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Visualisierung des Projekts Windpark Altötting (Bildquelle: 3D Analyse Wind und PV)

Informationen zum Projekt "Windpark in Altötting"

Wie funktioniert die Bürgerbeteiligung? Was gibt es Wissenswertes zu den geplanten Anlagen? Und wie sieht die Finanzierung aus? Hier finden Sie Antworten zu vielen Themen rund um den geplanten Windpark im Burghauser und Altöttinger Forst.

Projekt

Die Planungen zum Projekt stehen noch am Anfang. Wichtige Arbeiten sind angelaufen, aber vor Einreichung der Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz müssen noch umfangreiche Prüfungen abgeschlossen werden (Windmessung, artenschutzfachliche Untersuchungen, Wasserschutz, Schall- und Schattengutachten ...). Die Abwägung der unterschiedlichen Belange kann Einfluss auf die konkrete Projektgestaltung haben.

Folgende Meilensteine umfasst der Projektzeitplan:

  • 2023: Vertragsunterzeichnung
  • 2023-2024: Windmessung
  • 2024: Naturschutzfachliche Untersuchungen
  • 2025: Genehmigungsverfahren
  • 2026: Teilnahme EEG-Ausschreibung
  • 2027: Errichtung der Windenergieanlagen
  • 2027-2028: Inbetriebnahme

Bürgerbeteiligung

Das Ergebnis der Ausschreibung wurde am 12.6.2023 von der Bayerischen Staatsregierung öffentlich kommuniziert. Seit Juni 2023 hat Qair im Rahmen von acht Bürgerversammlungen und zwei halbtägigen Bürgerinformationsveranstaltungen über die Planung des Projektes informiert (Stand: 03/2024). 

Dies ist noch nicht final entschieden.
(1) Die kommunale Beteiligung nach § 6 EEG wird sicher angeboten: Gemeinden im 2,5 km Radius eines Windrads erhalten 0,2 Cent pro kWh, ausgezahlt über 20 Jahre. Bei rund 550 GWh von 40 Windrädern wären das ca. 1,1 Mio. Euro insgesamt für die Kommunen. 
(2) Zudem soll es eine finanzielle Beteiligungsmöglichkeit mit bis zu 49 % an der Projektgesellschaft für die Bürgerinnen und Bürger durch eine Bürgerenergiegenossenschaft und/oder Gemeinden geben. 
(3) Darüber hinaus sind ein Strombonus und/oder eine Schwarmfinanzierung für ein Projekt dieser Größenordnung mögliche Bürgerbeteiligungsformen. Voraussetzung dafür ist ein detaillierter Wirtschaftsplan auf Basis einer konkreten Genehmigung des Windparks, da erst dann Anzahl und Standorte der Anlagen, Genehmigungsauflagen und somit auch Baukosten feststehen. 
Qair wird zum geeigneten Zeitpunkt, wenn alle erforderlichen Fakten, Planungs- und Wirtschaftsdaten zum Projekt vorliegen, den Bürgerinnen und Bürgern konkrete Angebote unterbreiten.

Standort

Das Planungsgebiet für die Windräder im Altöttinger und Burghauser Forst ist dem Lageplan auf der Internetseite von Qair zu entnehmen. Genaue Standorte können erst nach Auswertung der Windmessdaten, dem Vorhandensein von naturschutzfachlichen Untersuchungen und sonstigen technischen Gutachten sowie nach Absprache mit dem Anlagenhersteller und der Lieferlogistik bekanntgegeben werden. 

In der "3D-Analyse Wind und PV" (mehr Infos finden Sie hier) können Sie eine Simulation von Windenergieanlagen an den vorläufig geplanten Standorten betrachten (diese können sich im Laufe des Vorhabens noch ändern!). So geht`s: 

  • Laden Sie zunächst die Projektdatei „WindparkAltötting_Planungsstand20240301_0.wea“ herunter.
  • Starten Sie die 3D-Analyse und wählen Sie ein beliebiges Gebiet in Bayern aus.
  • Laden Sie über den Button „Projekt öffnen“ (links in der Navigation) die Datei „WindparkAltötting_Planung.wea_2024_03_01“ (kann ein paar Sekunden dauern).
  • Anschließend werden die geplanten Windenergieanlagen in der 3D-Ansicht angezeigt und stehen links in der Navigation unter Windenergieanlagen > WEA im Projektgebiet / Eigenschaften > Liste „WEA im Projekt“ zur Verfügung. 
  • Bei Bedarf können Sie über „Anzeige / Einstellungen“ weitere Informationen wie z. B. die Gemeindegrenzen einblenden. 

