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Bunte Würfel mit Fragezeichen. (Quelle: tostphoto - Fotolia.com)

FAQ

In den nachfolgenden FAQs finden Sie Fragen, die zur Nutzung der Photovoltaik immer wieder gestellt werden. Die aufgeführten Antworten legen die Fakten dar und versachlichen somit die Diskussionen rund um die Energiewende.

Häufig möchten die Gemeinden hier nicht selbst tätig werden. Die Gemeinden sind jedoch oftmals bereit, die Dächer für die Errichtung von Bürgersolaranlagen zur Verfügung zu stellen. Dafür werden durch die Bürger/-innen Beteiligungsgemeinschaften gebildet, die die Anlagen errichten und betreiben. Fragen Sie einfach bei der Gemeinde an, ob sie bereit ist, das Dach für eine solche Anlage zur Verfügung zu stellen.

Den Energie-3-Sprung im Hinterkopf sollte dabei unbedingt auch Folgendes beachtet werden: Eine PV-Anlage sollte nur auf einem zukunftsfähig gedämmten Dach angebracht werden, weil die Sanierung sonst verzögert oder verhindert werden kann. Als zukunftsfähig gelten Dächer beheizter Gebäude mit einem U-Wert < 0,15 W/m²K.

Die Rentabilität einer Anlage hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Dachausrichtung spielen auch die Dachgröße und -neigung eine Rolle. Ist die Dachfläche, auf der die PV-Anlage installiert werden soll, nach Osten oder Westen ausgerichtet, dann ist eine flachere Dachneigung im Allgemeinen günstiger. Unter Umständen ist jedoch ein höherer Eigenverbrauch möglich, wenn über die Mittagszeit wenig Strom verbraucht wird.

Den Energie-3-Sprung im Hinterkopf sollten Sie dabei unbedingt auch Folgendes beachten: Eine PV-Anlage sollte nur auf einem zukunftsfähig gedämmten Dach angebracht werden, weil die Sanierung sonst verzögert oder verhindert werden kann. Als zukunftsfähig gelten Dächer beheizter Gebäude mit einem U-Wert < 0,15 W/m²K.

Um die Situation vor Ort genau zu beurteilen, empfiehlt es sich, einen PV-Installateur hinzuzuziehen. Hilfreich sind im Internet verfügbare Online-Solarrechner.
Eine Auswahl finden Sie im Energie-Atlas Bayern unter
Photovoltaik – So geht’s... Schritt 3: Der schnelle Überblick: Solare Erträge und Wirtschaftlichkeit

Statistische Auswertungen hierzu sind uns bisher nicht bekannt.
Die Installation stromführender Anlagen erfordert immer eine sachgemäße Installation. Wichtig sind z. B. die ordentliche Verlegung und Befestigung der Kabel oder die Verwendung hochwertiger Steckverbindungen. Ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördertes Forschungsprojekt unterstützt diese Einschätzung. Die Ergebnisse sind in einem Leitfaden zusammengefasst, der Installateuren und Betreibern Empfehlungen gibt, wie sie die Risiken auch für ältere Anlagen minimal halten können.

Hinweise zu einer sicheren Planung und Ausführung finden Sie hier:

TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH, Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme (ISE), Branddirektion München und weitere:
Leitfaden "Bewertung des Brandrisikos in Photovoltaik-Anlagen und Erstellung von Sicherheitskonzepten zur Risikominimierung"
BSW, BFSB, Berufsfeuerwehr München, DGS, ZVEH:
Brandschutzgerechte Planung, Errichtung und Instandhaltung von PV-Anlagen

Seit Anfang 2016 ist auf Grundlage des novellierten Elektrogerätegesetzes die kostenlose Abgabe von PV-Altmodulen in haushaltsüblichen Mengen an kommunalen Sammelstellen möglich. Größere Mengen sollten vom Installateur abmontiert und einem Sammelsystem für PV-Module zugeführt werden, z. B. PV CYCLE. Dort kann die nächste Sammelstelle abgefragt werden, bei der Sie PV-Altmodule kostenlos abgeben können. Auch einzelne Hersteller nehmen ihre Altmodule zurück.
Die Hauptbestandteile der Altmodule (Glas, Aluminium und Kupfer) werden zurückgewonnen und wiederverwertet. Spezielle Recyclinganlagen können bereits auch weitere Spurenbestandteile wie Silizium und Tellur zurückgewinnen.

