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Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einem Wassertümpel im Vordergrund. (Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt)

PV-Freiflächenförderung auf landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten

In Bayern können Photovoltaik-Freiflächenanlagen in "landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten" eine Förderung erhalten. Wir erklären Ihnen, was das bedeutet und zeigen Ihnen, welche Flächen sich in einem solchen Gebiet befinden.

Gesetzliche Grundlage

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind PV-Freiflächenanlagen mit einer Nennleistung über 1 MWp und bis maximal 20 MWp (nur für 2023: bis zu 100 MWp) auf Acker- und Grünlandflächen in sogenannten "landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten" förderfähig, sofern die Bundesländer eine entsprechende Rechtsverordnung dazu erlassen. Bayern hat dies mit der "Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen" getan und unterstützt somit den Ausbau bayerischer PV-Freiflächenanlagen. Um die Förderung nach EEG zu erhalten, müssen die PV-Projekte erfolgreich an den EEG-Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen.

Jährlich dürfen in Bayern maximal 200 dieser PV-Projekte gefördert werden. Ausgeschlossen sind zudem Flächen, die als Natura 2000-Gebiet festgesetzt oder Teil eines Biotops im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind. So wird ein zu starker Flächenverbrauch vermieden und eine Balance zwischen landwirtschaftlicher Bewirtschaftung, naturschutzfachlichen Belangen auf diesen landwirtschaftlichen Nutzflächen und PV-Nutzung gewahrt.

Benachteiligtes Gebiet oder nicht? – Auf einen Blick

Landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete werden von der EU definiert. Generell sind damit Berggebiete und Gebiete gemeint, in denen auf Grund ungünstiger Standort- oder Produktionsbedingungen die Aufgabe der Landbewirtschaftung droht. Nach vorgegebenen Kriterien grenzen die Länder diese Gebiete ab (sog. Gebiets- oder Flächenkulisse).

Große Teile Bayerns sind als benachteiligte Gebiete ausgewiesen. Die nach EEG förderfähigen benachteiligten Gebiete für PV-Freiflächenanlagen zeigt Ihnen der Kartenteil des Energie-Atlas Bayern.

PV- oder Agrarförderung – unterschiedliche Flächenkulissen seit 2019

Die Flächenkulisse der landwirtschaftlich benachteiligten Gebiete stammt aus der Agrarförderung und dient in erster Linie der Gewährung einer finanziellen "Ausgleichszulage" an Landwirtschaftsbetriebe. Das EEG bezieht sich zur Förderung von PV-Freiflächenanlagen ebenfalls auf diese Flächenkulisse. Zum 01.01.2019 hat sich die Flächenkulisse für die Agrarförderung geändert und die bis dahin geltende „alte“ Gebietsabgrenzung ersetzt. Mit Inkrafttreten des EEG 2023 zum 01.01.2023 greift diese Neuabgrenzung auch für die PV-Förderung, im Gegensatz zur Agrarförderung jedoch ergänzend zur „alten“ Kulisse (vgl. EEG 2023 § 3 Nr. 7a) und b)). Der Kartenteil des Energie-Atlas Bayern zeigt die Flächenkulisse "benachteiligte Gebiete" nach EEG.

Bundesministerium der Justiz (BMJ):
EEG § 3 Nr. 7 a) und b)