Der Mindestabstand einer Windenergieanlage zur Wohnbebauung in der Planung von Qair beträgt 1.000 Meter.

Bevor die Bayerischen Staatsforsten Flächen im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens zur Verfügung stellen, stimmen die Bayerischen Staatsforsten mit der Standortgemeinde die kommunalen Rahmenbedingungen für diese Staatswaldfläche unter Beachtung der rechtlichen Zulässigkeit ab. Dabei kann die Standortgemeinde Einfluss auf das künftige Parkdesign nehmen. 

Anlagen

Der genaue Anlagentyp wird noch bestimmt. Qair führt erste Gespräche mit Anlagenherstellern. Die Vestas-Anlage ist lediglich ein Beispiel der MW-Klasse, mit der für das Projekt geplant wird. Moderne, speziell für das Binnenland optimierte Windenergieanlagen der 5 bis 7 Megawatt-Klasse, deren Errichtung in Bayern bereits geplant ist, weisen Nabenhöhen zwischen 170 und 199 Meter und einen Rotordurchmesser von bis zu 175 Meter auf. Die heute verfügbaren Anlagendimensionen ermöglichen auch windschwächere Standorte für die Windenergienutzung zu erschließen.

Das Projekt wurde bisher mit 40 Windenergieanlagen geplant. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, die endgültige Anlagenzahl zu nennen. 

Da der Anlagenhersteller heute noch nicht feststeht, kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, woher die einzelnen Komponenten der Windenergieanlagen bezogen und gefertigt werden.

Die exakten Fundamenttiefen und -radien sind letztendlich anlagenspezifisch und werden sich im Rahmen von 25 bis 30 m Durchmesser und 2,5 bis 4 m Tiefe bewegen.

Die Fundamenttiefe beträgt maximal 4 Meter bei einem Durchmesser von maximal 30 Metern – es gibt also keinen Einfluss auf die wasserspeichernden Eigenschaften des Waldes.

Nach kartiertem Artenvorkommen und deren Aktivitätsbereich wird ein Abschalt-Algorithmus zum Schutz der Fledermaus entwickelt. Abgeschaltet wird vom Frühjahr bis in den Herbst von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang bei bestimmten Parametern (Temperatur/Windgeschwindigkeit/ Niederschlag). Der anfangs festgelegte Algorithmus wird mit Hilfe eines zweijährigen Monitorings überprüft und in Rücksprache mit der Naturschutzbehörde gegebenenfalls angepasst.

Leistung

Die Prognose für den Jahresertrag je Windenergieanlage beträgt etwa 1216 Millionen kWh. Damit könnten bei 40 Windenergieanlagen beispielsweise zukünftig rund 150.000 Haushalte pro Jahr mit sauberem Windstrom versorgt werden.

Bei insgesamt 40 Windenergieanlagen wird eine installierte Gesamtleistung von rund 288 MW erwartet. Das entspricht etwa 7,2 MW pro Anlage.

Betrieb und Abschaltung sind abhängig vom jeweiligen Lastprofil des gewählten Anlagentyps. Bei dem Anlagentyp Vestas V172-7.2 MW läuft die Anlage z. B. bei Windgeschwindigkeiten von 3 m/s - 25 m/s (abhängig vom Generatortyp mit unterschiedlichen Anlaufgeschwindigkeiten). Laut Ertragsprognose des Gutachters für den Standort Altötting ist mit ca. 2.000 Volllaststunden (nicht zu verwechseln mit Betriebsstunden) zu rechnen.

