.
  • Ein Heizenergiekennwert von 40 kWh/(m²a) sollte nicht überschritten werden. Der Passivhaus-Standard mit weniger/gleich 15 kWh/(m²a) ist für Neubauten Stand der Technik.
  • Ganzglas- und Glasdoppelfassaden tragen maßgeblich zu Wärmeverlusten bei und bewirken hohe Kühllasten. Glasflächenanteile von 30 bis max. 50 % der raumbezogenen Fassadenfläche und selektive Sonnenschutzverglasung sichern eine ausreichende Tageslichtversorgung und hohen thermischen Komfort bei gleichzeitig geringem Klimatisierungsaufwand.
  • Große Querschnitte für die Luftführung verringern die Druckverluste und damit die notwendige Antriebsenergie für Ventilatoren.
  • Wesentliche Voraussetzung für einen niedrigen Energiebedarf bei guter Luftqualität sind hohe Rückwärmezahlen von Wärmetauschern und hocheffiziente Ventilatoren bei Abluftanlagen. Ein wesentliches Qualitätsmerkmal ist die Luftdichtheit der Gebäudehülle.
  • Ein effizientes Raumklimakonzept beinhaltet die Minimierung innerer und äußerer Wärmelasten, z. B. durch effektiven Sonnenschutz und effiziente Bürogeräte.
  • Bis zu 80 % der Energiekosten für Beleuchtung können mit effizienten Leuchtmitteln eingespart werden. Automatische Abschaltung bei Abwesenheit sowie tageslichtabhängiges Dimmen sorgen für weitere Einsparungen. Für den Außenbereich sind LEDs geeignet, da diese kälteunempfindlich sind.
  • Für die energieoptimierte Bewirtschaftung des Gebäudes im Sinne des Energiemanagements kommunaler Liegenschaften (KEM) ist die systematische Erfassung und Analyse der wesentlichen Energieflüsse und Raumklimadaten einzuplanen. Insbesondere die Automatisierung der Zähler und Fühler sowie eine geeignete Steuerungstechnik sichern den Vergleich der tatsächlichen mit den geplanten Energiekennzahlen und unterstützen die energetische Betriebsoptimierung der Gebäudetechnik.