Kommunalrichtlinie: Fördersätze erhöht
Das Konjunkturpaket der Bundesregierung hat Auswirkungen auf die Kommunalrichtlinie. Vom 01.08. bis 31.12.2021 gelten verbesserte Fördersätze. Je nach Maßnahme und kommunaler Situation sind Fördersätze bis 100 % möglich.
Folgende Neuerungen gelten seit 1. August 2020:
- Alle Förderquoten in der Richtlinie werden um jeweils zehn Prozentpunkte angehoben. Damit sind für einzelne Maßnahmen bis 31.12.2021 Zuschüsse bis zu 100 Prozent der Gesamtinvestition möglich.
- Als finanzschwache Kommunen, die von erhöhten Zuschüssen profitieren, gelten vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 solche, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
- Im Rahmen der Bike+Ride-Offensive wurden weitere Fördermöglichkeiten geschaffen.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU):
"Förderprogramm Kommunalrichtlinie"
Projektträger Jülich (PtJ):
Informationen zur Kommunalrichtlinie
Veröffentlicht: 29.07.2020