Es wird mit ca. 2.000 Volllaststunden (PV ca. 1.000 Std.) und ca. 550 GWh/Jahr Ertrag bei 40 Windenergieanlagen gerechnet. Eine PV-Freiflächenanlage mit 1 MWp hat an dem Standort einen geschätzten Ertrag von 1 MWh/Jahr. Für die Ertragsgröße des Windparks Altötting müsste eine PV-Anlage mit einem Flächenbedarf von 550 Hektar verbaut werden.

Wind

Derzeit gibt es im Projektgebiet noch keine Windenergiegebiete nach § 2 WindBG.
Der Regionale Planungsverband (RPV) hat aber am 25.04.2023 den Aufstellungsbeschluss zur isolierten Teilfortschreibung Windenergie im „Altöttinger und Burghauser Forst“ (17. Teilfortschreibung Wind) gefasst. Damit sollen auf den Projektflächen der BaySF im Burghauser und Altöttinger Forst Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen ausgewiesen werden. Das formelle Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung wurde am 04.03.2024 eingeleitet und endet am 15.04.2024. Damit der Teilfortschreibungsentwurf seine rechtsverbindliche Gültigkeit erlangt, ist dieser im Anschluss an das formelle Beteiligungsverfahren und der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen vom RPV zu beschließen sowie von der zuständigen höheren Landesplanungsbehörde, Regierung von Oberbayern, verbindlich zu erklären. Diese regionalplanerischen Vorranggebiete sind Windenergiegebiete im Sinne des § 2 WindBG.
Durch die gesetzlichen Änderungen des § 6 WindBG entsprechend der EU-Notfallverordnung entfallen Artenschutzgutachten und Umweltverträglichkeitsprüfung auf der anschließenden Genehmigungsebene für das konkrete Projekt, wenn eine Windenergieanlage in einem ausgewiesenen Windenergiegebiet nach § 2 WindBG errichtet werden soll. Dieses Gebiet muss im Rahmen seiner Ausweisung, also der Aufstellung des Steuerungskonzeptes Windenergie, einer Umweltprüfung unterzogen worden sein und darf nicht in einem Natura 2000-Gebiet, Naturschutzgebiet oder einem Nationalpark liegen. Die artenschutzfachlichen Belange und die Umweltverträglichkeit nach EU-Recht fallen also nicht weg, sondern werden bereits auf der regionalplanerischen Ebene betrachtet. Dadurch soll die spätere Genehmigung von Windenergieanlagen erheblich beschleunigt werden.

Gemäß dem Bayerischen Windatlas als Orientierungs- und Planungshilfe, liegt die mittlere Windgeschwindigkeit im Planungsgebiet auf Nabenhöhe der geplanten Anlagen (ca. 200 m) zwischen 5,6 und 5,8 m/s. Weitere Informationen finden Sie unter: www.energieatlas.bayern.de/thema_wind

Diese aktuell laufenden Windmessungen sind vor allem finanzierungsrelevant. Der Beleg einer höheren Windausbeute bedeutet eine wirtschaftlichere Projektfinanzierung.

Die Messung findet an zwei Standorten im Wald statt. Diese befinden sich im westlichen Altöttinger Forst und im östlichen Burghauser Forst. Startdatum war Ende November 2023. Die Messungen laufen über die Dauer von zwölf Monaten. Das stellt die Erfassung von Daten zu allen Jahreszeiten sicher.

Die Messung erfolgt durch ein sogenanntes LiDAR-Messgerät. Ein am Boden fixiertes Messgerät sendet Laserstrahlen in die Atmosphäre ab und durch Reflexion der Strahlen an Aerosolen (Staubpartikel etc.) wird die Laufzeit und Frequenzänderung (Doppler-Effekt) gemessen. Dadurch lassen sich die Windgeschwindigkeit und Richtung bestimmen.

Die Kalibrierung der Messgeräte ist eine Vorgabe der sogenannten Technischen Richtlinie TR6, ein in Deutschland maßgeblicher Standard bei der Bestimmung des Windpotenzials und Energieertrages für Windenergieanlagen. Das ist wichtig für die Sicherstellung der Messgenauigkeit der Geräte. Die Verifikation/Kalibrierung erfolgt durch eine von Qair beauftragte Fachfirma an einem eigens dafür ausgelegten Verifikationsmast. Dieser befindet sich in Österreich, unweit des geplanten Windparks. Die Verifikation/Kalibrierung findet einmal vor und einmal nach der Messung statt.

