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Querbauwerk bei Türkheim an der Wertach. (Quelle: Bayerische Landeskraftwerke GmbH)

Neubaupotenzial an bestehenden Querbauwerken

Hier erfahren Sie, welches Neubaupotenzial an vorhandenen Querbauwerken in Bayern besteht, und was man unter dem Begriff Querbauwerk versteht.

Wasserkraftanlagen liegen gemäß § 2 EEG im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Um diesen Belangen des Gemeinwohls gerecht zu werden und die angestrebten Klimaziele zu erreichen, wird neben der Modernisierung und Nachrüstung bestehender Wasserkraftanlagen auch ein Zubau angestrebt.

Bayern hat bereits 2012 mit der Bayerischen Wasserkraftstrategie den Beitrag der Wasserkraft zur Energiewende gewürdigt und den Weg einer ökologischen und naturverträglichen Wasserkraftnutzung vorgegeben. Das Neubaupotenzial wird vorwiegend an bestehenden Querbauwerken gesehen, die bisher nicht energetisch genutzt werden. Mögliche neue Standorte sind seit 2014 im Energie-Atlas Bayern dargestellt. Hierdurch wurde die gesetzliche Verpflichtung nach § 35 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) erfüllt: "Ist bei bestehenden Querbauwerken der Rückbau nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) langfristig nicht vorgesehen, so hat die Behörde zu prüfen, ob dort nach den Standortgegebenheiten eine Wasserkraftnutzung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung muss veröffentlicht werden."

Die Prüfung möglicher Standorte nach § 35 Absatz 3 WHG hat das Bayerische Landesamt für Umwelt unter Einbeziehung von Wasserwirtschafts- und Landratsämtern sowie Regierungen 2011/2012 durchgeführt. Die so identifizierten Potenzialstandorte wurden 2022 in Zusammenarbeit mit den Wasserwirtschaftsämtern plausibilisiert und deren Darstellung im Kartenteil des Energie-Atlas Bayern aktualisiert. Über die Zusatzfunktion Daten-Recherche und Download können alle Standortinformationen heruntergeladen werden.


 

Der Kartenteil des Energie-Atlas Bayern zeigt Ihnen das Neubaupotenzial an bestehenden Querbauwerken.

Diese Auswahl und Darstellung zum Neubaupotenzial an bestehenden Querbauwerken ist ausdrücklich nicht als Ausschlussliste zu verstehen. Sie ist unter den Gesichtspunkten einer möglichst zielgerichteten Ressourcenlenkung erarbeitet und stellt somit eine Serviceleistung des Staates dar. Wasserrechtliche Anträge auf Wasserkraftnutzung können grundsätzlich auch an anderen als den dargestellten Standorten gestellt werden.

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Schematische Darstellung der verschiedenen Potenzialbegriffe und deren Schnittmengen (Bildquelle: LfU; basierend auf dem Ergebnisbericht des Energiegipfels 2018/2019; StMWi, September 2019)

So wurde das Potenzial berechnet

  • Ausgehend von einem theoretischen Potenzial wurde zunächst das technische Potenzial ermittelt.
  • Im Anschluss wurden bayernweit alle Standorte betrachtet, die eine rechnerische mittlere Kraftwerksleistung von mindestens 50 kW erwarten lassen.
  • Das im Energie-Atlas Bayern dargestellte Ergebnis zeigt das in Bayern an bestehenden Querbauwerken vorhandene ökonomisch realisierbare Potenzial. Das umsetzbare Potential ergibt sich aus der Abwägung mit ökologischen und sozialen Aspekten und kann nur im Rahmen eines Rechtsverfahrens einzelfallbezogen geprüft werden.

Ziel der Veröffentlichung im Energie-Atlas Bayern ist, Interessenten die Suche nach möglichen Standorten zu erleichtern und die vorhandenen Wasserkraftpotenziale zu heben. Nähere Angaben zum Standort, ggf. zu Besonderheiten (z. B. hinsichtlich Naturschutz) und den für das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren notwendigen Antragsunterlagen können über das zuständige Wasserwirtschaftsamt bzw. die Kreisverwaltungsbehörde angefragt werden.

Unter Querbauwerken versteht man bauliche Anlagen im Gewässer, die quer zur Fließrichtung liegen, wie z. B. Wehranlagen, Sohlrampen oder Abstürze. Sie können verschiedenen Zwecken dienen (Sohlstabilisierung, Energiegewinnung, Abflussregulierung, etc.), sohlgleich ausgeführt sein oder eine gewisse Fallhöhe aufweisen. Je nach Ausführung werden sie dauerhaft oder nur zeitweise überströmt und können einen Aufstau des Gewässers bewirken. In Bayern gibt es eine Vielzahl von Querbauwerken unterschiedlicher Höhe, von wenigen Zentimetern bis mehreren Metern.

Weitere Informationen zu Querbauwerken finden sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU):
Internetseite "Wasser – Durchgängigkeit"

Für die Darstellung in der Karte wurden zunächst alle nach § 35 Absatz 3 WHG infrage kommenden Querbauwerke identifiziert, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Mittlerer Abfluss mindestens 2 m³/s
  • Fallhöhe von mindestens 1 m
  • Rechnerisches Potenzial  50 kW
  • Rückbau ist auch langfristig nicht vorgesehen
  • Bisher keine Wasserkraftnutzung am Standort.

Hieraus ergaben sich knapp 200 Querbauwerke, die auf ihre grundsätzliche Eignung zur Wasserkraftnutzung hin untersucht wurden. Das Ergebnis ist in vier Kategorien zusammengefasst und in der Karte dargestellt:

  • Mögliche Standorte mit Potenzial 100 kW
  • Mögliche Standorte mit Potenzial zwischen 50 – 99 kW: Aufgrund der zu erwartenden geringen Stromerzeugung in dieser Leistungsklasse sollte besonderes Augenmerk daraufgelegt werden, ob die Anlage langfristig wirtschaftlich auskömmlich betrieben werden kann.
  • Standorte an denen bereits ein wasserrechtliches Verfahren eingeleitet ist
  • Standorte an denen ein Rückbau oder Umbau des Querbauwerks vorgesehen ist.

Über Standorte, an die besondere gewässerökologische oder naturschutzfachliche Anforderungen bei einer Wasserkraftnutzung gestellt werden, wird beim Abruf der Standortdaten informiert.

Nicht dargestellt werden Standorte an Wildbächen, die keine ständige Wasserführung aufweisen.

Für jeden Standort ist für die Umsetzung einer Wasserkraftnutzung eine wasserrechtliche Genehmigung zu beantragen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgt eine ergebnisoffene Einzelfallprüfung. Dabei werden technische, gewässerökologische und naturschutzfachliche Belange geprüft und mit den energiewirtschaftlichen Aspekten und Belangen des Klimaschutzes abgewogen.