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Symbolbild Genehmigung von Projekten (stock.adobe.com - chaylek)

Genehmigung

Hier finden Sie Informationen zur Genehmigung von Solarthermieanlagen.

Solarthermieanlagen bzw. Sonnenkollektoren an und auf Gebäuden benötigen keine Baugenehmigung. Freiflächenanlagen sind in der Regel ebenfalls genehmigungsfrei. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Regelungen und Hinweise zur Genehmigung im Überblick:

  • Bei Sonnenkollektoren in, auf und an Dach- und Außenwandflächen ist keine Baugenehmigung erforderlich.
  • Bei gebäudeunabhängigen Sonnenkollektoren ist eine Baugenehmigung nur dann notwendig, wenn sie höher als 3 m und länger als 9 m sind.
  • Unabhängig von ihrer Größe sind Sonnenkollektoren verfahrensfrei, wenn sie im Geltungsbereich einer einschlägigen städtebaulichen Satzung oder einer Satzung über örtliche Bauvorschriften nach Art. 81 BayBO liegen und die darin enthaltenen Regelungen über Zulässigkeit, Standort und Größe einhalten.
  • Die Person, die die Sonnenkollektoren errichten lässt, ist immer für die Einhaltung der Vorschriften selbst verantwortlich. So können z. B. örtliche Bauvorschriften zum Ensembleschutz oder zum Denkmalschutz der Errichtung einer Solaranlage entgegenstehen. Ebenso können für Anlagen an Gewässern oder auf stillgelegten Deponien weitergehende genehmigungsrechtliche Anforderungen bestehen. Daher ist in jedem Fall eine Anfrage bei der Gemeinde oder dem Landratsamt zu empfehlen!
  • Sonnenkollektoren, die nach den oben genannten Voraussetzungen nicht verfahrensfrei sind, unterliegen der baurechtlichen Genehmigungspflicht.

Raumwirksame Planungen, insbesondere im Energie-, Gewerbe- und Verkehrssektor, berühren häufig landschaftsprägende Denkmäler. In diesen Fällen ist eine frühzeitige Beteiligung des Bayerisches Landesamtes für Denkmalpflege notwendig.
Die Stellungnahme der Denkmalpflege als Träger öffentlicher Belange ist in diesen Fällen einzuholen. Im Kartenteil des Energie-Atlas Bayern können Sie die landschaftsprägenden Denkmäler für Ihre Region anzeigen lassen. Weitere Informationen entnehmen Sie der Fachdateninformation, die Sie dort über den i-Button im aufgeklappten Menü aufrufen können.

"Landschaftsprägende Denkmäler" im Kartenteil

Ansprechpartner für Fragen:
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Hofgraben 4
80539 München
Telefon (089) 2114-0
E-Mail: poststelle(at)blfd.bayern.de
https://www.blfd.bayern.de/