Wald

Der Altöttinger Forst ist durch Rechtsverordnung zu Bannwald nach Artikel 11 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) erklärt. Die Erlaubnis der Rodung von Bannwäldern ist grundsätzlich zu versagen, kann jedoch in Anwendung von Artikel 9 Absatz 6 Satz 2 BayWaldG erteilt werden, da EEG und Klimaschutz eine Abwägung zugunsten von „Errichtung und Betrieb von Anlagen der Erneuerbaren Energien“ ermöglichen ("überragendes öffentliches Interesse"). Diese Erlaubnis kann nur unter der Maßgabe erteilt werden, dass angrenzend an den vorhandenen Bannwald flächengleich Wald neu begründet wird (Ersatzaufforstung). 

Die Ersatzaufforstung kann auch anhängend an andere Bannwälder (Bannwald Garching an der Alz, Bannwald Landkreis Rottal-Inn) im Umfeld des betroffenen Altöttinger Forstes erfolgen. Vorrangig sollten jedoch verfügbare Ersatzaufforstungsflächen um den Altöttinger Forst genutzt werden und der Bau der Windenergieanlagen sollte so flächensparend wie möglich erfolgen.

Ziel bei der Planung sollte stets eine waldschonende Bauweise sein. Durch die bereits vorhandene gute Erschließung des Gebiets mit Forstwegen, können die Baumaßnahmen besonders umweltverträglich durchgeführt werden. Zudem wurden bei der Planung der potenziellen Standorte der Windenergieanlagen Kalamitätsflächen sowie baumfreie Flächen berücksichtigt, wodurch verhältnismäßig wenig Bäume gefällt werden müssten (rodungsreduziertes Stellflächenlayout). Zudem werden die Lagerflächen außerhalb des Forstes entstehen. 

Die Firma Qair plant in Summe mit 0,77 Hektar, wobei dies ein "Worst-Case-Szenario" darstellt. Diese Fläche teilt sich auf in die dauerhaft (während Bau und Betrieb der Anlage) benötigte Fläche von 3.900 qm und eine während der Bauphase benötigten Fläche von etwa 3.800 qm für den Kranausleger. Diese Fläche muss baumfrei sein, wird aber nicht verdichtet. Sie wird nach der Bauphase mit Sträuchern bepflanzt oder als Biotopfläche genutzt (temporäre Waldumwandlung). Im Zuge der Zuwegeplanung kann es unte r Umständen zu weiteren Rodungen kommen, die aber sehr gering ausfallen. Als Ausgleich für die dauerhaft genutzten Waldflächen werden gemäß waldrechtlichen Vorgaben in der Regel an anderer Stelle neue Flächen im Verhältnis von mindestens 1:1 mit Bäumen bepflanzt oder es wird ein Beitrag zum ökologischen Waldumbau geleistet.

Genehmigung

Die Genehmigung zu Bau und Betrieb nach BImSchG wird durch die zuständige Genehmigungsbehörde erteilt. Im Fall des Windparks Altötting ist dies das Landratsamt Altötting. Die Investitionsentscheidung für die Errichtung der Windenergieanlagen liegt bei Qair.

Das Verfahren setzt einen schriftlichen Antrag und die Einreichung aller prüfungsrelevanter Unterlagen voraus. Die Beteiligung verschiedener Behörden ist erforderlich. Zudem findet eine öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens, eine öffentliche Auslegung des Antrags samt Unterlagen sowie gegebenenfalls ein Erörterungstermin statt. 

Bau und Rückbau

Die Dauer der Bauphase kann zum derzeitigen Planungsstand nur geschätzt werden, da ein genauer Bauzeitenplan erst mit den Vergabe- und Detailgesprächen mit den Anlagenherstellern erstellt wird. Inklusive bauvorbereitender Maßnahmen geht Qair von einer Bauzeit von etwa zwei Jahren aus, vorbehaltlich verschiedener Einflussfaktoren.