PV CYCLE:
Internetseite

Zunächst ist es sinnvoll, den Netzbetreiber zu kontaktieren, um zu klären, weshalb es zu Problemen oder Verzögerungen kommt. Kommt es zu Fragen oder Streitigkeiten im Bereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die sich nicht klären lassen, hilft die Clearingstelle EEG weiter. Hierbei handelt es sich um eine neutrale Einrichtung, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie errichtet wurde. Auf der Internetseite der Clearingstelle finden Sie Antworten auf zahlreiche Fragen und können auch selbst Kontakt mit den Experten aufnehmen.

RELAW GmbH – Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien:
Internetseite der Clearingstelle EEG

Für die meisten Betreiber einer Photovoltaik-Anlage lohnt es sich finanziell, den erzeugten Solarstrom selbst zu verbrauchen. Die Stromerzeugungskosten aus neuen Photovoltaik-Anlagen liegen zumeist deutlich unter den Strombezugskosten aus dem Netz.

Aus Klimaschutzgründen lohnt sich durchaus eine maximale Ausnutzung der Dachfläche und damit eine höhere Netzeinspeisung. Denn der eingespeiste regenerative Strom wird in Zukunft für andere Nutzungsarten (z. B. Elektrofahrzeuge) benötigt. Dadurch können wir eine Umstellung der Stromversorgung auf erneuerbare Energien erreichen.

Wer seine Photovoltaikanlage unternehmerisch betreibt, muss auf seine Stromerträge Umsatzsteuer abführen, wenn er auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet. Dies betrifft sowohl den ins Netz eingespeisten, den direkt verkauften und unter gewissen Voraussetzungen auch den selbst verbrauchten Strom.

Welche Anlagen werden "unternehmerisch" betrieben?

  • Jemand, der auf seinem Haus eine Photovoltaikanlage betreibt, den Strom selbst nutzt und die Überschüsse ins Netz einspeist, gilt dann als regelbesteuernder Unternehmer, wenn er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet oder diese aufgrund der erzielten Erlöse keine Anwendung finden kann.
  • Keine Umsatzsteuer (weder auf verkauften, über das EEG vergüteten noch den selbst verbrauchten Strom) muss abgeführt werden, wenn von der Kleinunternehmerregel Gebrauch gemacht wird (Das ist möglich, wenn der Stromerlös maximal 17.500 Euro jährlich beträgt). Hier wird jedoch auf den Vorsteuerabzug verzichtet. Das bedeutet, dass die bei Anschaffung der Anlage anfallende Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt zurückerstattet wird.

Aufgrund des recht komplizierten Steuerrechts wird für Detailfragen ein Beratungsgespräch beim Steuerberater empfohlen.

Die genauen Regelungen sowie Berechnungsbeispiele zur Umsatzsteuer und zur Einkommensteuer finden Sie hier:

Bayerisches Landesamt für Steuern (BayLfSt):
"Hilfe für Photovoltaikanlagen"

Folgende Fragen werden in dieser Broschüre behandelt (vgl. auch Fragenkatalog auf Seite 2 der Hilfe):

  • Was muss bei der Einkommensteuer / Umsatzsteuer beachtet werden?
  • Wie wird für selbstverbrauchten Strom die Entnahme bzw. unentgeltliche Wertabgabe ermittelt?
  • Welche steuerlichen Melde-, Erklärungs- und Übermittlungspflichten bestehen?
  • Muss ich ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuern bezahlen?
  • Wann muss bei der Installation einer PV-Anlage Bauabzugsteuer einbehalten und abgeführt werden?

Weitere Informationen:
Bayerisches Landesamt für Steuern (BayLfSt):
Steuerinfos zu Photovoltaikanlagen.
(hier auf der Seite des von Ihnen gewählten Finanzamts unter "Steuerinfos" auf "Photovoltaikanlagen" klicken)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat im Jahr 2000 in Kraft. Seit 01.01.2021 fallen daher die Photovoltaik-Anlagen (Baujahr 2000 oder früher) aus der EEG-Vergütung heraus. Das LfU zeigt in einer entsprechenden Broschüre auf, wie eine PV-Anlage nach dem Ende der 20-jährigen Vergütung nach dem EEG wirtschaftlich weiterbetrieben werden kann.

Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU):
Zukunftslösungen für PV-Anlagen - Ein Leitfaden für Betreibende

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) bietet für Anlagen bis Nennleistung 10 kWp einen Online-Rechner an, mit dem Sie den Weiterbetrieb Ihrer Anlage wirtschaftlich betrachten können.

Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS):
Online-Rechner „pv@now easy Ü20“