Während der Bauzeit wird es zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen im Forst kommen, wobei die Forstwege bereits heute durch die Forstwirtschaft stark beansprucht werden. Eine komplette Sperrung des Forstes ist nicht geplant. Während der Anlieferung der Großkomponenten kann es außerdem zu temporären Straßensperrungen kommen. Ein genaues Logistikkonzept kann erst gemeinsam mit den Anlagenherstellern zu einem späteren Zeitpunkt erarbeitet werden.

Der Transport der Großkomponenten für Windenergieanlagen erfordert eine präzise Logistik. Beim Windpark Altötting erweist sich die Belieferung bis zur Windparkeinfahrt aufgrund der sehr guten Autobahnanbindung als verhältnismäßig einfach. Da die Anlagenhersteller eine Just-in-time Anlieferung der Großkomponenten nicht garantieren können, werden außerhalb des Forstes Zwischenlagerflächen errichtet.

Die geforderte Tragschicht beträgt in der Regel 4,5 m Breite. Das Wegenetz im Altöttinger und Burghauser Forst ist bereits gut ausgebaut. Es ist mit einer geringen notwendigen Ertüchtigung der Zuwegung zu rechnen.

Das Material soll so weit wie möglich vor Ort belassen werden. Die Bauausführung wird so aushubschonend wie möglich durchgeführt. Sollte dennoch deponierungspflichtiger Abfall anfallen, wird dieser ordnungsgemäß entsorgt werden. Der Steuerzahler wird hierdurch nicht belastet.

§ 35 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB) regelt die Rückbauverpflichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich. Gemäß § 35 Absatz 5 Satz 2 BauGB ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung zum Rückbau der Anlage und Beseitigung von Bodenversiegelungen nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung Zulässigkeitsvoraussetzung für die Privilegierung des Vorhabens im Außenbereich. Die zuständige Genehmigungsbehörde soll die Einhaltung der Rückbauverpflichtung sicherstellen. Hierzu wird in Bayern eine Sicherheitsleistung in der Regel in Höhe von 200.000 Euro verlangt. Nach Angaben von Qair sind entsprechende Rückbauverpflichtungen und finanzielle Sicherheiten auch in den Pachtverträgen geregelt sowie im Rahmen der Bankenfinanzierung eine Rückbaubürgschaft für die Windenergieanlagen zu stellen.

Finanzierung, Kosten und Wirtschaftlichkeit

Die Gesamtinvestitionen betragen etwa 400 Millionen Euro, unter anderem für diverse Gutachten, inklusive naturschutzfachliche Kartierung, Windmessung, hydrologische Untersuchungen, Genehmigungsverfahren, Transport, Aufbau und Installation der Windenergieanlage, Bau der Elektroinfrastruktur inklusive Kabeltrassen und gegebenenfalls Umspannwerken sowie Ausgleichsmaßnahmen.

Das benötigte Kapital wird teils eigen- und teils fremdfinanziert. Die Firma Qair bringt das Eigenkapital auf, der verbleibende Teil der Investitionen wird über Projektfinanzierungen von Banken und Finanzinstituten erbracht. Qair steht bereits mit verschiedenen Banken bezüglich der Projektfinanzierung im Austausch. Aufgrund der Dimension dieses Projekts wird voraussichtlich ein Konsortium aus mehreren Banken in die Projektfinanzierung einsteigen. Die Finanzierungspartner analysieren das Projekt und dessen Wirtschaftlichkeit in diesem Zuge nochmals sehr genau. Über eine freiwillig angebotene Bürgerbeteiligung in Höhe von 49 % (die genaue Ausgestaltung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest) kann zusätzliches privates Eigen- oder Fremdkapital eingebracht werden. 

Es ist nicht notwendig, die Wirtschaftlichkeit in der Praxis zunächst an einer Windenergieanlage zu überprüfen. Die Wirtschaftlichkeit des Projekts in der geplanten Größenordnung wurde in der Planungsphase nach Angaben von Qair durch umfangreiche Untersuchungen und Berechnungen sichergestellt. 

Durch die Optimierung der Technologie von Windenergieanlagen in den vergangenen Jahren, wurden beachtliche Effizienzsteigerungen erreicht, was Windenergie-Projekte auch in Schwachwindregionen rentabel macht. Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie die Erfahrung mit solchen Projekten waren daher ein wesentlicher Grund für Qair, an der Ausschreibung der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) teilzunehmen und nun in das Projekt zu investieren und in finanzielle Vorleistung zu gehen.

Stromvermarktung und Energieinfrastruktur

Der produzierte Strom aus dem Windpark Altötting kann auf verschiedensten Wege verteilt und vermarktet werden: 

  • Der Strom wird in das Altöttinger Stromnetz eingespeist oder in Echtzeit an der Strombörse verkauft.
  • PPA (Power Purchase Agreement): Hierbei handelt es sich um direkte, langfristige Stromlieferverträge, entweder virtuell oder über einen Direktanschluss an die örtliche Industrie.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Förderung regenerativer Energien durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG):

  • Die Förderung ergänzt die Erlöse an der Strombörse, wenn diese geringer als die Vergütung sind.
  • Die Höhe der Vergütung wird in Ausschreibungen ermittelt.

Die Einspeisung in das 110 kV-Netz erfolgt mittels lokaler Umspannwerke und Kabelverlegung entlang der bestehenden Wege und Straßen.

Für ein Projekt dieser Größenordnung ist der Netzanschluss essenziell. Es muss die nötige Netzkapazität zur Verfügung stehen und ein geeigneter Standort für ein oder mehrere Umspannwerke gefunden werden. Dies geschieht unter Vorgabe und in enger Absprache mit dem verantwortlichen Verteilnetzbetreiber Bayernwerk. Die Standorte sind abhängig von den vom Netzbetreiber zugewiesenen Netzanschlusspunkten und letztlich auch von einem Stromvermarktungskonzept. Momentan sind von Qair zwei Umspannwerke geplant. Zu beiden Punkten können voraussichtlich Ende 2024 Aussagen getroffen werden.

Die genaue Kabeltrasse ist stark von der finalen Anzahl und Position der Umspannwerke abhängig. Alle Kabel werden im Boden und möglichst eingriffsminimiert an den Wegrändern verlegt.

Nein, der Windpark ist eine wertvolle Ergänzung und steht nicht in Konkurrenz zu anderen notwendigen Energieinfrastrukturen. Der enorme Strombedarf wird nicht komplett aus der Region heraus abgedeckt werden können.

Fortsetzung des Projektes

Der Windpark Altötting ist ein zentrales Projekt für den bayerischen Windenergieausbau. Unter Federführung von Herrn Staatsminister Hubert Aiwanger und des Wirtschaftsministeriums werden aktuell fortlaufend Gespräche mit allen Beteiligten geführt, um die Akzeptanz des Projektes zu sichern und konkrete Lösungswege auszuloten. Die Landesagentur für Energie und Klimaschutz und die Windkümmerer tragen zur Bewusstseinsbildung bei und unterstützen als Ansprechpersonen für alle Interessensgruppen vor Ort.

Alle immissionsschutzrechtlichen Belange werden im Rahmen des BImSchG-Genehmigungsverfahrens eingehend geprüft. Sollten sich daraufhin bei einzelnen Windenenergieanlagen Auflagen ergeben, die deren Betrieb unwirtschaftlich machen, so werden diese auch nicht gebaut.

Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses und es obliegt dem Bürgermeister, den Bürgerentscheid zu vollziehen oder aber auch die Vollziehung auszusetzen und eine Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbeizuführen, sollte er den Bürgerentscheid für rechtswidrig halten. Der Bürgerentscheid kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden, es sei denn, dass sich die zugrundeliegende Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat (Abänderungssperre).

Die Teilfortschreibung des Regionalplans dient der Erfüllung der Flächenziele, die das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) vorschreibt. Der Ausbau der e+rneuerbaren Energien im geplanten Umfang kann nur gelingen, wenn alle Regionen hierzu ihren Beitrag leisten. Das gilt auch für die Region Südostoberbayern, zu der der Landkreis Altötting gehört. Der regionale Planungsverband entscheidet eigenständig über die Teilfortschreibung. Privatrechtliche Fragestellungen spielen in der Regionalplanung regelmäßig keine Rolle.